Das Klagerecht im Zivilprozessrecht: Eine Einführung

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Historischer Kontext und Entwicklung des Klagerechts

Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1916, das inzwischen aufgehoben wurde, war durch eine deutlich individualistische Ausrichtung geprägt. Dies steht im Gegensatz zu den heutigen Rechtsauffassungen, die eine klare Abgrenzung von schädigenden Gesetzen fordern, die bereits in Kraft sind. In diesem Zusammenhang hat sich auch die Bedeutung des Mietvertragsrechts gewandelt.

Das Thema der Rechte umfasst auch den Besitz, das Eigentum und dingliche Rechte Dritter. Die Wirksamkeit dieser Rechte, die Gegenstand einer spezifischen Untersuchung in dieser Arbeit sind, unterliegt den Vorschriften des Zivilprozessrechts.

Forschungsziele und Methodik

Ziele der Untersuchung

Diese Untersuchung zielt darauf ab, folgende Themen kurz vorzustellen:

  • Die Klage und ihre Klassifizierung
  • Die Mandatsklage
  • Die Feststellungsklage
  • Die einstweilige Verfügung
  • Bestandteile der Klage
  • Theorien der Individuation und Begründung
  • Der Klagegrund (naher und ferner)
  • Die gerichtliche Erkenntnis

Komplexität und theoretische Grundlagen

Da das Thema sehr komplex ist, werden die Grundsätze anhand eines grundlegenden Überblicks über die wichtigsten Theoretiker, insbesondere Chiovenda und Pontes de Miranda, erläutert.

Quellen und Bibliographie

Der Bericht wurde auf der Grundlage einer umfassenden Bibliografie erstellt, die Lehrmeinungen, Rechtsprechung und die neuesten verfügbaren Ressourcen, insbesondere virtuelle Recherchen über das Web, umfasst.

Definition und Natur der Klage

Was ist eine Klage?

Die Klage ist die rechtliche Möglichkeit, vor Gericht das einzufordern, was fällig ist. Sie ist ein Recht auf staatlichen Schutz, das der Verteidigung verschiedener öffentlicher Interessen dient und ein subjektives Recht oder ein konkretes materielles Recht darstellt.

Es ist daher wichtig, zwischen materiellem Recht und dem Klagerecht zu unterscheiden.

Definition nach José Frederico Marques

José Frederico Marques definiert die Klage als das Recht, gerichtlichen Schutz vom Staat zu beantragen, um einen ordnungsgemäß geltend gemachten Anspruch zu befriedigen. Die Klage ist jedoch nicht tatsächlich ein Recht auf gerichtlichen Schutz, sondern lediglich das Recht, diesen Schutz zu beantragen.

Dies ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 2 des Zivilprozessgesetzbuches (ZPO), der besagt, dass die Justiz gerichtlichen Rechtsschutz nur gewährt, wenn die Person dies beantragt. Der Dienst wird jedoch nicht erbracht, wenn der Antrag nicht den Anforderungen entspricht (ZPO, Art. 2, 36, 37 und 282). Es müssen Interesse und Legitimität vorliegen (ZPO, Art. 3). Fehlen die Voraussetzungen für die Einleitung und Entwicklung eines gültigen und ordnungsgemäßen Verfahrens (ZPO, Art. 267, IV) oder sind die Bedingungen für die Klageführung – wie die rechtliche Möglichkeit, die Legitimität der Parteien und das prozessuale Interesse – nicht erfüllt (ZPO, Art. 3 und 267, VI), so wird der Antrag nicht erfolgreich sein.

Merkmale des Klagerechts

Das Klagerecht ist seiner Natur nach subjektiv, öffentlich-rechtlich, abstrakt und allgemein.

Arten von Klagen

Erkenntnisklagen

Erkenntnisklagen führen dazu, dass ein Gericht eine Entscheidung trifft. Dies geschieht im Rahmen eines Erkenntnisverfahrens, durch das der Richter den Interessenkonflikt erkennt und eine Entscheidung treffen kann, die die Rechtslage für bestimmte Sachverhalte klärt.

Feststellungsklagen

Feststellungsklagen dienen der Klärung, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht. Ihr Ziel ist es, Unsicherheiten oder Zweifel bezüglich einer rechtlichen Beziehung zu beseitigen, in die die Parteien involviert sind.

Verurteilungsklagen

Verurteilungsklagen zielen auf die Verurteilung des Beklagten ab. Solche Klagen können einen Ausspruch enthalten, der die Existenz einer rechtlichen Beziehung feststellt und den Antrag auf Verurteilung beinhaltet.

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