Juristische Personen: Arten, Anforderungen und Organisation

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T.3: Juristische Personen

Rechtliche Grundlagen: Gründung der juristischen Person, Status, Individualität, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Autonomie, Erbe. Eine Gruppierung von Personen oder Gütern, die zusammenkommen, um einen bestimmten Zweck zu erreichen und unabhängig von den beteiligten Individuen zu agieren.

Das CC Artikel 35 erwähnt 3 Arten von juristischen Personen:

Kapitalgesellschaften

Öffentliches Recht, Gemeinden, Provinzen, Universitäten, Berufsverbände.

Vereine

Eine Gruppe von Menschen, die durch das gemeinsame Ziel der Erreichung eines bestimmten oder allgemeinen Interesses vereint sind. Ein grundlegendes Grundrecht (Art. 22CE). Anforderungen:

  • Mindestens 3 Personen
  • Ein Akt der Einverleibung
  • Eintragung in das Vereinsregister
  • Grundlegende Organe: Generalversammlung und Vertreter

Anforderungen an eine Vereinsgründung:

  1. Zusammenschluss von mehr als 3 Personen.
  2. Die Personen müssen einen Akt der Einverleibung gewähren.
  3. Die Vereine müssen sich in das Vereinsregister eintragen.
  4. Grundlegende Organe: Generalversammlung und Vertretung.

Ein Verein kann erlöschen, wenn zwei der genannten Punkte nicht erfüllt sind. Sie können auch verschwinden, wenn es zwingende Gründe gibt (illegale Vereinigungen, Gründe in der Satzung festgelegt). Vereine haben eine begrenzte Laufzeit. Wenn Vermögen vorhanden ist, geht dieses an andere Organisationen mit ähnlicher Ausrichtung in Katalonien.

Stiftungen

Anpassung von Vermögenswerten, die an ein Ziel von allgemeinem Interesse gebunden sind. Asset-Basis (Art. 331,1 CCcat), die an ein Erbe gebunden ist, um von allgemeinem Interesse oder kollektiver Natur zu sein.

  1. Organ des Stiftungsrates, der Verwaltungsrat der Stiftung (Art. 332.1CCcat).
  2. Kontrolle von Stiftungen: Art. 336.1CCcat: Protektorat, die administrative Kontrolle, die die Leistung des Patronats überwacht.
Wie werden Stiftungen gegründet (Art. 336.2CCcat)?

Es braucht den Willen des Gründers (ausgedrückt als eine monetäre Zuwendung). Dies kann zu Lebzeiten oder nach dem Tod erfolgen. Es sind mindestens 60.000 € erforderlich, wobei nur 25% bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Die Gründung erfolgt durch eine öffentliche Gründungsurkunde.

Grundorgane:
  • Kuratorium: Körper der Vertretung. Kostenlos.
  • Protektorat: Regionale Stelle, die die Funktion der Stiftung kontrolliert.

Ein weiterer Unterschied ist, dass die Eintragung im Handelsregister für Stiftungen konstitutiv ist. Die Bereitschaft der Stiftungen endet oder nähert sich dem Ende.

Grundorgane:

  • Verwaltungsorgan und Vertretung. Kostenlos.
  • Protektorat: Regionale Stelle, die die Funktion der Stiftungen kontrolliert.

Ein Unterschied zu anderen Organisationen ist, dass die Eintragung im Register für Stiftungen konstitutiv ist. Der Wunsch, sie zu gründen, erfordert die Grundlagen, wenn die Laufzeit sich dem Ende nähert.

Stiftungen: Personalisierung eines Erbes von einigen Gütern, die einem allgemeinen kollektiven Interesse zugeordnet sind. Basis des kollektiven Erbes (Art. 331,1 cccat). Ressourcen.

  1. Organ des Stiftungsrates, der Körper der Gründung (Art. 332.1cccat).
  2. Kontrolle der Stiftungen: Art. 336.1cccat: Das Protektorat: Organ der administrativen Kontrolle, das die Leistung des Patronats überwacht.

Wie sind die Funktionen (Art. 336.2cccat)? Es ist der Wille des Gründers notwendig (ausgedrückt durch eine monetäre Zuwendung). Es kann zu Lebzeiten oder nach dem Tod erfolgen. Es sind 60.000 € notwendig, wobei nur 25% bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Die Gründung erfolgt durch eine öffentliche Urkunde.

Grundkörper:

  • Körper der Vertretung. Kostenlos.
  • Protektorat: Regionale Stelle, die die Funktion der Stiftungen und anderer Vereinigungen kontrolliert.

Ein Unterschied zu anderen Organisationen ist, dass die Eintragung im Register für Stiftungen konstitutiv ist. Der Wunsch, sie zu gründen, erfordert die Grundlagen, wenn die Laufzeit sich dem Ende nähert.

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