Kindesunterhalt in Venezuela: Gesetzliche Regelungen und Pflichten
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Artikel 367: Unterhaltsansprüche in besonderen Fällen
Ein Unterhaltsanspruch ist auch gegeben, wenn:
- Die Vaterschaft indirekt durch eine verbindliche Gerichtsentscheidung festgestellt wurde;
- Die Vaterschaft durch eine ausdrückliche und schriftliche Erklärung des betreffenden Elternteils oder ein notariell beglaubigtes Geständnis von ihm anerkannt wird;
- Nachdem der Richter einen entsprechenden Unterhaltsantrag geprüft hat, das Kind eine Reihe von Umständen und Beweismitteln darlegen kann, die zusammen einen hinreichenden, präzisen und konsistenten Beweis darstellen.
Artikel 368: Unterhaltspflicht bei Ausfall der Eltern
Wenn der Vater oder die Mutter verstorben ist, keine finanziellen Mittel besitzt oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Unterhaltsforderung zu erfüllen, geht die Pflicht auf die älteren Geschwister des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen über, in aufsteigender Reihenfolge der Nähe, sowie auf Verwandte in der Seitenlinie bis zum dritten Grad.
Die Verpflichtung kann auch auf den bevollmächtigten Vertreter des Kindes oder Jugendlichen übergehen, wenn Vater und Mutter abwesend sind oder die Person, der das Sorgerecht zugesprochen wurde, ausfällt.
Artikel 369: Bestimmende Faktoren für die Unterhaltshöhe
Der Richter muss bei der Bestimmung der Unterhaltspflicht die Bedürfnisse und Interessen des unterhaltsberechtigten Kindes oder Jugendlichen sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Schuldners berücksichtigen.
Wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schuldners durch seine Arbeitsabhängigkeit beeinträchtigt wird, muss dies angemessen berücksichtigt werden.
Die Höhe des Unterhalts muss mindestens dem festgelegten Mindestlohn entsprechen und sollte eine automatische und proportionale Anpassung auf der Grundlage der von der Zentralbank Venezuelas ermittelten Inflationsraten gewährleisten.
Artikel 370: Unabhängigkeit vom Wohnort des Kindes
Das Kind oder der Jugendliche, das/der gerichtlich Unterhalt beansprucht, kann nicht gezwungen werden, bei der Person zu leben, die für die Unterhaltsleistung verantwortlich ist, wenn das Sorgerecht gesetzlich oder gerichtlich einer anderen Person zugesprochen wurde.
Artikel 371: Proportionalität der Unterhaltspflicht
Sind zwei oder mehr Personen unterhaltspflichtig, muss das Gericht den jeweiligen Anteil proportional anpassen, wobei die Interessen des Kindes, die wirtschaftliche Lage jedes Einzelnen und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen sind.