Kinderschutzrecht: Risiken, Hilflosigkeit und Schutzmaßnahmen
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Rechtliche Definitionen und Zuständigkeiten im Kinderschutz
In Artikel 12 der spanischen Verfassung ist die Volljährigkeit auf 18 Jahre festgelegt. Kinder sind Personen unter diesem Alter.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes definiert in Artikel 1 ein Kind als jeden Menschen unter 18 Jahren, sofern nach dem anwendbaren Recht die Volljährigkeit nicht früher erreicht wurde. Die Dekrete 93/01 und 28/09 der CV (Comunidad Valenciana) regeln den rechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die in der CV wohnen oder sich vorübergehend dort aufhalten, sowie von ausländischen Minderjährigen, für die Schutzmaßnahmen im Sinne der Verordnung gelten.
Volljährigkeit und Emanzipation
Der Begriff der Emanzipation ist zu berücksichtigen, bei der das Kind unabhängig von der elterlichen Sorge oder Vormundschaft wird. Dies kann durch Heirat, durch notarielle Gewährung oder durch väterliche Gewährung ab dem Alter von 16 Jahren oder durch unabhängige rechtliche Vertretung der Muttergesellschaft erfolgen. Der Emanzipierte hat eine ähnliche Rechtsfähigkeit wie Erwachsene und kann über seine Person selbst bestimmen.
Die Verfassung erwähnt die Verpflichtung der Behörden, den sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Status der Familie und insbesondere der Kinder zu gewährleisten. Die Zuständigkeit für den Erlass von Schutzmaßnahmen für Minderjährige liegt ausschließlich bei den öffentlichen Stellen und unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.
Situationen der sozialen Verwundbarkeit: Risiko und Hilflosigkeit
Ungeschützte Situationen werden in Gefahr (Risiko) und Hilflosigkeit (Verlassenheit) eingestuft.
Definition der Gefährdung (Risiko)
Laut Sáez Tejeda liegt eine Gefährdung vor, wenn dem Kind Schaden droht, dieser jedoch noch nicht schwerwiegend genug ist, um die Entfernung aus dem Haushalt zu rechtfertigen. Gefährliche Situationen sind gekennzeichnet durch:
- Vernachlässigung der körperlichen Pflege, geistigen oder erzieherischen Betreuung des Kindes (gelegentlich oder mild).
- Nutzung von körperlichem oder emotionalem Missbrauch (kein schwerer Missbrauch), der potenziell schädlich für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung ist.
- Instabilität, Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Elternschaft und relationale Probleme.
- Alle anderen Umstände, die dem Kind Schaden zufügen, aber nicht als schwerwiegend gelten.
In diesem Fall haben die lokalen Behörden die Befugnis, Gefahrensituationen zu bewerten und zu intervenieren, um die Ursachen zu beseitigen. Die Maßnahmen werden von der Basis aus entwickelt.
Formen des Schutzes bei Gefährdung
Es gibt zwei Formen des technischen Schutzes:
- Sozialpädagogische oder therapeutische Maßnahmen: Entwickelt von Fachleuten zur Vermeidung des Risikos.
- Wirtschaftliche Maßnahmen: Zuwendungen oder Hilfen, wenn die Gefahr aus wirtschaftlichen Mängeln oder Unzulänglichkeiten resultiert.
Diese Schritte werden von speziellen Fördermaßnahmen begleitet, wie kompensatorischen Programmen, sozialpädagogischen Betreuern zur Förderung der Integration, wirtschaftlichen Vorteilen für den Kernbedarf, häuslicher Pflege, Beratung, Mediation und Familientherapie sowie freiwilligem Sorgerecht.
Definition der Hilflosigkeit (Verlassenheit)
Die Situation der Hilflosigkeit liegt vor, wenn die Aufgaben des Schutzes der Kinder tatsächlich nicht ausgeübt werden können oder nicht zweckmäßig sind, weil dem Kind die notwendige moralische und materielle Unterstützung entzogen wird. Dies sind Notsituationen, schwere Vernachlässigung der körperlichen, psychologischen oder pädagogischen Pflege des Kindes oder schwerer körperlicher oder emotionaler Missbrauch mit Missbrauchsfolgen.
Situationen, die schädlich für die integrierte Entwicklung von Kindern sind, entstehen oft durch Instabilität oder Schwierigkeiten der Eltern. Wenn Eltern in der Lösung dieser Probleme nicht kooperieren, schadet dies dem Kind und seiner Entwicklung ernsthaft.
Kinderschutzmaßnahmen und Verfahren
Zuständige öffentliche Stellen
Die zuständigen öffentlichen Stellen haben eine ausschließliche Zuständigkeit im Schutz von Kindern. Die Verantwortung für den Schutz von Kindern und die Annahme des Sozialstaats wird von der Abteilung ausgeübt, die folgende Aufgaben wahrnimmt:
- Vermeidung von Situationen der sozialen Verwundbarkeit durch Information, Orientierung und Beratung für Kinder und Familien.
- Beurteilung, Maßnahmen und Umsetzung von Maßnahmen.
- Familienintervention und Überwachung der Maßnahmen.
- Teilnahme an Programmen für Pflegefamilien und Adoption.
- Konzeption und Umsetzung von Programmen der sozialen Sicherheit und anderer sozialer Schutzbefugnisse, die von kommunalen Einrichtungen oder SEAFIs ausgeübt werden.
Maßnahmen zum Schutz von Kindern
Die Maßnahmen zum Schutz von Kindern umfassen:
- Unterstützung oder Beistand für die Familie in Gefahr.
- Die Übernahme der Vormundschaft durch eine öffentliche Stelle bei der Deklaration des Zustands der Hilflosigkeit.
- Sorgerecht, Pflegefamilien in ihren einfachen, dauerhaften und vorläufigen Formen.
- Wohnpflege und Adoption.
- Alle anderen Maßnahmen, die im Interesse des Kindes liegen und Unterstützung für seine persönlichen, familiären und sozialen Bedürfnisse gewährleisten.
Details zu den Maßnahmen
- Hilfe oder Unterstützung der Familie: Maßnahmen zur Erfüllung der grundlegenden Bedürfnisse der Kinder und zur Verbesserung ihrer Umwelt, um eine Trennung zu vermeiden.
- Übernahme der Vormundschaft: Erfolgt bei Verletzung der Schutzpflicht oder bei moralisch oder materiell benachteiligten Erziehungsberechtigten.
- Pflegefamilien: Für Personen, die von den zuständigen territorialen Zentren bestimmt werden. Die Unterbringung kann freiwillig oder gerichtlich erfolgen.
- Adoption: Ist der letzte Schritt nach der Pflegefamilie, bei dem sowohl das Sorgerecht als auch die elterlichen Rechte auf die Adoptiveltern übergehen und die Rechte der früheren Eltern oder Erziehungsberechtigten beendet werden.
Verfahren zur Erklärung der Verlassenheit und Vormundschaft
Das Verfahren, das zur Erklärung der Verlassenheit und der anschließenden Übernahme der Vormundschaft über das Kind führt, ist wie folgt:
- Start der Schutzakte durch die zuständige territoriale Verwaltung.
- Überprüfung der erfassten Situation und Erstellung eines vollständigen Analyseberichts.
- Teilnahme der beteiligten Personen (Eltern, Minderjährige).
- Gegebenenfalls Beschlussvorschlag zur Überweisung eines Falles an den technischen Jugendausschuss.
- Erklärung der Auflösung der Verwahrung und der Vormundschaft.
Die Entscheidung über die Auflösung der Verwahrung muss den Eltern oder Erziehungsberechtigten innerhalb von 48 Stunden mitgeteilt werden. Diese Entscheidung kann gerichtlich durch die Familie oder in 1. Instanz angefochten werden. Es besteht auch die Möglichkeit eines Dringlichkeitsantrags, wenn Gefahr für die körperliche oder geistige Integrität von Kindern besteht.
Vorläufige Vormundschaft
Kurz gesagt: Wenn eine Notsituation erklärt wird, übernimmt die öffentliche Stelle die Vormundschaft. Das Sorgerecht wird vorübergehend ausgesetzt und vorläufig angenommen. Dies bedeutet, dass das Kind in einer Pflegefamilie oder Wohneinrichtung untergebracht wird, wobei Besuchs- und Kommunikationsrechte mit den Eltern bestehen bleiben.
Weitere Maßnahmen
Weitere Maßnahmen können sein: Orientierungsprogramme und Familienmediation, Treffpunkte, Betreuungszellen für Kinder, Dienste zur rechtlichen Statusklärung von Kindern und Familien, Dienste für Kinder mit sexuellem Missbrauch und die Integration in soziale und berufliche Dienste.
Zitate zur Erziehung und Prävention
„Der einzige Zweck der Strafe ist die Prävention; niemals jemand auf der rechten Seite.“ – Horace Mann
„Es ist unmöglich, Kinder im Großen und Ganzen zu erziehen; die Schule kann kein Ersatz für die individuelle Erziehung sein.“ – Alexis Carrel