Kirchliche Ämter und Titel: Domkapitel und Erzbischöfe
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Das Domkapitel: Aufgaben und Mitglieder
Das Wort Domkapitel leitet sich vom lateinischen capitulum (Rat) ab und bezeichnete ursprünglich die Gemeinschaft der Geistlichen, die Teil des ständigen Rates des Bischofs war. Historisch bot es der Diözesanleitung rechtliche Unterstützung.
Es besteht aus Priestern, die als Kanoniker (oder Domherren) berufen werden und denen eine Pfründe gewährt wird, d.h. eine besondere Rolle im Rahmen der täglichen Arbeit der Kathedrale. Ihre Hauptaufgabe ist die Abhaltung feierlicher Zeremonien in der Kathedrale oder Stiftskirche. Sie sind daher direkt mit den Belangen des Gottesdienstes verbunden.
Das Kapitel hat seine eigene Verfassung und einen Präsidenten, den Domdekan. Eines der bekanntesten Mitglieder ist der Bußkanoniker (oder Kanon Penitenziare), dessen Aufgabe es ist, im sakralen Bereich jene freizusprechen, die von der Zensur betroffen sind. Die Zensur ist eine der Strafen, die der Codex Iuris Canonici vorsieht und die latae sententiae (d.h. sofort wirksam) werden. Der Bußkanoniker hat daher besondere Befugnisse, kann aber nicht in Freisprechungen eingreifen, die dem Papst oder dem Bischof vorbehalten sind. Die Rolle des Bußkanonikers ähnelt der eines Beichtvaters der Diözese.
Der Erzbischof: Rolle und Typen
Ein Erzbischof ist ein Bischof, dem der Titel einer Erzdiözese verliehen wurde. Er ist in der Regel das Oberhaupt der zentralen Erzdiözese einer Kirchenprovinz, die mehrere Diözesen umfasst. Er besitzt alle Vollmachten eines Bischofs in seiner eigenen Diözese sowie eine Aufsichtsfunktion und begrenzte Jurisdiktion über die anderen Diözesen, die als Suffraganbistümer bezeichnet werden. Das Pallium, das ihm vom Papst verliehen wird, ist das Symbol seines Status als Metropolit.
Titularerzbischof (Erzbischof Inhaber)
Ein Titularerzbischof ist ein Erzbischof, der den Titel eines Erzbistums trägt, das in der Vergangenheit existierte, aber heute nur noch dem Namen nach besteht. Dieser Titel ist rein ehrenhalber und beinhaltet keine tatsächliche Jurisdiktion über eine Erzdiözese.
Erzbischof ad personam
Der Titel Erzbischof ad personam ist ein Ehrentitel, der einigen Bischöfen persönlich verliehen wird, ohne dass sie einer Erzdiözese vorstehen. Dieser Titel ist rein ehrenhalber und beinhaltet keine Jurisdiktion über eine Erzdiözese.
Primas: Ein Ehrentitel
Der Primas ist ein Ehrentitel, der Erzbischöfen verliehen wird, die die ältesten kirchlichen Sitze innehaben oder als Vertreter bestimmter Länder oder Regionen gelten. In Spanien ist dies beispielsweise der Erzbischof von Toledo.
Erzbischof Koadjutor
Ein Erzbischof Koadjutor ist ein assistierender Erzbischof, der einem amtierenden Erzbischof zur Seite gestellt wird und das Recht auf dessen Nachfolge besitzt.