Kollektives Unternehmertum: Vorteile und rechtliche Grundlagen

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Vorteile des Kollektiven Unternehmertums

Wie bereits erwähnt, gibt es bei der Ausübung der Tätigkeit von Händlern zwei Möglichkeiten: die Tätigkeit als Einzelunternehmer auszuüben oder als Gruppe von Unternehmern aufzutreten.

Es wird angenommen, dass die gemeinsame Ausübung der Tätigkeit als Unternehmer verschiedene Vorteile mit sich bringt.

  1. Haftungsbeschränkung

    Dies bedeutet, dass man bei der Entwicklung eines bestimmten Handels- oder Gewerbeunternehmens verpflichtet ist, die Verpflichtungen bis zur Höhe der eigenen Beiträge zu erfüllen (im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung kann dies sogar über den ursprünglichen Beitrag hinausgehen).

    Somit haften die Gesellschafter einer bestimmten Gesellschaft nicht mit ihrem gesamten Vermögen für die gesellschaftlichen Verpflichtungen. Dies gilt mit Ausnahme von Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter unbegrenzt haften.

  2. Ressourcenakquise

    Die Entwicklung von Handelsaktivitäten in Form von kollektivem Unternehmertum ermöglicht die Durchführung größerer Geschäftstätigkeiten mit höheren Investitionen, die ein einzelner Partner allein nicht stemmen könnte.

  3. Erhöhte Schuldentragfähigkeit

    Die Entwicklung von Unternehmen als kollektiv agierende Unternehmer erhöht die Schuldentragfähigkeit, da Finanzinstitute bei der Beurteilung der finanziellen Situation des Unternehmens auch die privaten Vermögenswerte der einzelnen Partner berücksichtigen.

  4. Territoriale Expansion

    Als kollektive Unternehmer besteht eine größere Möglichkeit der territorialen Expansion des Unternehmens. Es ist somit möglich und sinnvoll, neue Niederlassungen zu eröffnen, um die Geschäftsabdeckung zu erweitern.

  5. Ideenaustausch und Synergien

    Dieser Vorteil ist ein wesentliches Element des Gesellschaftsvertrags, nämlich die „affectio societatis“ oder der Wunsch, eine Gesellschaft zu gründen und zu pflegen.

    Tatsächlich ermöglicht der Austausch von Ideen zwischen den verschiedenen Partnern bei Entscheidungen zweifellos bessere Ergebnisse.

    Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die Partner die Möglichkeit haben, an den gesellschaftlichen Erfolgen teilzuhaben, aber auch die Verluste zu tragen, die der Gesellschaft entstehen können.

  6. Vermögenstrennung

    Dies bedeutet, dass es eine klare Unterscheidung für einen Partner gibt zwischen seinem Privatvermögen und dem Vermögen, das ihm zwar gehört, aber letztendlich zur Begleichung gesellschaftlicher Verpflichtungen verwendet werden könnte.

Definition einer Gesellschaft

Artikel 2053 des Zivilgesetzbuches definiert eine Gesellschaft als einen Vertrag, in dem zwei oder mehr Personen etwas gemeinsam einbringen, mit dem Ziel, die daraus entstehenden Vorteile untereinander zu verteilen.

Derselbe Artikel fügt hinzu, dass die Gesellschaft eine eigenständige juristische Person ist, die von den einzelnen Partnern getrennt betrachtet wird.

Diese letzte Aussage bezieht sich auf die Rechtssubjekte. Es wurde erwähnt, dass unsere Gesetzgebung nur natürliche und juristische Personen als Rechtssubjekte anerkennt. Folglich wird eine juristische Person notwendigerweise von Individuen gebildet, obwohl sie rechtlich eigenständig ist, sowohl in Bezug auf die Rechte, die sie besitzt, als auch auf die vertraglichen Verpflichtungen.

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