Kapitalbeiträge, Zuschüsse und Rechnungslegung bei Gründung

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Sachleistungen: Arten und Beispiele

Beiträge in Form von Sachleistungen können unter anderem Immobilien, Möbel, geschäftliche oder kommerzielle Einrichtungen, Kredite und andere Forderungen umfassen. Beispiele hierfür sind:

  • Gebäude
  • Transportmittel
  • Produktionsanlagen
  • Waren oder Forderungen

H. Zuschüsse und Subventionen

Gesellschaften können bei Behörden oder anderen Stellen bestimmte Formen der Unterstützung beantragen, um ihren Betrieb aufzunehmen oder zu finanzieren. Diese Hilfen werden als Subventionen oder Zuschüsse bezeichnet. Sie stellen eine finanzielle Förderung dar, die Unternehmen gewährt wird, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen oder einen spezifischen Antrag stellen.

Zwecke der Subventionen:

  • Finanzierung von Investitionen in Anlagevermögen oder Vermögenswerte.
  • Ausgleich von Verlusten.
  • Gewährleistung einer Mindestverzinsung für Unternehmen von sozialem Interesse.

Arten von Zuschüssen

  • Kapitalzuschüsse: Werden für die Errichtung oder die festgelegte Struktur des Unternehmens gewährt und sind nicht rückzahlbar.
  • In langfristige Schulden umwandelbare Zuschüsse: Beträge, die von der öffentlichen Hand an Unternehmen oder Einzelpersonen in Form von rückzahlbaren Subventionen gewährt werden.
  • Agrarsubventionen: Werden von der öffentlichen Hand gewährt, um Unternehmen oder Privatpersonen eine Mindestrendite zu gewährleisten oder operative Defizite auszugleichen.

14.3 Rechnungslegung bei Gründung und ersten Geschäftsvorgängen

Dies betrifft die Aktiengesellschaft (AG) oder eine vergleichbare Kapitalgesellschaft:

  • Das Kapital ist stets in Aktien zerlegt.
  • Die Haftung der Mitglieder ist auf ihre Zusage, einen Beitrag zu leisten, begrenzt.

B. Aufzeichnung der gleichzeitigen Gründung

Alle Anteile werden gezeichnet und mindestens 25 % des Kapitals eingezahlt.

E. Ausgabe von Aktien mit einem Aufschlag (Agio)

Das Gesellschaftsrecht verbietet die Ausgabe von Aktien unter dem Nennwert (unter pari). Es besteht jedoch die Möglichkeit, Aktien zum Nennwert (pari) oder mit einem Aufschlag (Prämie oder Agio) auszugeben, d.h. zu einem höheren als dem Nominalbetrag.

Die Differenz zwischen dem Nennwert der Aktien und dem Ausgabebetrag wird als Emissionsagio bezeichnet.

F. Beiträge zum Kapital

Währungsbeiträge (Monetäre Beiträge)

Dies sind die am weitesten verbreiteten Beiträge und beinhalten die Bereitstellung von Geld in lokaler Währung. Erfolgt der Beitrag in Fremdwährung, wird der Gegenwert in Landeswährung zum geltenden Wechselkurs am Tag der Leistung des Beitrags bestimmt.

Beiträge in Form von Sachleistungen (Nicht-monetäre Beiträge)

Hierbei müssen echte und wirtschaftliche Rechte eingebracht werden, die ökonomisch bewertet werden können. Gemäß dem Aktiengesetz dürfen in keinem Fall Beitrags- oder Wartungsarbeiten eingebracht werden.

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