Kinderschutz in Spanien: Rechtlicher Rahmen & Dienste
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Aufgaben und Zuständigkeiten im Kinderschutz
Die zuständigen Einrichtungen übernehmen folgende Aufgaben:
- Prävention und Entwurzelung mangelnden Schutzes: Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Situationen unzureichenden Schutzes.
- Information, Orientierung und Beratung: Bereitstellung von Informationen, Orientierung und Beratung für Kinder und Familien, einschließlich Beurteilung, Maßnahmenplanung und Umsetzung.
- Teilnahme an Programmen: Beteiligung an Programmen für Pflegefamilien und Adoptionen.
- Design und Evaluation: Entwicklung und Bewertung von Rehabilitationsprogrammen und anderen notwendigen Schritten.
Diese Maßnahmen werden von kommunalen Einrichtungen oder spezialisierten Diensten ausgeübt. Weitere beteiligte Unternehmen führen Funktionen der Familienintegration, Unterstützung und Mediation durch.
Struktur der Kinderschutzdienste in der Valencianischen Gemeinschaft (CV)
Die Struktur dieser Dienste und Einrichtungen ist wie folgt organisiert:
Ministerium für Soziales
Das Ministerium für Soziales übt Befugnisse in Bezug auf Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität für alle Menschen in der Valencianischen Gemeinschaft aus.
Regionalsekretariat für Sozial- und Gesundheitsdienste
Das Regionalsekretariat für Sozial- und Gesundheitsdienste koordiniert die Aktionen der verschiedenen Consellerias (Ministerien) in diesem Bereich und erbringt notwendige Dienstleistungen.
Generaldirektion für Soziale Dienste
Die Generaldirektion für Soziale Dienste ist direkt dem Regionalsekretariat für soziale und gesundheitliche Leistungen unterstellt. Sie ist zuständig für den Vorschlag und die Durchführung der allgemeinen Sozialpolitik, insbesondere für ältere und benachteiligte Gruppen, wie auch Minderjährige.
Generaldirektion für soziale Integration von Menschen mit Behinderungen
Diese Generaldirektion ist für die umfassende Rehabilitation und Behandlung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zuständig, wozu auch Minderjährige gehören.
Generaldirektion für Familie, Kind und Adoptionen
Dieses Verwaltungszentrum ist verantwortlich für die Entwicklung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen sowie die Gewährleistung einer umfassenden Politik zum Wohle der Familie und des Kindes, einschließlich Adoptionen.
Generaldirektion für Frauen
Die Generaldirektion für Frauen ist das Verwaltungszentrum, das für die Entwicklung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung zuständig ist. Die Kindererziehung spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.
Territoriale Gliederung und Werte
Territorial gibt es eine regionale Zweigstelle der Sozialfürsorge in jeder Provinz der Valencianischen Gemeinschaft. Diese hängen von den genannten Verwaltungszentren ab. An der Spitze dieser territorialen Gliederung steht der Regionaldirektor, der mit Vertretungen in der Abteilung der Leiter aller Dienste ist.
Alle Gremien und Aktionen im Rahmen des öffentlichen sozialen Handelns sollten auf folgenden Werten basieren, wie sie im aktuellen autonomen Recht der sozialen Dienste verankert sind:
- Öffentliche Rechenschaftspflicht
- Solidarität und Teilhabe
- Prävention
- Planung und Evaluation der Ergebnisse
- Gleichheit und Universalität
- Einbeziehung und Integration
- Dezentralisierung, Dekonzentration und Koordination
Kurz gesagt, in Spanien und insbesondere in der Valencianischen Gemeinschaft zielen alle Maßnahmen darauf ab, die Kinderfürsorge und den Kinderschutz zu verbessern. Dies geschieht durch Aktionen, die der Vermeidung und Verringerung von Situationen der Ausgrenzung und sozialen Verwundbarkeit von Kindern dienen, unter Einbeziehung der lokalen Regierung, der Zivilgesellschaft und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
Rechtlicher Rahmen und Zuständigkeit des Kinderschutzes in Spanien
Die Rolle von Minderjährigen
Minderjährige sind Rechteinhaber, aber keine autonomen Bürger. Es ist notwendig, sie zu schützen und zu erziehen. Aufgrund ihrer Unfähigkeit, ihre Rechte zu verteidigen und wahrzunehmen, sowie ihrer Schwäche gegenüber Missbrauch, sind sie besonders gefährdet. Daher müssen alle Schutzmechanismen der Gesetzgebung, Verwaltung und Gesellschaft als Garanten ihrer persönlichen Entwicklung fungieren. Alle modernen Gesellschaften haben Mechanismen etabliert, die die Arbeit der leiblichen Eltern in vielerlei Hinsicht ergänzen.
Kinderschutz umfasst eine Reihe von Maßnahmen, deren Zweck es ist, präventiv und korrigierend in sozialen Situationen einzugreifen, in denen sich Minderjährige befinden können, je nach den Umständen und Bedürfnissen des Einzelfalls.
Gesetzliche Grundlagen in Spanien
In Spanien wird dieser Schutz Minderjähriger durch das Organgesetz 1/96 über den rechtlichen Schutz von Minderjährigen geregelt. Dieses Gesetz integriert Institutionen, Persönlichkeiten und Organisationen, die bereits ausführlich im regionalen Verwaltungsrecht, insbesondere in den sozialen Diensten für Kinder, behandelt wurden. Das Gesetz schließt Lücken und löst Probleme in Bezug auf Adoptionen, einschließlich internationaler und nationaler, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz 21/87 sowie andere familienrechtliche Fragen entstanden sind. Das Gesetz 5/2000 über die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Minderjährigen stellt für alle Kinder einen Rechtskodex dar.
Spezifische Regelungen in der Valencianischen Gemeinschaft (CV)
In der Valencianischen Gemeinschaft ist das Dekret 28/2009 zur Änderung des Dekrets 93/2001 durch die Einführung von Schutzmaßnahmen in der Gemeinschaft zu beachten.
Kompetenzverteilung und Herausforderungen
Die Zuständigkeit für den Schutz von Kindern wird von den autonomen Behörden unterschiedlich ausgeübt. Daher regeln die Autonomiestatute zusammen mit den Gesetzen und Verordnungen die Institutionen und Ressourcen für diese Schutzmaßnahmen. Die organisatorischen Kompetenzen der Strukturen und Institutionen zum Schutz und zur Verteidigung der Rechte von Minderjährigen sind zwar bei den autonomen Gemeinschaften angesiedelt, das grundlegende Recht und die Gerichtsbarkeit bleiben jedoch dem Staat vorbehalten. Die Regierung entscheidet, welche rechtlichen Institutionen umgesetzt werden und ordnet in den Autonomen Gemeinschaften (CCAA) Verfahren, Territorien, Ressourcen und Strukturen an, um diese wirksam zu gestalten.
Einige Autoren haben sogar vorgeschlagen, dass ein soziales System nur dann voll demokratisch ist, wenn es sich um jene kümmern kann, die benachteiligt sind, auch wenn es sich um Minderheitengruppen handelt. Im Falle von Minderjährigen sind diese besonders gefährdet und können sich nicht selbst wählen oder vertreten.
In der Valencianischen Gemeinschaft (CV) sind die zuständigen Kompetenzen auf die Generalitat Valenciana (GV) und das Prinzip der Dezentralisierung zurückzuführen, was zu unterschiedlichen territorialen Gliederungen führt. Heute ist in der CV das Phänomen der großen Zahl ausländischer Kinder zu beobachten, die von Schutzsystemen betreut werden. Diese Situation hat dazu geführt, dass Unterbringungsressourcen an dieses neue Profil angepasst werden müssen, was besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich Sprache, Kultur usw. erfordert. Die örtlichen Behörden in der CV sind ebenfalls maßgeblich beteiligt.