Juristische und Ethische Analyse: Schutz des Ungeborenen und das Verbot von Zwang

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Schutz des Ungeborenen Lebens (Art. 19 Nr. 1 Abs. 2)

Das Gesetz schützt das Leben des Ungeborenen. Dennoch wurde bis 1989 die therapeutische Abtreibung gemäß Art. 119 des Gesundheitskodex bestraft. Dies führte zu unterschiedlichen Ansichten unter Ärzten bezüglich der Nichtbehandlung.

Methoden und Klassifikationen der Abtreibung

Es werden verschiedene Formen der Abtreibung unterschieden:

  • Therapeutische Abtreibung: Zerstörung des ungeborenen Lebens zur Rettung der Gesundheit oder des Lebens der Mutter, wenn diese ernsthaft bedroht sind.
  • Ethische Abtreibung: Tötung des Fötus, der das Ergebnis einer Vergewaltigung ist.
  • Eugenische Abtreibung: Tötung des Fötus aus Angst, dass dieser mit einem anatomischen, physiologischen oder geistigen Mangel geboren wird (Ziel: Verbesserung der Rasse).
  • Malthusianische Abtreibung: Basierend auf der Theorie, dass die Bevölkerung geometrisch, die Nahrungsmittelproduktion jedoch nur arithmetisch wächst. Tötung des Fötus, weil die Mutter (die bereits andere Kinder hat) nicht genügend Ressourcen für die nächste Mahlzeit hat.
  • Soziale Abtreibung: Die Mutter verfügt nicht über die notwendigen Ressourcen, um das Kind aufzuziehen.
  • Abtreibung aus Ehre oder Sentimentalität: Tötung des Fötus, um den Ruf der Mutter zu retten.
  • Abtreibung aus Bequemlichkeit: Tötung des Fötus, um der Mutter ein schweres Leben zu ersparen.

Die Debatte um die Entkriminalisierung

Obwohl die Verfassung das Lebensrecht des Ungeborenen schützt, gibt es Bestrebungen, die Abtreibung zu entkriminalisieren.

Argument 1: Der Personenstatus des Ungeborenen

Befürworter der Entkriminalisierung argumentieren, dass der Gesetzgeber ausnahmsweise bestimmte Formen der Abtreibung entkriminalisieren kann. Sie behaupten, dass das ungeborene Kind keine Person im Sinne des Zivilrechts (CC) ist, da es erst mit der Geburt Rechte erwirbt.

Sie führen an, dass die Verfassung (CPR) das ungeborene Kind nicht als Person betrachtet, da andernfalls die allgemeine Garantie der körperlichen und geistigen Unversehrtheit für alle Menschen ausgereicht hätte, ohne dass eine spezielle Vorschrift für den Fötus nötig gewesen wäre.

Historischer Kontext (Ortúzar-Kommission)

Die Analyse der Protokolle der Ortúzar-Kommission zeigt, dass die Mehrheit der Mitglieder die Legalisierung der Abtreibung befürwortete. Nur zwei Mitglieder (A. Guzmán und A. Silva B.) lehnten die Entkriminalisierung aller Formen ab. Die vorherrschende Meinung war:

„Ob eine Familie abtreibt oder nicht, hat mehr mit religiösen oder moralischen Fragen zu tun als mit dem Verfassungsrecht. Moralische Fragen dürfen nicht mit dem Verfassungsrecht vermischt werden.“

Argument 2: Fehlender Wille und Verstand

Ein weiteres Argument besagt, dass das ungeborene Kind weder Willen noch Verstand besitzt und daher keine Person sein kann.

Gegenposition (Julian Marías)

Die Gegenposition stützt sich auf die philosophische Auffassung von Julian Marías: Das Leben sei ein Kontinuum, das mit der Empfängnis beginnt und mit dem Tod endet, unabhängig von psychischen oder physiologischen Merkmalen vor oder nach der Geburt. Die Phasen des Lebens seien voneinander abhängig und bildeten eine Einheit.

Interpretation des Zivil- und Verfassungsrechts

Es wird eingeräumt, dass das Zivilrecht (CC) den Personenstatus erst mit der Geburt gewährt, hauptsächlich um Eigentumsrechte zu sichern. Dennoch verweigert das CC dem Ungeborenen nicht die Qualität einer Person in Bezug auf das Recht auf Leben. Die Verfassung enthält eine spezielle Vorschrift zum Schutz des Ungeborenen. Diese spezielle Bestimmung dient nicht dazu, den Personenstatus zu verneinen, sondern den Schutz zu verstärken. Das Argument, dass Ungeborene keine Personen seien, weil sie kein Verständnis haben, wird als lächerlich zurückgewiesen, da man sonst auch psychisch Kranke nicht als Personen betrachten dürfte.

Juristische Theorien zur Abtreibung

Die Mohor-Theorie

Nach der Mohor-Theorie könnte die Mutter von der Strafe befreit werden, wenn die Abtreibung durch unwiderstehliche Gewalt oder Zwang motiviert war (Kausalitätsprinzip, Art. 10 StGB). Die Mutter handelt in einer Zwangslage, in der sie nicht das vom Gesetz erwartete heroische Verhalten zeigen kann.

Die Theorie des doppelten Effekts

Gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) ist eine Straftat eine freiwillige Handlung oder Unterlassung, die direkt auf den strafbaren Zweck gerichtet sein muss (im Falle der Abtreibung: der Tod des Kindes).

Bei der therapeutischen Abtreibung stirbt der Fötus als Folge der Maßnahmen, die zur Rettung des Lebens oder der Gesundheit der Mutter ergriffen werden. Der Tod des Kindes ist ein unbeabsichtigter Nebeneffekt, nicht die unmittelbare Absicht. Daher würde die therapeutische Abtreibung nach dieser Theorie nicht als Verbrechen gelten und weder die Mutter noch den Arzt bestrafen.

Aktuelle Rechtsprechung

Nach der Rechtsprechung ist das ungeborene Kind eine Person und Träger von Rechten, die durch Art. 19 geschützt sind. Jede Form der Abtreibung ist daher strafbar, mit Ausnahme von Spontanaborten oder solchen, die durch eine nicht vorsätzliche Handlung verursacht werden (Quasidelikt der Abtreibung).

Zwang, Nötigung und Folter

Verbot illegitimer Nötigung

Nötigung (Druck/Zwang) bezeichnet jede physische oder moralische Maßnahme, die darauf abzielt, den Empfänger zu einem bestimmten Handeln zu bewegen.

Legitime Nötigung

Legitime Nötigung liegt vor, wenn sie gesetzlich erlaubt ist (z. B. die Festnahme eines Ehepartners oder Elternteils, der sich weigert, Unterhalt zu zahlen). Diese Maßnahmen dienen dazu, Handlungen zu erzwingen, dürfen aber nicht mit der Haftstrafe für Straftaten verwechselt werden. Die Haft zur Erzwingung einer Handlung dauert maximal 15 Tage, wobei die Freilassung bei Erfüllung der Forderung erfolgen muss.

Illegitime Nötigung

Illegitime Nötigung umfasst unzulässige Festnahmen, Drohungen mit Inhaftierung, Vertreibung, Missbrauch, Tod oder sexuelle Nötigung durch Amtsträger, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen.

Folter (Illegitime Nötigung par excellence)

Folter ist die Zufügung von körperlichem oder seelischem Leid gegenüber einer Person oder ihren Angehörigen durch staatliche Agenten oder in deren Namen handelnde Personen. Ziel ist es, Geständnisse oder Aussagen in einem Strafverfahren zu erlangen.

Folter wird international als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Sie wurde 1984 durch internationale Verträge (sowie 1986 durch die Generalversammlung der OAS) geächtet und unterliegt aufgrund ihrer Natur dem Weltrechtsprinzip.

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