Kants Philosophie: Imperative, Freiheit und Gesellschaftsvertrag
Eingeordnet in Philosophie und Ethik
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,7 KB
Kants Imperative: Hypothetisch und Kategorisch
Hypothetische Imperative
Hypothetische Imperative sind ethische Mandate, die an bestimmte Szenarien oder materielle Ziele gebunden sind; sie sind abhängig, empirisch und auf interessierte Einzelpersonen ausgerichtet. Sie sagen, was man tun soll, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Handelt man dabei nicht aus reiner Pflicht, sondern aus Neigung oder Interesse, ist dies für Kant nicht moralisch im Sinne des kategorischen Imperativs.
Kategorischer Imperativ
Der kategorische Imperativ ist streng moralisch, typisch für eine formale Ethik, die der Philosoph verteidigt. Er ist das moralische Gesetz, das dem Gewissen gegeben ist, d.h. Autonomie. Er verpflichtet ohne Bedingungen und Ausnahmen, ohne auf ein bestimmtes Ziel abzuzielen. Er ist universell, a priori und rational. Seine Formulierungen basieren auf dem Grundsatz der Universalität und dem Grundsatz der Menschenwürde.
Kants Konzept der Rechtlichen Freiheit
Rechtliche Freiheit ist ein Postulat der Moral, das sich aus der Tatsache ergibt, dass ich, weil ich nach dem moralischen Gesetz handeln muss, meinen Willen frei bestimmen kann. Die Politik, die der Moral untergeordnet ist, muss die Freiheit gewährleisten. Diese Freiheit ist jedoch eine rechtliche, d.h. externe Freiheit. Dies ist eines der grundlegenden Rechte der Bürger, zusammen mit Gleichheit und Bürgerschaft in einer Republik. Rechtliche Freiheit bedeutet nicht nur, Gesetzen zu gehorchen, denen wir zugestimmt haben, sondern auch, dass die Freiheit eines Bürgers mit der Freiheit anderer vereinbar sein muss. Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen Freiheit möglich ist, und begrenzt den Einsatz von Gewalt. Der Gesellschaftsvertrag macht die Menschen zu Bürgern eines Staates. Er verzichtet auf die äußere, blinde und halb-wilde Freiheit des Naturzustands und gewinnt dafür die Freiheit als Mitglied einer Gemeinschaft, die sich an selbstgegebene Gesetze hält. Kant betrachtet zivilen Ungehorsam als nicht zu verteidigen, da er die Ordnung über alles stellt.
Der Gesellschaftsvertrag bei Kant
Der Gesellschaftsvertrag ist der Bund, durch den wir uns entscheiden, vom Naturzustand in den bürgerlichen Zustand überzugehen. Der Naturzustand ist eine Hypothese, die – wie Kant auch Philosophen wie Hobbes und Rousseau verteidigt – erklärt, wie Menschen früher ohne eigene Rechtspersönlichkeit lebten. Kant setzt voraus, dass der Mensch von Natur aus gesellig ist, im Gegensatz zu Aristoteles, der den Menschen als politisches Wesen sah. Dieser Zustand war für Kant ein Zustand blinder und halb-wilder Freiheit, ständiger Bedrohung, ohne Gesetze und Ordnung, in dem der Einsatz von Gewalt herrschte. Es gibt privates Eigentum, aber dieses ist unsicher, da es keine öffentliche Rechtsordnung gibt und es daher nicht rechtlich durchgesetzt werden kann. Private Verträge konnten nur auf Vertrauen basieren. Man will aus diesem Zustand heraus, getrieben von einer moralischen Verpflichtung zum Frieden und der „ungeselligen Geselligkeit“, einem natürlichen Mechanismus, der zum Frieden führt. In diesem Vertrag verzichtet man auf die halb-wilde Freiheit, um sie als Mitglieder der Gemeinschaft wiederzuerlangen. Der Mensch unterwirft sich einem Gesetz, das er sich selbst gegeben hat. Weiterhin besagt er, dass der Souverän die Pflicht hat, Gesetze nach dem vereinigten Willen des Volkes zu erlassen. Dies legitimiert den neuen Staatsvertrag, markiert die Grenzen der Macht und etabliert den Grundsatz der Freiheit, auf den sich alle Regierungen stützen müssen. Dieser Vertrag führt zur Gründung eines bürgerlichen Staates, in dem der Mensch die Ordnung und die Zwangsgewalt des Staates anerkennt.