Kaufvertrag: Definition, Elemente und Pflichten

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Bewegliche Sachen sind Gegenstände, die transportiert werden können, ohne ihre Integrität zu verlieren (Geräte). Eine Immobilie ist eine, die nicht transportiert werden kann (Wohngebäude, Grundstücke).

Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, in dem sich eine Partei (Verkäufer) verpflichtet, gegen eine Geldsumme (Kaufpreis) ein Recht oder eine Sache an eine andere Partei (Käufer) zu übertragen.

Voraussetzungen für einen kommerziellen Kaufvertrag:

  • Der Gegenstand des Vertrages muss beweglich sein.
  • Das erworbene Anwesen muss zum Zwecke des Weiterverkaufs mit Gewinnspanne erworben werden.

Elemente des kommerziellen Kaufvertrags:

  • Personal: Verkäufer und Käufer. Um einen gültigen Vertrag abzuschließen, müssen die Vertragsparteien geschäftsfähig sein, d.h. volljährig sein. Minderjährige unter 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und benötigen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Ab 16 Jahren können sie durch ihren gesetzlichen Vertreter unterstützt werden.
  • Formal: Der Kaufvertrag kann in beliebiger Form (mündlich oder schriftlich) abgeschlossen werden, mit Ausnahme einiger spezieller Fälle (Immobilienkauf).
  • Materiell: Der Gegenstand (Sache) und der Preis.

Gründe zur Kündigung des Kaufvertrags:

  • Die Zahlung oder Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
  • Der Verlust der Sache.
  • Der Schuldenerlass.
  • Die Vermischung der Rechte von Gläubiger und Schuldner.
  • Die Tilgung der Schulden.
  • Die Erneuerung oder der Austausch einer früheren Verpflichtung durch eine neue.


Pflichten des Verkäufers:

  • Die Ware bis zur Auslieferung zu sichern und zu verwahren.
  • Dem Käufer die Ware innerhalb der im Vertrag festgelegten Zeit und am vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen.
  • Die Ware vollständig zu liefern: Der Käufer ist nicht verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
  • Dem Käufer den legalen Besitz der verkauften Ware zu verschaffen.
  • Sicherzustellen, dass die Ware frei von Mängeln oder versteckten Mängeln ist.

Pflichten des Käufers:

  • Den Preis der Ware zum im Vertrag bestimmten Zeitpunkt und Ort zu bezahlen. Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung am Ort und zum Zeitpunkt der Lieferung.
  • Die Ware entgegenzunehmen und sich um sie zu kümmern. Der Käufer ist nicht zur Abnahme verpflichtet, wenn die Ware verspätet geliefert wurde oder fehlerhafte oder versteckte Mängel aufweist. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 4 Tagen, versteckte Mängel innerhalb von 30 Tagen gerügt werden.

Ein Vertrag über den Ratenkauf: Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer eine bewegliche, nicht verbrauchbare und durch eine Marke oder Nummer identifizierbare Sache zu liefern, und der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis ganz oder teilweise in mehr als 3 Monaten ab Vertragsunterzeichnung zu entrichten.

Ein Liefervertrag ist ein Vertrag, in dem sich eine Partei (Lieferant) verpflichtet, eine andere Partei (Kunde) kontinuierlich oder periodisch mit Waren oder Dienstleistungen zu versorgen, und der Kunde verpflichtet sich, den Preis für die erhaltene Leistung zu bezahlen.

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