Kaufverträge: Arten, Elemente und Marktprozesse
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Markt: Definition und Elemente
Ein Markt ist ein Raum oder Bereich, in dem sich Verkäufer und Käufer treffen, die eine Ware oder Dienstleistung handeln möchten.
Elemente des Marktes:
- Käufer
- Verkäufer
- Produkte, Waren oder Dienstleistungen
Arten von Märkten
Die Märkte können anhand der Merkmale ihrer Käufer in folgende Kategorien eingeteilt werden:
- Verbrauchermarkt
- Industriemarkt
- Monopolmarkt
- Markt mit vollkommener Konkurrenz
- Markt mit monopolistischer Konkurrenz
- Oligopolmarkt
Verkaufs- und Beschaffungsprozesse
Beschaffung:
- Erstellung der Spezifikationen
- Sourcing: Anforderung von Preisen und Angeboten bei Anbietern
- Vergleichende Untersuchung und Auswahl von Lieferanten
- Ausschreibungen
- Verhandlung mit Lieferanten
= Vor dem Kauf (Pre-Sales-Phase)
- Beschlagnahme, Empfang und Lagerung von Waren
- Eingang und Bezahlung der Rechnung
= Kaufphase
Marketing:
- Suche nach Kunden
- Kundengewinnung
- Kundenangebote
- Verhandlungen mit Kunden
= Vor der Verkaufsphase (Pre-Sales-Phase)
- Eingang von Kundenaufträgen
- Erstellung und Versand von Waren
- Versand und Bezahlung der Rechnung
= Verkaufsphase
Organigramm
Ein Organigramm zeigt die Abteilungen eines Unternehmens und die Beziehungen, die sie untereinander haben.
Der Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag ist eine Vereinbarung, wonach sich der Verkäufer verpflichtet, eine bestimmte Sache an den Käufer zu liefern, der sich seinerseits verpflichtet, einen Preis dafür zu zahlen.
Elemente des Vertrags:
- Verkäufer
- Käufer
- Vertragsgegenstand
Eigenschaften und Anforderungen des Kaufvertrags
- Personelle Elemente: Verkäufer und Käufer
- Materielle Elemente: Die Sache und der Preis
- Formelle Elemente: Die Form des Vertrags
Sonderformen des Kaufvertrags
1. Liefervertrag
Der Lieferant ist verpflichtet, eine kontinuierliche und regelmäßige Versorgung zugunsten eines anderen zu leisten, der Kunde verpflichtet sich, einen Preis für die Lieferung jeder Periode zu zahlen.
2. Aufrechterhaltungsvertrag
Dieser Vertrag wird zwischen Groß- und Einzelhändlern geschlossen. Der Großhändler liefert die Ware an den Einzelhändler, der sich verpflichtet, nach Ablauf einer bestimmten Frist den Preis der verkauften Ware zu zahlen.
3. Vertrag auf Probe
Der Verkauf erfolgt auf der Grundlage eines Musters oder Katalogs. Der Käufer ist nicht verpflichtet, die Ware anzunehmen, es sei denn, sie stimmt mit dem Muster oder der voreingestellten Qualität überein.