Kolumbianische Renten: Gesetze, Anforderungen & Übergangsregeln
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Gesetz 33 von 1985: Altersrente für Staatsbedienstete
Anforderungen
- Alter: Männer und Frauen 55 Jahre
- Dienstjahre: 20 Jahre Dienst für den Staat
Prozentsatz und IBL
- Prozentsatz: 75%
- IBL (Ingreso Base de Liquidación): Der IBL berechnet sich aus dem Durchschnitt der Löhne der letzten 10 Jahre oder des gesamten Berufslebens (falls mehr als 1.250 Wochen vorhanden sind), je nachdem, was für den Antragsteller günstiger ist.
Gesetz 71 von 1988: Altersrente für Beiträge zur ISS
Anforderungen
- Alter: Männer 60 Jahre, Frauen 55 Jahre
- Beiträge: 20 Jahre gezahlte Beiträge an die ISS oder den öffentlichen Wohnungsbausektor
Prozentsatz und IBL
- Prozentsatz: 75%
- IBL (Ingreso Base de Liquidación): Der IBL berechnet sich aus dem Durchschnitt der Löhne der letzten 10 Jahre oder des gesamten Berufslebens (falls mehr als 1.250 Wochen vorhanden sind), je nachdem, was für den Antragsteller günstiger ist.
Abkommen 049 von 1990: Altersrente für Sozialversicherte
Anforderungen
- Alter: Frauen 55 Jahre, Männer 60 Jahre
- Beiträge: 500 Wochen in den letzten 20 Jahren oder 1.000 Wochen jederzeit
Prozentsatz
45% für die ersten 500 Wochen und 3% für jede weitere 50 Wochen, bis zu einer Obergrenze von 90%.
IBL (Ingreso Base de Liquidación)
Der IBL berechnet sich aus dem Durchschnitt der Löhne der letzten 10 Jahre oder des gesamten Berufslebens (falls mehr als 1.250 Wochen vorhanden sind), je nachdem, was für den Antragsteller günstiger ist.
Auswirkungen des Rechtsakts: Übergangsregelung
Die Übergangsregelung war bis zum 31. Juli 2010 begrenzt und galt bis zum 31. Dezember 2014 für diejenigen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rechtsakts 750 Wochen Beiträge geleistet hatten.
Was geschah mit der Übergangsregelung?
Die Übergangsregelungen, die durch das Gesetz 100 von 1993 eingeführt wurden, endeten 2014. Die Reform sah vor, dass die Regelung für 2010 am 31. Juli endet, was eine vierjährige Übergangsfrist implizierte.
Wie gestaltete sich der Übergang zur Reform?
Um weiterhin unter die Übergangsbestimmungen zu fallen, mussten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsvorschriften mindestens 750 Wochen Beiträge oder deren Äquivalent geleistet worden sein. Diese Regelung galt bis zum Jahr 2014.
Altersversorgung: Gesetz 100/1993 & Gesetz 797/2003
Altersrente nach Gesetz 100 von 1993
Anforderungen
- Alter: Männer 60 Jahre, Frauen 55 Jahre
- Beiträge: 1.000 Wochen
Prozentsatz
Der Prozentsatz variiert je nach Beitragszeit:
- 1.000 Wochen = 65%
- 1.050 Wochen = 67%
- 1.100 Wochen = 69%
- 1.150 Wochen = 71%
- 1.200 Wochen = 73%
- 1.250 Wochen = 76%
- 1.300 Wochen = 79%
- 1.350 Wochen = 82%
- 1.400 Wochen = 85%
IBL (Ingreso Base de Liquidación)
Der IBL berechnet sich aus dem Durchschnitt der Löhne der letzten 10 Jahre oder des gesamten Berufslebens (falls mehr als 1.250 Wochen vorhanden sind), je nachdem, was für den Antragsteller günstiger ist.
Vorschriften und Rentenhöhe nach Gesetz 797 von 2003
Alter
- Frauen: 55 Jahre
- Männer: 60 Jahre
Ab dem 1. Januar 2014 gelten folgende Altersgrenzen:
- Frauen: 57 Jahre
- Männer: 62 Jahre
Beitragszeit
Die erforderliche Beitragszeit betrug ursprünglich 1.000 Wochen und stieg schrittweise an:
- 2003: 1.000 Wochen
- 2004: 1.000 Wochen
- 2005: 1.050 Wochen
- 2006: 1.075 Wochen
- 2007: 1.100 Wochen
- 2008: 1.125 Wochen
- 2009: 1.150 Wochen
- 2010: 1.175 Wochen
- 2011: 1.200 Wochen
- 2012: 1.225 Wochen
- 2013: 1.250 Wochen
- 2014: 1.275 Wochen
- 2015: 1.300 Wochen
Prozentsatz
Der IBL (Ingreso Base de Liquidación) wurde wie folgt berechnet: r = 65,50 - 0,50 * s, wobei r der Prozentsatz des Einkommens zur Rentenberechnung ist und s die Anzahl der SMLMV (Salarios Mínimos Legales Mensuales Vigentes) des IBL. Nach dieser Formel variiert der Mindestprozentsatz zwischen 55% und 65% und der Höchstprozentsatz zwischen 70,5% und 80%. Für zusätzliche Wochen über das erforderliche Minimum hinaus erhöht sich der Prozentsatz um 1,5% pro 50 Wochen.
IBL (Ingreso Base de Liquidación)
Durchschnittliche Löhne, auf deren Basis in den letzten 10 Jahren Beiträge gezahlt wurden, geteilt durch die SMLMV, oder das gesamte Berufsleben, falls dies günstiger ist und 1.250 Wochen oder mehr vorhanden sind.
Übergangsregelungen nach Gesetz 100 von 1993 (Art. 36)
Diese Regelungen galten für Personen, die am 1. April 1994 folgende Kriterien erfüllten:
- Männer: 40 Jahre oder älter und 15 oder mehr Dienstjahre oder Beiträge
- Frauen: 35 Jahre oder älter und 15 oder mehr Dienstjahre oder Beiträge
Diese Übergangsregelungen galten bis zum 31. Dezember 2014.