Jüdische religiöse Ordnung und Gemeinden in Spanien
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Punkt 16
Die hebräische religiöse Ordnung steht in engem Zusammenhang mit Israel und der staatlichen Ordnung; die Vorschriften des Landes basieren weitgehend auf jüdisch-religiösen Prinzipien. Verschiedene europäische Rechtsordnungen — zivilrechtliche Regelungen und anderswo — erkennen in gewissem Umfang Ehen an, die gemäß jüdischen religiösen Normen geschlossen wurden; Spanien ist eines dieser Länder.
Grundlagen der jüdischen religiösen Ordnung
Einige grundlegende Vorstellungen über die jüdische Religion und das jüdische Recht:
Die jüdische Religion ist monotheistisch; sie glaubt an die Existenz eines einzigen Gottes. Im Gegensatz zu einigen anderen großen Religionen steht sie stark auf der Idee eines auserwählten Volkes (der Juden), mit dem Gott zur Zeit Abrahams einen Bund schloss. Dies führt zu einer ausgeprägten gemeinschaftlichen Identität.
Nach langer Gefangenschaft in Ägypten führte Moses das jüdische Volk in das sogenannte „Gelobte Land“, nach Palästina (heute Israel), wo es sich dauerhaft niederließ. Im Laufe der Geschichte lebten jüdische Menschen jedoch über die ganze Welt verstreut; sie erlitten häufig Verfolgung und Vertreibungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1948 der Staat Israel gegründet. Seitdem sind viele Juden in das Staatsgebiet zurückgekehrt und bilden dort eine der größten jüdischen Gemeinschaften der Welt.
Die meisten Juden leben jedoch weiterhin außerhalb Israels, weltweit verteilt; dies nennt man die jüdische Diaspora. Heute lebt die größte jüdische Gemeinde in den USA.
Israel ist ein Staat, in dem das Judentum nach bestimmten Regeln eine wichtige Rolle spielt. Ein besonderes Merkmal des Judentums ist die Vielfalt der jüdischen Gemeinden und Strömungen, die die Auslegung und Anwendung religiöser Normen entscheidend beeinflussen. Deshalb müssen die jeweils geltenden Regelungen im Einzelfall geprüft werden, da sie je nach Auslegung innerhalb der jeweiligen Gemeinschaft stark variieren.
Hauptgruppen im Judentum
Im Judentum lassen sich grundsätzlich drei Hauptströmungen unterscheiden:
- Orthodoxe: Sie vertreten eine traditionell strenge Auslegung der religiösen Vorschriften und betonen die Einhaltung der religiösen Gebote.
- Konservative: Sie nehmen eine mittlere Position ein und verbinden traditionelle Elemente mit Anpassungen an die moderne Welt.
- Reformierte (liberale): Sie bieten ein entspannteres religiöses Leben, stärker an die moderne Gesellschaft angepasst und weniger strikt in der Befolgung religiöser Pflichten.
Man unterscheidet außerdem zwei wichtige ethnisch-liturgische Zweige:
- Aschkenasim (Askenasiten): Sie bilden etwa 85 % der weltweiten jüdischen Bevölkerung.
- Sepharden (Sephardim): Sie stellen eine Minderheit und haben eigene liturgische Riten und Gebräuche.
Beide Zweige unterscheiden sich in liturgischen Riten, religiösen Gebräuchen, Gebet, Anbetung, Musik, Speisebräuchen etc.
Zugehörigkeit und Konversion
Ein weiteres wichtiges Element ist die Frage der Zugehörigkeit zum jüdischen Volk. Die Zugehörigkeit beruht traditionell nicht primär auf einer Weltanschauung, sondern auf der Abstammung: Jüdischsein wird in der Regel durch Geburt innerhalb der Gemeinschaft bestimmt. Das Glaubensbekenntnis allein macht jemanden nicht automatisch jüdisch; die Geburt in die Gemeinschaft ist oft entscheidend. Konversionen zum Judentum sind jedoch möglich, wenn auch meist mit anspruchsvollen Voraussetzungen verbunden. Der Umfang und die Anforderungen einer Konversion hängen vom jeweiligen Strang des Judentums ab, dem die konvertierende Person beitreten möchte.
Die jüdische Gemeinde in Spanien
Die genaue Zahl der jüdischen Menschen in Spanien ist nicht bekannt; Schätzungen variieren, doch die Zahl der Angehörigen dieser Religion bleibt relativ begrenzt und könnte 100.000 übersteigen. Nach Angaben des Justizministeriums gibt es fünfzehn Gemeinden auf spanischem Gebiet, von denen dreizehn im Register für religiöse Einrichtungen eingetragen sind.
Die meisten dieser Gemeinden bildeten 1982 die Föderation der jüdischen Gemeinden in Spanien (FCIE), um Vereinbarungen mit dem Staat zu treffen; tatsächlich wurden Kooperationsabkommen am 28. April 1992 unterzeichnet.