Jugendkriminalität: Maßnahmen, Prävention und rechtliche Aspekte
Eingeordnet in Lehre und Ausbildung
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 5,52 KB
Maßnahmen gegen Jugendkriminalität sind im Gesetz 8/2006 vom 4. Dezember geregelt, welches das Organgesetz 5/2000 vom 12. Januar zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Minderjährigen ändert. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Strafen für von Jugendlichen begangene Straftaten zu verschärfen und effektiver zu gestalten. Die von Jugendrichtern verhängten Maßnahmen berücksichtigen stets das Wohl des Kindes:
Maßnahmen bei Jugendkriminalität
Die Maßnahmen können sein:
- Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung: Hier leben die Jugendlichen und nehmen an Bildungs-, Arbeits- und Freizeitaktivitäten teil.
- Platzierung in einer halboffenen Einrichtung: Die Jugendlichen leben im Zentrum, können aber auch externen Aktivitäten nachgehen. Die Ziele werden durch die Entwicklung der Person und die Erfüllung der Maßnahme bestimmt.
- Therapeutische Platzierung: In geschlossenen oder halboffenen Einrichtungen erhalten Jugendliche mit Abhängigkeiten, psychischen Auffälligkeiten oder Wahrnehmungsstörungen eine spezialisierte Behandlung. Diese Maßnahme kann allein oder in Kombination mit anderen Maßnahmen angewendet werden.
- Ambulante Behandlung: Jugendliche mit psychischen Störungen oder Suchterkrankungen erhalten eine angemessene Behandlung.
- Teilnahme an einer Kindertagesstätte: Die Jugendlichen leben zu Hause und besuchen eine Tagesstätte in der Gemeinde.
- Wochenendarrest: Die Jugendlichen verbringen maximal 36 Stunden zwischen Freitagnachmittag und Sonntagabend in einer Einrichtung oder zu Hause.
- Bewährungshilfe: Die Aktivitäten der Jugendlichen werden überwacht, um ihnen zu helfen, die Ursachen für die Straftat zu überwinden.
- Verbot der Annäherung an das Opfer.
- Leben mit einer anderen Person, Familie oder Gruppe: Die Jugendlichen leben für eine bestimmte Zeit mit einer anderen Person, Familie oder Gruppe, um ihre Sozialisation zu fördern.
- Leistungen für die Gemeinschaft: Unbezahlte Tätigkeiten im sozialen Bereich oder zum Nutzen von Menschen in Not.
- Sozio-erzieherische Aufgaben: Die Jugendlichen leisten spezifische Aktivitäten zur Förderung der sozialen Kompetenz.
- Verwarnung: Das Gericht macht den Jugendlichen die Schwere der Straftat und ihre Folgen bewusst und fordert ihn auf, solche Taten in Zukunft zu unterlassen.
- Entzug der Fahrerlaubnis: Entzug der Fahrerlaubnis für Mopeds und Kraftfahrzeuge oder des Rechts auf Erhalt von Jagd- oder Waffenlizenzen.
- Amtsenthebung: Endgültiger Entzug von Ehrenämtern, Arbeitsplätzen und öffentlichen Ämtern.
"Der einzige Zweck der Strafe ist die Prävention des Bösen, niemals jemanden nach rechts zu schieben." - Horace Mann
Jugendkriminalität und präventive Maßnahmen
Gesetz 5/2000 vom 12. Januar über die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Minderjährigen
Laut Morant (2003) ist Jugendkriminalität eines der wichtigsten sozialen Phänomene unserer Gesellschaft. Verhaltensauffälligkeiten, die negative Aufmerksamkeit erregen, werden häufiger bei Jugendlichen als bei Erwachsenen beobachtet. Es ist wichtig, Jugendkriminalität so früh wie möglich zu behandeln. In Spanien umfasst Jugendkriminalität alle Straftaten, die von Personen zwischen 14 und 18 Jahren begangen werden.
Die meisten Studien über kriminelle Karrieren zeigen, dass jugendliche Straftäter oft impulsiv sind, Aufmerksamkeit suchen, schulische Probleme haben, Drogen konsumieren und ein geringes Selbstwertgefühl besitzen. Basierend auf Persönlichkeitsmerkmalen können drei Arten von jugendlichen Straftätern unterschieden werden (Smith, Smith 2002):
- Jugendliche Straftäter mit pathologischen Auffälligkeiten: Psychopathien, Neurosen.
- Jugendliche Straftäter mit antisozialer Persönlichkeit.
- Jugendliche Straftäter mit statistisch normalen Persönlichkeitsmerkmalen.
Antworten auf Jugendkriminalität
Es gibt Empfehlungen und Richtlinien von Fachleuten (Kriminologen, Psychologen, Sozialarbeiter, Soziologen usw.), um Jugendkriminalität zu reduzieren und Kinder zu beraten. Diese Empfehlungen basieren auf internationalen Texten wie den UN-Leitlinien zur Verhütung von Jugendkriminalität, den UN-Regeln zum Schutz von Kindern in Freiheit, den UN-Mindestgrundsätzen für die Jugendgerichtsbarkeit und der UN-Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989.
Im Vergleich zu Stimmen, die mehr Repression fordern, werden folgende Lösungsansätze empfohlen:
- Prävention statt Repression: Geeignete Sozial-, Wirtschafts-, Bildungs- und Arbeitsmarktprogramme zur Verhinderung von Jugendkriminalität.
- Minimierung des traditionellen Justizsystems: Alternative Konfliktlösungen vor dem Jugendrichter.
- Flexible und diversifizierte strafrechtliche Antwort: Flexible Maßnahmen, die an die Umstände des Kindes angepasst werden können.
- Gleiche Rechte für jugendliche Straftäter wie für Erwachsene.
- Professionalisierung und Spezialisierung der Polizei, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte im Umgang mit Minderjährigen.