Klassische Theorien des Gesellschaftsvertrags

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Der Ursprung der Gesellschaft und der Gesellschaftsvertrag

Um die Grundlagen der Gesellschaft zu ergründen, befassen sich Theorien des *Gesellschaftsvertrags* mit dem Konzept eines *Naturzustands*. Dieser Naturzustand beschreibt die hypothetische Situation vor der Entstehung der Gesellschaft, in der Menschen ohne feste soziale Beziehungen leben und nur sporadischen Kontakt miteinander haben. Ein solcher Zustand wird angenommen, bevor der Gesellschaftsvertrag die soziale Ordnung etabliert.

Im Folgenden werden die Theorien von drei bedeutenden Denkern vorgestellt, die sich mit dem Gesellschaftsvertrag auseinandersetzen. Alle drei betrachten den Naturzustand und den Gesellschaftsvertrag nicht als historisch reale Situationen, sondern als philosophische Hypothesen, um die Grundlage und Legitimation von Gesellschaft und politischer Macht zu ergründen.

Aristoteles: Der Mensch als politisches Wesen

Für Aristoteles ist der Mensch das *ultimative politische Tier* (*Zoon Politikon*). Er vertritt die Ansicht, dass die Stadt (Polis) das Ergebnis einer natürlichen Entwicklung ist. Der Einzelne geht aus der Familie hervor, die wiederum die Grundlage für die Gesellschaft bildet, welche die Fortpflanzung der Gattung sichert. Das Leben in der Polis ermöglicht es den Menschen, nicht nur zu *leben* (im Sinne der grundlegenden Existenz und der Erfüllung natürlicher Bedürfnisse), sondern auch *gut zu leben*. Dies bedeutet, dass wirtschaftliche Bedingungen es einigen Menschen ermöglichen, sich von materiellen Aufgaben zu befreien, um sich dem spezifisch Menschlichen, dem politischen Leben, zu widmen. Wenn Aristoteles den Menschen als politisches Wesen bezeichnet, meint er damit nicht nur das Leben in einer Gemeinschaft, sondern die aktive Teilnahme am Leben des Staates. Dies impliziert jedoch nicht, dass alle Menschen sich dessen bewusst sind.

Thomas Hobbes: Der Leviathan und der Naturzustand

Thomas Hobbes argumentiert, dass alle Menschen ihre gesamte Macht und Stärke auf eine einzige Person oder eine Versammlung übertragen sollten. Diese Instanz würde den Willen aller durch die Herrschaft der Mehrheit in einem einzigen Willen vereinen und einen *absoluten Staat* etablieren. Seine Vision des Naturzustands, also des Zustands vor jeder sozialen Organisation, ist der *„Krieg aller gegen alle“* (*bellum omnium contra omnes*). Das Leben in diesem Zustand beschreibt er als *einsam, arm, brutal und kurz*. Der Ursprung des Staates liegt in einem Bund, den alle Menschen miteinander eingehen. Sie unterwerfen sich einem Souverän, der für das Wohl aller Untertanen kämpft und sie schützt. Auf diese Weise entsteht die soziale Organisation. Hobbes fasste den Menschen als ein im Grunde egoistisches Wesen auf.

Jean-Jacques Rousseau: Direkte Demokratie und der Gemeinwille

Jean-Jacques Rousseau versteht Demokratie als eine *direkte Volksherrschaft*. Sein System basiert auf der Verteidigung von Freiheit und Gleichheit, wodurch die Bürger ihren Willen äußern und durch einen *Gesellschaftsvertrag* eine soziale Einigung erzielen können. Rousseau ist optimistisch bezüglich des Naturzustands; dieser basiert auf *natürlichen Rechten*, die jedem Menschen zustehen (z.B. das Recht auf Leben, Freiheit). Der Gesellschaftsvertrag (inspiriert von der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte und der Philosophie der Revolution) soll alle unter Wahrung dieser natürlichen Rechte überwachen. Er glaubt an den Rechtsstaat. Für Rousseau sind alle Menschen von Natur aus gut; es sind die gesellschaftlichen Bedingungen, die sie korrumpieren.

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