Kanarische IGIC-Steuer: Ein umfassender Leitfaden
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IGIC vs. ITPAJD
Handlungen, die unter die belastende Form der Vermögensübertragung fallen, werden nicht mit der IGIC besteuert, da diese keinen kommerziellen Charakter haben. Handlungen, die der IGIC unterliegen oder von dieser Regelung ausgenommen sind, werden von der ITPAJD besteuert. Auch können Unternehmenstransaktionen sowie ITPAJD von der IGIC besteuert werden, wenn bei der Gründung einer Gesellschaft Unternehmensbewegungen durchgeführt werden.
Steuerpflichtige/Subjektives Element
Der IGIC wird auf die Lieferung von Waren (Einfuhr) und Dienstleistungen erhoben. Arbeitgeber und Freiberufler, die regelmäßig ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit nachgehen, sowie Importeure von Immobilien auf den Kanarischen Inseln unterliegen der Prüfung. Geschäfte ohne Gegenleistung oder für den Eigenverbrauch werden nicht besteuert.
Unternehmen oder Freiberufler:
- Personen, die regelmäßig Handels- oder Geschäftstätigkeiten ausüben
- Handelsgesellschaften
Auch der Staat und andere öffentliche Einrichtungen unterliegen der IGIC, wenn sie gewerbliche oder berufliche Tätigkeiten ausüben.
Steuerpflichtige/Objektives Element
Das Gesetz unterscheidet zwei Kategorien von steuerpflichtigen Berufs- oder Geschäftstätigkeiten: Lieferungen von Waren und Dienstleistungen sowie eine dritte Kategorie, die den Außenhandel betrifft. Außenhandelsvorgänge unterliegen der Steuer unabhängig vom Status des Importeurs.
Steuerpflichtige/Zeitliches Element
Die IGIC ist eine Steuer, die sofort fällig wird, d. h. die Geschäfte werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung besteuert. Der Abrechnungszeitraum, der sich aus der Summe der Steuersätze ergibt, ist jedoch vierteljährlich.
Steuerpflichtige
Unternehmer oder Freiberufler sind steuerpflichtig:
- bei der Durchführung steuerpflichtiger Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen.
- Wenn diese ihren Sitz nicht auf den Kanarischen Inseln haben, sind Unternehmer und Freiberufler, die Dienstleistungen erbringen und ihren Sitz auf den Kanarischen Inseln haben oder die Empfänger der Waren sind, steuerpflichtig.
Vorgänge, die nicht steuerpflichtig sind (Die 5 am einfachsten zu erlernenden)
- Das Angebot von Geld als Entschädigung oder Zahlung.
- Die Leistungen von natürlichen Personen, die aus Abhängigkeitsverhältnissen und Verwaltungsbeziehungen resultieren.
- Die Übertragung von Vermögenswerten oder Betriebsvermögen oder Rechten des steuerpflichtigen Vermögens des Steuerpflichtigen von seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit auf sein persönliches Vermögen oder für seinen Eigenverbrauch.
- Die teilweise oder vollständige Übertragung von Vermögenswerten, die der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen zugeordnet sind, für dessen besonderen Gebrauch.
- Die Erteilung von Konzessionen und Genehmigungen.