Klassifikation der Gerichte nach LOPJ: Struktur und Richtertypen
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Gerichte: Klassifikation nach LOPJ (Teil 1)
Gemäß dem Gesetz über die Organisation der Justiz (LOPJ) erfolgt die Klassifikation nach zwei Hauptkriterien:
1. Nach der Anzahl der Richter
Es wird zwischen Einzelgerichten und Kollegialgerichten unterschieden.
Einzelgerichte (Individualgerichte)
Das Gerichtsorgan wird von einer einzelnen Person (dem Richter) gehalten. Beispiele hierfür sind:
- Richter erster Instanz
- Jugendgerichte
- Gerichte für Gewalt gegen Frauen
Kollegialgerichte (Körperschaften)
Kollegialgerichte bestehen aus mehreren Richtern, die ein Richterkollegium bilden. Diese Gremien werden als Gerichtshöfe oder Kammern bezeichnet. Beispiele hierfür sind:
- Der Verfassungsgerichtshof
- Der Oberste Gerichtshof
- Die Landesgerichte (Audiencias Provinciales)
- Die Obersten Landesgerichte (Tribunales Superiores de Justicia)
Kollegialgerichte sind in Sektionen oder Kammern unterteilt, je nach Gerichtsbarkeit (Zivil-, Straf-, Arbeits- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit). Ein weiteres charakteristisches Merkmal ist der Magistrat, der aus dem Kreis der Richter der jeweiligen Sektionen oder Kammern gewählt wird.
2. Nach der Art der Richter, die das Gericht bilden
Eine erste Klassifikation unterscheidet nach der Zugehörigkeit der Richter zur Justizlaufbahn.
Berufsrichter und Temporäre Richter
Berufsrichter gehören zur regulären Justizlaufbahn. Temporäre Richter dienen dem Ersatz von Richtern oder Magistraten in Fällen, in denen eine Vakanz eintritt.
Temporäre Richter müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in der LOPJ festgelegt sind: Sie müssen sich für den Eintritt in die Justiz qualifizieren, wobei Juristen bevorzugt werden. Anwälte und Staatsanwälte dürfen diese Funktion *nicht* ausüben.
Es gibt drei Kategorien von temporären Richtern:
- Richter im Rahmen einer vorübergehenden Erbringung
- Ersatzrichter
- Hilfsrichter
Juristen und Laienrichter
Die Unterscheidung erfolgt danach, ob der Richter über einen akademischen Grad verfügt:
- Juristen und Techniker: Haben einen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften.
- Laienrichter: Im spanischen System gibt es Friedensrichter und Geschworene.
Friedensgerichte (Juzgados de Paz)
Friedensgerichte sind in Gemeinden ohne Gericht erster Instanz angesiedelt. Ihre Funktionen werden andernfalls vom Gericht erster Instanz absorbiert.
Die Friedensgerichte haben zivilrechtliche Funktionen (Streitwert unter 90 €) und sehr begrenzte strafrechtliche Zuständigkeiten (nur für bestimmte Bagatelldelikte, keine Verbrechen). Sie sind auch zuständig für Beleidigungen, Drohungen, Störungen der öffentlichen Ordnung (Artikel 633 StGB) und Sachbeschädigung.
Gemischte Gerichte (Hybridgerichte)
Diese Gerichte bestehen aus Laien und Juristen (Richtern).
Das Schwurgericht (Tribunal del Jurado)
Das Schwurgericht agiert innerhalb bestimmter Gerichte, meist bei den Provinzgerichten, zur Verfolgung bestimmter Straftaten.
Es besteht aus einem vorsitzenden Berufsrichter, der der Justiz angehört, und 9 gewählten Laienrichtern (Geschworenen) spanischer Staatsangehörigkeit.
Die Laien fällen das Urteil (Tatsachenfeststellung). Anschließend wendet der Berufsrichter die Regeln des Gesetzes auf ihr Urteil an (Rechtsanwendung und Strafmaß).
Alternative Modelle der Laienbeteiligung
Dieses Modell setzt sich aus Laien und Juristen zusammen, wobei die Entscheidung gemeinsam von Richtern und Bürgern getroffen wird. Hier gibt es *keine* Aufteilung der Rollen zwischen Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung.