Know-how Transfer: Definition, Elemente & Vertragspflichten

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Know-how Transfer: Definition und Bedeutung

Know-how umfasst das gesamte Fachwissen und die Erfahrung, die notwendig sind, um Verfahren und technische Leistungen zu verstehen und ein Produkt herzustellen. Es ist die Kunst der Fertigung, die durch dieses Wissen ermöglicht wird.

Elemente des Know-how-Transfers

Ein Know-how-Transfervertrag beinhaltet typischerweise folgende Elemente:

  1. Die Parteien: Geber und Empfänger

    • Der Geber (oder Anbieter) ist die natürliche oder juristische Person, die technische Kenntnisse zur Verfügung stellt.
    • Der Empfänger (oder Käufer) ist die Person, die technisches Wissen übertragen bekommt und die daraus folgende Verpflichtung zur Vertraulichkeit wahren muss.
  2. Der Zweck: Wissenstransfer

    Der Hauptzweck ist der Transfer von technischem Wissen. Wissen und Erfahrung werden nicht immer vollständig übertragen, sondern oft nur im erforderlichen Umfang. Dies wird häufig von laufender Unterstützung begleitet, um Schwierigkeiten zu überwinden und ein hohes Maß an Effizienz zu gewährleisten.

    In einigen Fällen kann der Anbieter/Geber Mitarbeiter des Empfängers in der praktischen Anwendung des übertragenen Wissens schulen.

  3. Der Preis: Lizenzgebühren (Royalties)

    Der Preis, auch bekannt als Lizenzgebühr oder internationale Royalties, ist die wesentliche Gegenleistung, die der Empfänger für die Übertragung des Wissens erbringt.

  4. Die Laufzeit der Vereinbarung

    In der Regel beträgt die Laufzeit solcher Verträge 5 Jahre oder weniger, um zu vermeiden, dass das Wissen aufgrund von Fortschritten in Technik und Wissenschaft obsolet wird.

Pflichten des Gebers / Anbieters

  1. Übertragung des geheimen Wissens

    Der Anbieter ist verpflichtet, geheimes, nicht patentiertes Wissen weiterzugeben. Das bedeutet, jederzeit relevante Informationen bereitzustellen und alles zu tun, damit der Empfänger durch die Nutzung der übertragenen Technologie einen finanziellen Vorteil erzielen kann.

    Darüber hinaus sollte die Nutzung der übertragenen Technologie exklusiv sein. Der Geber sollte es daher unterlassen, das Know-how an zwei Empfänger im selben Gebiet zu übertragen, was Gegenstand einer ausdrücklichen Vereinbarung sein sollte.

  2. Mitteilung von Verbesserungen

    Der Anbieter ist verpflichtet, dem Empfänger Verbesserungen am technischen Wissen, die er vorgenommen hat, mitzuteilen. Der Empfänger hat das Recht, von diesen Verbesserungen zu profitieren.

Pflichten des Empfängers

  1. Zahlung der Lizenzgebühr

    Der Empfänger muss den vereinbarten Preis als Gegenleistung für das übertragene geheime Wissen zahlen.

  2. Pflicht zur Geheimhaltung

    Dies ist die Pflicht, die der Empfänger übernimmt, indem er das geheime Know-how nicht kommuniziert oder an Dritte weitergibt.

  3. Pflicht zur Nutzung des Wissens

    Der Empfänger verpflichtet sich, das übertragene Wissen anzunehmen und den Verkauf von Produkten zu fördern, die mit dieser übertragenen Technologie hergestellt werden.

    Diese Verpflichtung erfordert eine ausdrückliche Zustimmung und soll sicherstellen, dass das Produkt auf dem Markt bleibt.

  4. Umgang mit Verbesserungen

    Auch hierfür ist eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich, die festlegt, dass der Empfänger diese Verbesserungen unter Wahrung der Geheimhaltung des übertragenen Wissens vornehmen kann.

  5. Rückgabe von Dokumenten

    Nach Beendigung der Vereinbarung muss der Empfänger alle vom Geber bereitgestellten Dokumente (Zeichnungen, Handbücher etc.) zurückgeben, die das geheime Wissen enthalten.

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