Klassifizierung von Sachen und Erwerb von Rechten
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Artikel 1: Klassifizierung von Sachen im römischen Recht
Römische Lehre
Res Extra Commercium
A: Res Divini Iuris
- Res Sacrae (Tempel, Schreine, heilige Haine)
- Res Religiosae (Grabstätten)
- Res Sanctae (Stadtmauern und -tore)
B: Res Humani Iuris
- Res Communes (Luft, Meer, Feuer)
- Res Publicae (Binnenwasserläufe, Häfen)
- Res Universitatis (Toiletten, Theater, Plätze)
Res Intra Commercium
- A: Res Mancipi (Pferde, Rinder, Esel, Sklaven, Immobilien)
- B: Res Nec Mancipi (Geld, Schmuck, Möbel)
Physische Natur
- A: Vertretbare Sachen (Verbrauchsmaterial) - Unvertretbare Sachen
- B: Verbrauchbare Sachen - Unverbrauchbare Sachen
- C: Hauptsachen - Zubehör
- D: Körperliche Sachen - Unkörperliche Sachen
Sache im rechtlichen Sinne: Alles, was Gegenstand wirtschaftlicher Rechte sein kann und einen direkten oder indirekten geldwerten Nutzen hat.
Jorquera: In der Umgangssprache ist eine Sache ein vom Menschen unabhängiger Körper, der einen Platz im Raum einnimmt.
Res Extra Commercium: Sachen, die vom Privatrecht ausgeschlossen sind und nicht übertragen, verkauft oder vererbt werden können.
Res Divini Iuris: Göttliche Sachen, die unter absoluter Nichtigkeit stehen.
Res Sacrae: Tempel, Schreine, heilige Haine.
Res Religiosae: Grabstätten (unveräußerlich).
Res Sanctae: Stadtmauern und -tore (Todesstrafe bei Beschädigung).
Res Humani Iuris: Menschliche Sachen, die nicht göttlichem Recht unterliegen.
Res Communes: Luft, Meer, Feuer.
Res Publicae: Binnenwasserläufe, Häfen.
Res Universitatis: Toiletten, Theater, Plätze.
Res Intra Commercium: Sachen, die Gegenstand von Rechtsbeziehungen zwischen Einzelpersonen sein können.
Res Mancipi: Pferde, Rinder, Esel, Sklaven, Immobilien (feierlicher Verkauf).
Res Nec Mancipi: Geld, Schmuck, Möbel (Verkauf durch Tradition).
Physische Natur: Austauschbare Sachen nach Gattung.
Vertretbare Sachen: Sachen, die gezählt, gewogen und gemessen werden (nach Verbrauch). Unvertretbare Sachen: Sachen, die individuell bestimmt sind und nicht ersetzt werden können.
Verbrauchbare Sachen: Sachen, die verbraucht werden können (z. B. Mais, Lebensmittel). Unverbrauchbare Sachen: Sachen, die nicht verbraucht werden (z. B. Fahrzeuge, Kleidung).
Hauptsachen: Sachen, die für sich selbst existieren. Zubehör: Sachen, die von einer anderen Sache abhängig sind (z. B. Ring, Tier, Möbel).
Teilbare Sachen: Sachen, die in reale Teile zerlegt werden können, ohne zerstört zu werden (z. B. Land, Wein, Geld). Unteilbare Sachen: Sachen, die bei Teilung zerstört werden (z. B. Tier, Haus).
Körperliche Sachen: Sachen, die mit den Sinnen wahrnehmbar sind. Unkörperliche Sachen: Sachen, die nicht greifbar sind (z. B. Recht, Erbschaft).
Vermögen: Patrimonium, abgeleitet vom Wort, das sich auf das Kind bezieht, das von seinen Eltern oder Großeltern erbt. Die Gesamtheit der realen und persönlichen Rechte einer Person mit geldwertem oder wirtschaftlichem Wert.
Artikel 2: Erwerb von Rechten
Erwerb: Die Einbeziehung einer Sache oder eines Rechts in das Vermögen einer Person aufgrund einer Handlung oder eines Rechtsgeschäfts.
Originärer Erwerb
Erfolgt ohne vorherige Rechtsbeziehung. Das Recht entsteht neu, z. B. bei der Occupatio (Aneignung) einer herrenlosen Sache (Res Nullius) oder einer Sache, die vom Eigentümer aufgegeben wurde (Res Derelicta).
Derivativer Erwerb
Das Recht wird von einem Eigentümer auf einen anderen übertragen. Es besteht eine bestehende Rechtsbeziehung. Der Rechtsnachfolger erwirbt das Recht vom Rechtsvorgänger.
Translativer Erwerb
Ein bestehendes Recht wird aufgrund einer neuen Rechtsbeziehung auf einen neuen Erwerber übertragen, z. B. der Erwerb von Eigentum an einer Immobilie durch einen Kaufvertrag.
Konstitutiver Erwerb
Der Inhaber eines Rechts erwirbt ein neues Recht, das vorher nicht bestand, z. B. die Bestellung einer Hypothek.