Kollektive Arbeitsbeziehungen und Konfliktlösung
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Arten der kollektiven Vertretung
Einzelvertretung
Die Einzelvertretung umfasst Personalvertreter in Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Die Anzahl der Vertreter variiert je nach Mitarbeiterzahl:
- 6 bis 10 Beschäftigte: 1 Vertreter (optional)
- 11 bis 30 Beschäftigte: 1 Vertreter
- 31 bis 49 Beschäftigte: 3 Vertreter
Für Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten gibt es den Betriebsrat:
- 50 bis 100 Beschäftigte: 5 Betriebsräte
- 101 bis 250 Beschäftigte: 9 Betriebsräte
- 251 bis 500 Beschäftigte: 13 Betriebsräte
- ... (Die genaue Staffelung für höhere Mitarbeiterzahlen ist hier nicht aufgeführt)
Kollektive Arbeitsmarktvertretung
Hierzu zählen der Gewerkschaftsbund, Gewerkschaftskonföderationen, einzelne Gewerkschaften und Gewerkschaftsdelegierte.
Befugnisse des Personalausschusses
- Informationen erhalten über: Konjunktur, Beschäftigungsaussichten, Rechnungswesen, Fehlzeiten, Strafen, Unfallraten sowie periodische oder teilweise Erhebungen.
- In Bezug auf Verträge: Erhalt einer Vertragskopie und Kenntnis der Musterverträge.
- Vorlage eines Berichts bei: Personalumstrukturierung, Kurzarbeit oder Versetzungen, FP-Pläne (Fortbildungspläne?).
- Sicherstellung von Leistungsstandards.
- Beteiligungsrechte wahrnehmen.
- Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung.
- Informationsbereitstellung: Ein Schwarzes Brett muss vorhanden sein.
Garantien für Arbeitnehmervertreter
Arbeitnehmervertreter genießen besonderen Schutz:
- Kündigungsschutz: Sie dürfen während ihrer Amtszeit und im folgenden Jahr nicht entlassen oder bestraft werden, es sei denn, es liegen sehr schwerwiegende Gründe vor.
- Diskriminierungsverbot: Sie dürfen nicht diskriminiert werden, insbesondere nicht bei der Förderung ihrer wirtschaftlichen und beruflichen Interessen.
- Meinungsfreiheit: Sie haben das Recht auf freie Meinungsäußerung in Fragen, die ihre Vertretung betreffen.
- Stundengutschrift: Sie erhalten eine Gutschrift von Stunden, d.h. eine bestimmte Anzahl bezahlter Stunden pro Monat für ihre Tätigkeit.
Definition einer Gewerkschaft und Koalitionsfreiheit
Gewerkschaften sind gemeinnützige Vereinigungen von Arbeitnehmern, deren Hauptziel es ist, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Mitglieder durch die Erhaltung oder Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen. Dies wird durch das organische Gesetz der Koalitionsfreiheit geregelt.
Interne Organisation und Klassifizierung von Gewerkschaften
Gewerkschaften können Arbeitnehmer nach beruflichen Tätigkeiten gruppieren und werden dann als Verbände bezeichnet. Föderationen sind Zusammenschlüsse gleicher Gewerkschaften, die wiederum eine Gewerkschaftskonföderation bilden können.
Gewerkschaftsmitglieder, die im selben Unternehmen arbeiten, sind berechtigt, Gewerkschaftsgruppen beizutreten. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern werden durch Arbeitnehmervertretungen repräsentiert.
Definition und Inhalte von Tarifverträgen
Ein Tarifvertrag ist eine freie Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zur Regelung von Arbeitsbedingungen, Produktivität und Arbeitsfrieden, unter Wahrung der Mindeststandards und übergeordneter Rechte.
Er legt folgende Geltungsbereiche fest:
- Funktional
- Zeitlich
- Persönlich
- Territorial
Mindestens müssen folgende Punkte im Tarifvertrag enthalten sein:
- Vertragsparteien
- Geltungsbereiche
- Formen
- Bedingungen und Fristen
- Ernennung eines gemischten Ausschusses
Definition und Beilegung von Arbeitskämpfen
Streitigkeiten am Arbeitsplatz können individuell oder kollektiv sein.
Verhandlung von Tarifverträgen und Verhandlungsparteien
Der Prozess der Tarifvertragsverhandlung umfasst:
- Die Initiative zur Verhandlung.
- Die Reaktion der anderen Partei.
- Die Konstitution der Verhandlungsdelegation.
- Den eigentlichen Aushandlungsprozess.
- Die Registrierung des Tarifvertrags.
Mediation und Schiedsverfahren im Vergleich
- Mediator:
- Eine dritte, unabhängige und außerhalb des Konflikts stehende Person, die Informationen und unverbindliche Vorschläge unterbreitet.
- Schiedsrichter:
- Eine dritte, neutrale Person, deren Entscheidung (Schiedsspruch) im Voraus als bindend akzeptiert wird.
Rahmenvereinbarung, erweiterte Vereinbarung und Tarifabschluss
- Rahmenvereinbarung:
- Ein Abkommen zwischen den repräsentativsten Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden eines Staates, das die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Tarifverhandlungen regelt.
- Erweiterte Vereinbarung:
- Ermöglicht es einer Partei, die Bestimmungen eines in Kraft befindlichen Abkommens auf bestimmte Unternehmen und Arbeitnehmer anzuwenden, die das Abkommen nicht unterzeichnet haben, z.B. aufgrund mangelnder Legitimität.
- Tarifabschluss:
- Das Ergebnis erfolgreicher Tarifverhandlungen, d.h. der abgeschlossene Tarifvertrag selbst.
Zweck des Tarifvertrags
Der Zweck eines Tarifvertrags ist die Regelung der Arbeitsbedingungen, die Förderung der Produktivität und die Sicherstellung des sozialen Friedens, wobei die Mindestanforderungen für Rechte gemäß übergeordneten Vorschriften festgelegt werden.
Streik: Definition, Rechte und Pflichten
Ein Streik ist ein Druckmittel zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen. Er bedeutet die vorübergehende Einstellung der Arbeitsleistung.
Wichtige Aspekte eines Streiks:
- Aussetzung des Arbeitsvertrages: Während eines Streiks ist der Arbeitsvertrag ausgesetzt.
- Sozialversicherung: Die Regelungen bezüglich der Kosten für die Sozialversicherung sind zu beachten.
- Ersatzverbot: Der Arbeitgeber darf Streikende nicht durch andere Arbeitnehmer ersetzen.
- Urlaubsanspruch: Streiktage dürfen nicht von Urlaubsansprüchen ausgeschlossen werden.
- Ankündigung: Ein Streik muss angekündigt werden, wobei das Streikrecht und die Bildung eines Streikkomitees zu beachten sind.
Arten kollektiver Arbeitskonflikte
Arbeitskonflikte können individuell oder kollektiv sein.
Aussperrung: Definition, Rechte und Pflichten
Eine Aussperrung ist die kollektive Aussetzung der Arbeit und Schließung des Unternehmens auf Initiative des Arbeitgebers. Die rechtlichen Folgen sind ähnlich wie beim Streik.
Verfahren zur Konfliktbeilegung
Konflikte können durch gerichtliche Verfahren oder andere externe Wege beigelegt werden, wie zum Beispiel:
- Verhandlung
- Schlichtung
- Mediation
- Schiedsverfahren