Kant und Habermas: Gesellschaftsvertrag, Recht und Diskurs
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Kant: Staatsverständnis und Gesellschaftsvertrag
Kant: Ein Staat besteht aus menschlichen Wesen; niemand darf anderen seine Bildung aufzwingen; er gründet sich auf den ursprünglichen Vertrag zwischen Individuen. In seiner Theorie der „unsozialen Geselligkeit“ sagt er, dass Menschen nicht in einer natürlichen Geselligkeit zueinander stehen, sondern dazu neigen, sich gegenüberzustehen. Die Gesellschaft muss ein Raum sein, in dem pluralistische Freiheiten friedlich nebeneinander existieren und miteinander kooperieren. Dies wird durch das Gesetz erreicht, das nach den Prinzipien der Vernunft universell für das Zusammenleben wirkt. Der von Kant vertretene Staat ist der Staat der Vernunft und unterscheidet sich damit vom Staatsverständnis Machiavellis.
Der Staat muss dem Gesetz folgen, und eine Person ist nur dem Gesetz unterworfen, dem sie sich wechselseitig verpflichtet hat. Kant sieht die Gleichstellung der Souveränität als Grundpfeiler des Staates. Der Vertrag hat seinen Ursprung in der Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger; die Legitimität des Rechts hängt von dieser Zustimmung und von der Art der ausgeübten Macht ab. Der Gesellschaftsvertrag rechtfertigt die Freiheit des Gesetzgebers; so wird Freiheit als Ideal der Vernunft vorgestellt.
Habermas: Diskursethik und demokratischer Rechtsstaat
Habermas: Er entwickelt die Idee des diskursiven, beratenden oder demokratischen Rechtsstaats in seinem Buch „Faktizität und Geltung“. Keine der zuvor genannten Philosophien kann allein hinreichend erklären, wie die Grundsätze die Basis für den demokratischen Prozess politischer Partizipation bilden. Habermas' Theorie verbindet Diskursethik mit dem demokratischen Prozess: Gesetzgebungsverfahren sind diskursive Verfahren an der Basis unseres Rechtsstaats. Im Mittelpunkt steht die intersubjektive Validierung: Er postuliert den Grundsatz, dass die Gültigkeit von Entscheidungen und Normen von der Zustimmung aller Betroffenen abhängt.
Was den Handlungen politischer Gesetzgeber Gültigkeit verleiht, ist der demokratische Prozess; er ist die Grundlage für die Ausarbeitung des Rechts. Die Idee des Rechtsdiskurses ist die Idee der Selbstbestimmung in gemeinsamer Verantwortung. Vereinbarungen werden durch dialogische Prozesse erzielt, die Bedürfnisse und Interessen erkennen, die alle teilen können. Unsere Garantie liegt in der wechselseitigen Beziehung zwischen individuellen Freiheiten der Menschen und den bürgerlichen Rechten; damit bezieht sich dies positiv auf Volkssouveränität und die Rechte des Einzelnen.
- Kant: Vernunft, Gesellschaftsvertrag, Gleichheit der Souveränität, Gesetzesbindung
- Habermas: Diskursethik, Demokratie, Partizipation, Legitimation durch Konsens