Kants Moralphilosophie: Empirisches Selbst, Wille und Pflicht

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Kants Moralphilosophie: Zentrale Konzepte

Das Empirische Selbst

Das Empirische Selbst: Das Selbst als Erfahrung bietet das Selbst, bestehend aus der äußeren Realität und dem psychischen Leben, dem Körper sowie Raum und Zeit unterworfen. Demgegenüber steht das transzendente Selbst, welches die letzte Bedingung der Möglichkeit der Synthese all dieses Wissens darstellt. Dies zeigt sich in der moralischen Erfahrung. Darüber hinaus gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, und Kant stoppt seine Existenz als ein Ergebnis des Nachdenkens über die Möglichkeit der Erkenntnis.

Bereitschaft (Gesinnung)

Die Bereitschaft (Gesinnung): Die Bereitschaft an sich ist gut, nicht aufgrund ihrer Leistung, ein Ziel zu erreichen, sondern ausschließlich aus Pflicht. Diese Handlung kann das Subjekt in seiner Absicht nicht abschneiden und kann auch keine Auswirkungen auf das Glück anderer haben. Das Gute greift ein, wenn wir aus Pflicht handeln. Pflicht ist mit dem Guten oder der Heiligkeit identifiziert.

Verständnis (Vernunft)

Verständnis: Die Fähigkeit, Konzepte zu erfassen und Studien durchzuführen. Mit dieser Macht sind wir in der Lage, Konzepte zu verstehen oder zu benutzen, was die Wahrnehmung empirischer Konzepte neben Kant einschließt. Kant glaubt, dass es zwölf reine Verstandesbegriffe gibt, deren Ursprung in der Erfahrung liegt. Diese Konzepte bezeichnen wir als Kategorien.

Der Wille

Wille: Die Fakultät, durch die wir unser Verhalten nach Prinzipien bestimmen können; er ist der Motor des Handelns. Kant unterscheidet zwei Arten:

  • Heiliger Wille: Dieser kann nur durch das Gesetz bestimmt werden. Er ist die einzige Grundlage, da die Neigung nicht als Gesetz Gottes wirkt. Ein moralischer Imperativ ist hier unnötig, da das Gesetz unvermeidlich erfüllt wird.
  • Menschlicher Wille: Dieser kann zusätzlich durch die Neigung bestimmt werden. Die Neigung kann uns dazu motivieren, eine Handlung aus Pflicht durchzuführen. In unserem Fall hat das Recht die Form des moralischen Imperativs.

Pflicht

Pflicht: Die Notwendigkeit, Handlungen in Bezug auf das Gesetz auszuführen. Kant stellt die Pflicht der Neigung (unmittelbare Befriedigung) gegenüber.

Handeln aus Neigung

Wir handeln aus Neigung, wenn wir feststellen, dass wir durch diese Handlungen ein Gut für unser Glück erlangen können. Die Neigung sucht sofortige Befriedigung und führt oft dazu, dass wir der Neigung nachgeben, um eine Befriedigung oder die Vermeidung von Schmerz aus einer bestimmten Situation zu erreichen.

Handeln aus Pflicht

Handlungen aus Pflicht werden unabhängig von ihrem Bezug zu unserem Glück oder Unglück vollzogen und zwar unabhängig vom Glück oder Unglück der Menschen, die wir lieben. Sie werden vollzogen, weil es das Gewissen diktiert.

Der Kategorische Imperativ

Der Kategorische Imperativ (Universelles Gesetz): Dieser Begriff hat einen universellen Charakter und schreibt die notwendigen Schritte zu einem unbedingt guten Handeln vor. Er verlangt, dass die Güte einer Maßnahme sich objektiv notwendig mit dem vereinbaren lässt, was sie vorschreibt, ohne Bezugnahme auf einen inhärenten Zweck. Für Kant ist nur diese Forderung tatsächlich ein moralischer Imperativ.

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