Kollektive Konflikte, Arbeitszeit und Vertragsarten
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Konflikte im kollektiven Arbeitsrecht
- Vereinbarung: Vereinbarung zwischen den Parteien auf freiwilliger Basis.
- Versöhnung: Die Parteien vereinbaren, einen Dritten in die Verhandlungen einzubeziehen, um die Verständigung zu erleichtern; dieser hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis.
- Mediation: Die Parteien verpflichten sich, einen Dritten in der Konfliktbeilegung einzubeziehen; dieser bietet Vorschläge an, hat aber keine Entscheidungsbefugnis.
- Schiedsverfahren: Ein Dritter (Schiedsrichter) trifft eine verbindliche Entscheidung.
Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen
Arbeitszeit (Tag): Bis zu 40 Stunden pro Woche, maximal 9 Stunden pro Tag.
- Pausen: Innerhalb eines Arbeitstages mindestens 15 Minuten; wenn die Arbeitszeit länger als 6 Stunden dauert, sind zusätzliche Pausen vorgesehen.
- Ruhezeit zwischen Schichten: Mindestens 12 Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten.
- Wöchentliche Ruhe: Mindestens anderthalb Tage (1,5 Tage) ununterbrochene Ruhezeit pro Woche.
- Urlaub / Feiertage: Mindestens 30 Kalendertage, naturgemäß und bezahlt.
- Nachtzeit: 22:00 bis 6:00.
- Schichtarbeit: Bei kontinuierlichen Fertigungsprozessen in wechselnden Schichten organisiert.
- Überstunden: Werden normalerweise auf Anforderung geleistet; sie sind zu vergüten und nur in dringenden Fällen zulässig bzw. zu vermeiden.
Soziale Sicherheit
Soziale Sicherheit ist eine öffentliche Einrichtung, die ein System organisiert und verwaltet, das eine Reihe von Sozialhilfeleistungen und angemessene soziale Leistungen für Arbeitnehmer und ihre Familien gewährleistet, um ihnen in bedürftigen Situationen Schutz zu bieten.
Beiträge zur Sozialversicherung
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu leisten und dienen der Finanzierung der Sozialversicherung.
Befristete Verträge: Ziel
Befristete Verträge dienen der Durchführung von Bau- oder Dienstleistungsarbeiten, die bezüglich ihrer Autonomie und Wesentlichkeit außerhalb der regelmäßigen Geschäftstätigkeit liegen. Sie dauern für die zur Durchführung der Arbeit oder Dienstleistung erforderliche Zeit.
Eventuelle Verträge
Sind für Marktbedarfsumstände bestimmt, die eine vorübergehende Zunahme von Beschäftigung und Aufträgen abdecken, auch wenn sie zur regelmäßigen Geschäftstätigkeit gehören. Dauer: Bis zu 6 Monate innerhalb eines Bezugszeitraums von 12 Monaten.
Vertretungsvertrag
Ersetzt einen Arbeitnehmer, der vorübergehend nicht arbeiten kann; gilt solange, wie das Recht des ersetzten Arbeitnehmers besteht.
Praktikumsvertrag — Anforderungen
- Voraussetzung: Berufsbildungsabschluss, Hochschulabschluss oder eine höherwertige Qualifikation.
Ausbildungsvertrag
Für Personen zwischen 16 und 21 Jahren. Ohne akademische Qualifikationen; der Vertrag dient praktischen Ausbildungszwecken.