Kants Ethik und die Entwicklung des Bürgerbegriffs
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Kants Ethik: Pflicht, Guter Wille und Autonomie
Kantscher Formalismus
Kant zufolge ist sittliches Handeln ein Selbstzweck und nicht Mittel zum Zweck. Seine Ethik zielt darauf ab, die Pflicht als handlungsleitendes Prinzip zu etablieren. Kant will das Wesen der Moral erkennen, also was eine Handlung moralisch macht. Er kommt zu dem Schluss, dass gute Taten aus gutem Willen heraus geschehen.
Der Gute Wille
Für Kant ist der gute Wille das einzig wirklich Gute. Nur der gute Wille garantiert, dass jemand nach bestem Wissen und Gewissen handelt. Dieses Konzept wurde oft kritisiert, da es die Absicht in den Vordergrund stellt und die Konsequenzen einer Handlung vernachlässigt.
Die Pflicht
Nach Kant sind aus Pflicht handeln, aus gutem Willen handeln und aus Pflicht handeln gleichbedeutende Begriffe. Pflicht ist die Notwendigkeit, auf eine bestimmte Weise gemäß einer Verhaltensnorm zu handeln.
1. Aus Pflicht handeln bedeutet, unabhängig von eigenen Interessen zu handeln. Selbstloses Handeln aus Pflicht ist geboten, auch wenn es zu negativen Konsequenzen führen kann.
2. Aus Pflicht handeln ist nicht dasselbe wie pflichtgemäßes Handeln. Nur wenn die Pflicht die einzige Motivation des Handelns ist, ohne Berücksichtigung der Konsequenzen, handelt man aus Pflicht. Kant bewertet diese Handlungsweisen moralisch sehr unterschiedlich: Pflichtgemäßes Handeln hat ein äußeres Interesse oder eine äußere Motivation. Er ist der Ansicht, dass pflichtgemäßes Handeln keinen moralischen Wert hat.
Der kategorische Imperativ
Aus Pflicht zu handeln bedeutet, nach einem moralischen Gesetz zu handeln. Kant fasst viele Verhaltensregeln in einem einzigen Grundsatz zusammen: dem kategorischen Imperativ. Er unterscheidet zwei Arten von Imperativen:
1. Hypothetischer Imperativ: Dieser stellt die Notwendigkeit einer Handlung als Mittel zu einem anderen Zweck dar.
2. Kategorischer Imperativ: Dieser ist ein universelles Gebot, das Handlungen vorschreibt, die an sich gut sind. Zwei von Kant vorgeschlagene Formulierungen sind:
- "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde."
- "Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst." Die Würde ist die fundamentale Eigenschaft jedes Menschen als Selbstzweck und kann nicht unterschiedslos als Mittel für andere Dinge verwendet werden.
Autonomie
Da der Mensch ein Selbstzweck ist, kann er keiner Gesetzgebung unterworfen sein, die nicht von ihm selbst ausgeht. Aus Pflicht zu handeln bedeutet, nach einer selbst auferlegten Pflicht zu handeln.
Der Wandel des Bürgerbegriffs im Mittelalter
Der Niedergang der antiken Bürgerschaft
Mit dem Untergang des Weströmischen Reiches geht die Idee der Bürgerschaft verloren. Das Feudalsystem basiert auf persönlichen Abhängigkeitsverhältnissen. In der mittelalterlichen Gesellschaft hatte das Individuum nicht die umfassenden Privilegien und Rechte, die nur die römischen Patrizier genossen hatten. Im Mittelalter unterliegt das Konzept der Bürgerschaft der politischen Unterordnung unter einen Feudalherrn oder Monarchen und nicht der Idee der politischen Partizipation. Nach dem Fall des Römischen Reiches gibt es also eine Verdunkelung der Bürgerschaft. Das Christentum führte eine spirituelle Bürgerschaft ein, die von der politischen Bürgerschaft getrennt ist, wie sie von Augustinus in "Der Gottesstaat" verstanden wird. Die Stadt Gottes wird von der wahren Liebe bewegt, verstanden als Nächstenliebe. Die Stadt in der Welt hingegen wird von Selbstsucht und Begierde beherrscht.
Thomas von Aquins Naturrechtstheorie
Auch im Mittelalter, unter Berücksichtigung der Theorie des Thomas von Aquin, der die Bedeutung des natürlichen Zustands als Grundlage für die Bürgerschaft hervorhob, bleibt diese Trennung bestehen. Dies liegt daran, dass der Mensch als soziales Wesen geboren wurde. Der Begriff des Staates liegt in der menschlichen Natur, die von Gott geschaffen wurde, und ist daher der von Gott gewollte Zustand. Die Naturrechtstheorie des Thomas von Aquin vertieft die Idee der Bürgerschaft. Er unterscheidet drei Arten von Gesetzen:
1. Naturrecht: Dieses umfasst die natürlichen menschlichen Tendenzen: Selbsterhaltung, Fortpflanzung und das Leben in der Gesellschaft. Es gebietet, Gutes zu tun und Böses zu meiden (Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Existenz).
2. Positives Recht: Auch menschliches Recht genannt. Es ist das vom Gesetzgeber erlassene Recht, das dem Wohl der Gesellschaft dient und für die Menschen gilt (z.B. Verkehrsregeln).
3. Ewiges oder göttliches Recht: Das von Gott erlassene Gesetz. Es regelt alle Dinge (göttliche Vorsehung). Für Thomas von Aquin sind sowohl das Naturrecht als auch das positive Recht im ewigen Gesetz verankert und Teil der göttlichen Ordnung des Universums.