Kaufvertrag, Miete, Vertrieb: Definitionen & Pflichten
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Kaufvertrag: Definition und Elemente
VERKAUF: Bei einem Kaufvertrag verpflichtet sich eine Partei, eine bestimmte Sache zu liefern, und die andere Partei verpflichtet sich, dafür einen bestimmten Preis in Geld zu zahlen.
Elemente des Kaufvertrags
Elemente des Objekts: Der Handel muss rechtmäßig sein und eindeutig bestimmt werden. Der Preis ist die primäre Verpflichtung des Käufers.
Pflichten von Käufer und Verkäufer
PFLICHTEN:
- Käufer: Den vereinbarten Preis zahlen.
- Verkäufer: Die Sache liefern, dem Käufer den rechtmäßigen und friedlichen Besitz der Sache gewährleisten und versteckte Mängel oder Defekte offenlegen.
Tauschvertrag
EXCHANGE: Ein Vertrag zur Eigentumsübertragung, bei dem jede Partei sich verpflichtet, das Recht auf eine Sache oder einen Teil davon an die andere Partei zu übertragen. Im Gegensatz zum Kaufvertrag wird hier kein Preis in Geld gezahlt.
Mietvertrag: Pflichten von Vermieter und Mieter
Miete:
Pflichten des Vermieters
Die Pflichten des Vermieters sind, die Mietsache zu liefern und den Mieter während der gesamten Mietdauer im ruhigen Genuss der Sache zu erhalten. Er hat auch eine Meldepflicht für Dinge, die notwendig sind, um den Einsatz für den vereinbarten Zweck zu gewährleisten.
Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die vereinbarte Miete zu zahlen und muss es unterlassen, Handlungen vorzunehmen, die den vereinbarten Gebrauch der Mietsache beeinträchtigen. Am Ende des Vertrages muss er die Mietsache im gleichen Zustand zurückgeben, wie er sie erhalten hat.
Vertriebsvertrag: Definition und Arten
DISTRIBUTION: Dies sind Verträge, bei denen Händler Waren für den Wiederverkauf im eigenen Namen kaufen, während sie sich gegenüber dem Hersteller verpflichten, dessen Interessen innerhalb eines integrierten Netzwerks zu vertreten.
Arten von Vertriebsverträgen
Es gibt drei Hauptkategorien von Vertriebsverträgen:
- Selektiv: Der Hersteller gewährt Händlern ein exklusives Gebiet.
- Exklusiv: Der Vertrieb erfolgt über Vertragshändler.
- Franchising: Der Vertrieb erfolgt über Franchisenehmer.
Agenturvertrag: Definition und Merkmale
Agenturen: Durch den Agenturvertrag verpflichtet sich eine natürliche oder juristische Person (Agent), dauerhaft oder stabil gegen Vergütung im Namen eines anderen (Prinzipal) Handelsgeschäfte zu fördern oder zu vermitteln, ohne dabei das Risiko solcher Geschäfte zu übernehmen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Merkmale des Agenturvertrags
- Es handelt sich um einen Dauerschuldvertrag, der auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden kann.
- Es ist ein Vertrag zwischen Unternehmern (beide Parteien sind Kaufleute).
- Die Aufgabe des Agenten ist die Förderung von Geschäften im Namen des Prinzipals.
- Der Agent wird für seine Tätigkeit vergütet. Die Höhe der Vergütung hängt von der Vereinbarung ab und ist in der Regel von den Ergebnissen seiner Tätigkeit abhängig.