Kelsens Reine Rechtslehre: Eine Analyse
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Kelsens Reine Rechtslehre: Eine Einführung
Hans Kelsen war ein bedeutender Rechtsphilosoph, der sich der Entwicklung einer reinen Theorie des Rechts widmete. Sein Werk "Reine Rechtslehre" ist in der Rechtswissenschaft weithin bekannt. Kelsen schrieb auch über Gerechtigkeit und Demokratie, aber sein Hauptaugenmerk lag auf der Entwicklung einer reinen Rechtstheorie.
Hauptziel der Reinen Rechtslehre
Kelsens Hauptziel war es, eine Lehre zu entwickeln, die das Wissen absolut auf das Recht ausrichtet. Er argumentierte, dass Rechtstheoretiker bei der Analyse des Rechtsphänomens alle Elemente ausschließen sollten, die nicht zum Recht selbst gehören. Um die Reinheit seiner Theorie zu gewährleisten, müssen alle Aspekte, die als Teil der politischen Ideologie betrachtet werden könnten, beiseitegeschoben werden.
Unterscheidung zwischen Sein und Sollen
Kelsen, beeinflusst von Kant, unterscheidet zwischen dem Recht und der natürlichen Welt. Das Recht bewegt sich im Bereich des Sollens, die Natur im Reich des Seins. Diese Unterscheidung bedeutet, dass die Rechtsnorm ein Versuch des Sollens ist. Kelsen unterscheidet zwischen zwei Arten von Prinzipien: dem Prinzip des Seinsbereichs und dem Prinzip des Rechtsbereichs, also des Sollens. Die beiden Prinzipien im Bereich des Sollens sind der Beginn der Zurechnung und im Bereich der Natur der Beginn der Kausalität.
Naturgesetze vs. Rechtsnormen
Die Verfahren gegen sich selbst, die von der Natur sind, sind Urteile, die wir durch beschreibende Aussagen ausdrücken, die der Wahrheit oder Falschheit unterliegen. Rechtsnormen hingegen sind Urteile, die durch Aussagen ausgedrückt werden, die das Verhalten regeln, da sie Modelle für richtiges Verhalten enthalten.
Kelsen ist der Ansicht, dass solche Aussagen nicht der Wahrheit oder Falschheit unterworfen sein können. Er unterscheidet zwischen der Art der aussagekräftigen Erklärung und der des regelnden Befehls.
Kelsen und der naturalistische Fehlschluss
Kelsen begeht nicht den naturalistischen Fehlschluss. Die Urteile des Sollens dienen bei Kelsen dazu, Handlungen zu konstruieren, die darauf abzielen, die direkte Aktion, das Verhalten einer anderen Person, zu beeinflussen. Kelsen sieht jedoch nicht, dass hinter den Urteilen des Sollens ein echtes Bedürfnis im psychologischen Sinne steht. Die Legitimität, die ihm zuteilwird, identifiziert die Rechtsnorm nicht unbedingt mit bloßen Befehlen.
Norm und Befehl: Eine Analogie
Kelsen weist darauf hin, dass wir die Analogie zwischen Norm und Befehl glaubhaft machen können. Es handelt sich jedoch um eine partielle Analogie, nicht um eine absolute. Dieser Ansatz führt Kelsen zu der Feststellung, dass die Rechtsnorm eine andere Eigenschaft hat, die es ihr ermöglicht, den Bezug auf den Willen, ein Merkmal von Befehlen, zu umgehen. Diese Eigenschaft ist die Gültigkeit. Sie ist die spezifische Existenz der Norm und macht sie verbindlich. Diese Eigenschaft, die typisch für Rechtsnormen ist, rührt nicht daher, dass sie kein Befehl wäre, oder weil er glaubt, dass es viele Befehle gibt, die diese Eigenschaft der Gültigkeit nicht haben und daher Befehle sind.
Gültigkeit als zentrales Konzept
Für Kelsen ist ein Versuch des Sollens, d.h. in der Regel, eine gültige Norm in Abhängigkeit davon, ob der Fragesteller berechtigt ist, eine solche Regel aus einer anderen Regel, die selbst gilt, zu erlassen. Wir würden sagen, dass das Konzept der Rechtsstaatlichkeit erwähnt wurde, aber bei der Analyse von Kelsens Begriff der Gültigkeit handelt es sich um ein komplexes Thema, das erhebliche Kontroversen und Kritik hervorgerufen hat. Das Wichtigste ist jedoch, das Konzept der Gültigkeit zu verstehen.