Kants Philosophie: Sozialvertrag, Weltbürgerrecht & Erkenntnis
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Der Sozialvertrag: Grundlage des zivilen Zustands
Die Sozialvertragstheorie im vertragstheoretischen Sinne bezieht sich auf den Bund, die Vereinbarung oder den Vertrag, mit dem Menschen hypothetisch friedlich beschlossen, einen zivilen (sozialen, rechtlichen) Zustand zu schaffen. Dies geschah, um den natürlichen und halbwilden Zustand zu beenden, in dem sie zuvor lebten. Für Kant war der Sozialvertrag wahrscheinlich die erste (moralische) Verpflichtung, die Menschen vor langer Zeit eingegangen sind: den Naturzustand zu verlassen und Frieden, Gerechtigkeit und (moralische und rechtliche) Freiheit zu suchen, da nur im bürgerlichen Zustand diese möglich sind. Andere vertragstheoretische Theorien stammen von Denkern wie Hobbes, Rousseau, Pateman, Rawls, Buchanan u.a.
Wenn eine Person oder Gruppe von Personen andere gewaltsam bindet, handelt es sich nicht um einen ausgehandelten Sozialvertrag oder Pakt, sondern um eine brutale Gewaltherrschaft. Durch solche auferlegte Gewalt können keine Rechte entstehen.
Das kosmopolitische Recht: Kants Vision globalen Friedens
Das kosmopolitische Recht (Weltbürgerrecht) ist für Kant eine Reihe von Gesetzen, die die Beziehungen zwischen Bürgern als Mitglieder einer globalen menschlichen Gemeinschaft regeln sollten. Nach Kant sollte das universelle kosmopolitische Gastrecht jedoch unter der Bedingung stehen, dass jeder das Recht hat, überall auf der Welt zu besuchen und von einem Fremden nicht schlecht behandelt zu werden. Es wird auch als „Recht auf Zugang oder Bewegung“ rund um den Globus bezeichnet. Nach Kant haben wir das Recht, uns gegen Ausländer zu wehren, die unser Gebiet in Besitz nehmen, aber niemals gegen jene, die uns besuchen wollen.
Der Sinn dessen ist die Erkenntnis, dass die Erde allen gehört, der gesamten Menschheit. Dies ist die Grundlage des Weltbürgerrechts und steht im Einklang mit dem aufgeklärten Kosmopolitismus. Wer sich dem kosmopolitischen Recht widersetzt, ist derjenige, der Fremdenfeindlichkeit zeigt und von außen bedroht (der unwirtliche Fremde). Die Beziehungen zwischen Individuen und Staaten als Mitglieder einer Weltgemeinschaft verleihen uns das Recht auf globale Bürgerschaft. Kant glaubte, dass ein solches kosmopolitisches Recht eine Voraussetzung für dauerhaften und globalen Frieden sei.
Juristische Freiheit: Ein Merkmal des Bürgers
Die juristische Freiheit (rechtliche Freiheit) ist (zusammen mit Gleichheit und Unabhängigkeit) eines der wesentlichen Merkmale der Bürger eines Staates. Rechtliche Freiheit bedeutet nicht, jedem Gesetz zu gehorchen, dem man nicht zuvor zugestimmt hat. Der Bürger muss jedoch kooperativ sein und sich an die Gesetze halten, denen er zugestimmt hat. Der rechtliche Begriff der Freiheit impliziert keinen zivilen Ungehorsam, da Kant diesen in seiner Zeit nicht befürwortete, ungeachtet dessen, was das Wort suggerieren mag.
Kants kopernikanische Wende: Revolution der Erkenntnis
Kants kopernikanische Wende erklärt die revolutionäre Veränderung in seiner Philosophie der Erkenntnis, basierend auf einer Analogie zur kopernikanischen Revolution in der Astronomie. In der Astronomie erkannte Kopernikus, dass er die Bewegung der Himmelskörper nicht verstehen konnte, wenn er davon ausging, dass die Erde im Mittelpunkt des Universums steht und sich Sonne und andere Himmelskörper um sie drehen. Er erkannte, dass es notwendig war, die Beziehung umzukehren, indem er die Sonne in den Mittelpunkt stellte und die Erde um sie kreisen ließ, um die Bewegung der Himmelsobjekte zu verstehen.
Kant sah in der Philosophie eine ähnliche kopernikanische Revolution: Das Problem in der Philosophie ist es, die synthetische Erkenntnis a priori zu erklären. Die Philosophie vor Kant ging davon aus, dass der Erkennende in der Wissenserfahrung passiv ist, das bekannte Objekt das Subjekt beeinflusst und so eine wahre Repräsentation hervorruft. Mit dieser Erklärung lässt sich zwar empirisches Wissen verstehen, nicht aber die Erkenntnis a priori, deren Besonderheit darin liegt, dass wir einige Dinge wissen, bevor wir sie erfahren, d.h., dass unser Geist sie prägt.
Kant schlägt vor, dieses Verhältnis umzukehren und zu akzeptieren, dass das erkennende Subjekt in der kognitiven Erfahrung aktiv ist; im Akt des Erkennens verändert der Erkennende die bekannte Realität. Nach Kant können wir die synthetische Erkenntnis a priori verstehen, wenn wir nicht davon ausgehen, dass wir uns den Dingen unterwerfen, sondern wenn wir akzeptieren, dass die Dinge vielmehr den Bedingungen unterliegen müssen, unter denen sie uns als Objekte präsentiert werden. Es muss zunächst die Möglichkeit jeder Erfahrung als solche bestehen, d.h. die formale „a priori“-Struktur, die durch die Beschaffenheit unserer Erkenntniskräfte auferlegt wird. Es ist möglich, a priori einige der Merkmale zu kennen, die ein Objekt haben muss, wenn es uns präsentiert wird, da diese Eigenschaften genau von diesen Bedingungen abhängen.
Zum Beispiel können wir a priori nicht immer wissen, ob die Figur, die wir auf dem Brett sehen, ein Dreieck ist oder welche zufälligen Eigenschaften diese Figur hat (wie ihre Größe, ihre konkrete Form usw.). Aber wir wissen a priori, dass, wenn es ein Dreieck ist, es alle in der Geometrie beschriebenen Eigenschaften besitzen muss. Nach Kant sind diese Eigenschaften auf die besondere Struktur unseres Geistes zurückzuführen, und jedes Objekt, das erfahren werden kann, muss sich diesen Bedingungen unterwerfen.
Kant fasst diese Ideen mit dem folgenden Satz zusammen: „Wir können nur a priori wissen, was wir selbst in die Dinge hineingelegt haben.“ Kurz gesagt, die kopernikanische Revolution besagt, dass wir a priori Wissen nur verstehen können, wenn wir anerkennen, dass wir nur Erscheinungen (Phänomene) und nicht die Dinge an sich (Noumena) erkennen, oder wenn wir den transzendentalen Idealismus als die wahre Philosophie anerkennen.