Kanonisches Recht: Einfluss auf europäische Rechtsentwicklung

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Kanonisches Recht: Einfluss & Geltung

Das Kanonische Recht war ein wichtiger verbindender Faktor für das europäische Recht, insbesondere aufgrund seines homogenisierenden Einflusses.

Das Kanonische Recht im Gewohnheitsrecht

Das Recht war stark römisch-kanonisch geprägt. Im Gewohnheitsrecht spielte das Kanonische Recht keine so wichtige Rolle wie das Römische Recht. Doch war sein Einfluss in einigen Aspekten, die nicht immer direkt mit Religion oder Glauben verbunden waren, tatsächlich entscheidend. Das Kanonische Recht repräsentierte nicht nur das Kirchenrecht und alles Heilige, sondern auch eine reformierte Form des Römischen Rechts.

Wichtige Einflussbereiche des Kanonischen Rechts

  • In Bezug auf persönliche Beziehungen zwischen Ehegatten.
  • In der Betonung des Willens im Vertragsrecht.
  • In der größeren Informalität von Eigentumsrechten.
  • In einer Präferenz für probate und weniger formalistische Regelungen des Testamentsrechts.
  • In der Voraussetzung des guten Glaubens für die Ersitzung.
  • In der Präferenz für Billigkeitslösungen gegenüber strengen Rechtsentscheidungen.
  • Bei der Förderung von Schiedsverfahren und gütlichen Einigungen in Verfahrensfragen.
  • Bei der Festlegung des inquisitorischen Verfahrens, mit einem großen Augenmerk auf die materielle Wahrheit im Bereich der Strafverfolgung.

Kanonisches Recht und die Geltung des Rechts

Die kanonische Theorie der Rechtsquellen proklamierte die Unterordnung des menschlichen Rechts unter das göttliche Gesetz, das durch die Schrift oder Tradition offenbart wurde.

Dieses labile Gleichgewicht zwischen den beiden brach im Zuge der großen Auseinandersetzungen zwischen Kaiser und Papst:

  • Der Kaiser versuchte, eine Vormundschaft über die Kirche zu etablieren.
  • Der Papst hingegen versuchte, die Kirche zu schützen.

In der kanonischen Theorie der Rechtsquellen führte dieser Bruch dazu, die Vorherrschaft des Kanonischen Rechts zu etablieren, da es aufgrund seiner Herkunft und Bestimmung dem göttlichen Recht näher stünde.

Reformvorschläge von Papst Gregor VII.

Papst Gregor VII. formulierte daraufhin eine Reihe von Vorschlägen:

  • Der Primat des Papstes über die Bischöfe.
  • Die Autonomie der Kirche und des Klerus gegenüber der weltlichen Macht.
  • Ihre Unterordnung unter den Schutz Roms.

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