Kommanditgesellschaft oder Kapitalgesellschaft: Was wählen?

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Kommanditgesellschaft oder Kapitalgesellschaft

Gelegentlich können Fragen bei der Gründung einer Kommanditgesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft entstehen. Im Folgenden sind einige Merkmale aufgeführt, die uns bei der Entscheidung für die eine oder die andere Gesellschaftsform helfen können:

Die Art der Tätigkeit

Die Art der auszuübenden Tätigkeit kann die Wahl der Gesellschaftsform beeinflussen. Grundsätzlich kann eine Kommanditgesellschaft viele Tätigkeiten ausüben. Es gibt jedoch bestimmte Tätigkeiten (z. B. Banken, Pensionsfondsverwaltung, Versicherungen usw.), die nur von bestimmten Kapitalgesellschaften ausgeübt werden dürfen.

Anzahl der Mitglieder

Kapitalgesellschaften sind tendenziell offener, während Kommanditgesellschaften eher geschlossene oder familiär geprägte Gesellschaften sein können.

Sowohl die Kommanditgesellschaft als auch die Aktien- bzw. Kapitalgesellschaft sind kapitalorientierte Gesellschaften (entscheidend sind die Kapitaleinlagen der einzelnen Gesellschafter). Persönliche Beziehungen zwischen den Gesellschaftern spielen bei der Kommanditgesellschaft jedoch eine größere Rolle. Daher ist diese Gesellschaftsform besser geeignet für Tätigkeiten, die die Beteiligung weniger Partner erfordern, beispielsweise familiäre oder berufsbezogene Gesellschaften, sowie für Geschäfte, die mit geringem Anfangsaufwand entwickelt werden sollen.

Eine Aktiengesellschaft ist in der Regel eine offene Gesellschaft, in der die Gesellschafter ihre Aktien frei veräußern können. Bei Kommanditgesellschaften ist der Verkauf von Anteilen häufig eingeschränkt (z. B. ist ein freier Verkauf nur möglich, wenn der Käufer ein weiterer Gesellschafter, der Ehepartner oder die Kinder des Verkäufers sind). Genau diese Freiheit beim Verkauf von Anteilen ist oft der Grund, weshalb Kapitalgesellschaften an die Öffentlichkeit gehen können.

Mindesthöhe des Stammkapitals

Die Rechtsform beeinflusst auch die erwartete Größe des Unternehmens: Aktiengesellschaften sind häufig größere Unternehmen.

Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (oft als "begrenzte" bezeichnet) beträgt das Mindeststammkapital 3.006 Euro und ist in Geschäftsanteile eingeteilt. Dieses Kapital muss vollständig eingezahlt sein, d. h. zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Satzung vor einem Notar auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt worden sein.

Bei der Aktiengesellschaft (AG) liegt das Mindestkapital bei 60.000 Euro und ist in Aktien zerlegt. Mindestens 25 % des Nennkapitals müssen eingezahlt werden, was ein Anfangskapital von 15.000 Euro erfordert. Die übrigen Anteile werden gemäß den Bestimmungen in der Satzung eingezahlt.

Verfahren für die Gründung

Obwohl die Gründungsverfahren beider Gesellschaftsformen ähnlich sind, ist die Gründung einer GmbH/SL häufig flexibler. Sie erfordert in der Regel weniger Kapital, die Satzung und Prognosen sind weniger umfangreich, und die Formalitäten können modularer sein.

Werden Beiträge in Form von Sacheinlagen geleistet, muss ein unabhängiger Sachverständiger vom Handelsregister bestellt werden, der einen Bericht über den Wert der einzubringenden Sacheinlagen erstellt. Dieser Bericht ist bei einer Kommanditgesellschaft in der Regel nicht erforderlich.

Darüber hinaus ist die Organisation und das Funktionieren von Kapitalgesellschaften oft strenger geregelt: Dazu gehören unter anderem die Verpflichtung zur Einberufung von Hauptversammlungen, die Veröffentlichung von Bekanntmachungen sowie Eintragungen und Veröffentlichungen im Handelsregister bzw. entsprechenden Amtsblättern.

Zusammenfassung

  • Art der Tätigkeit: Manche Tätigkeiten sind ausschließlich Kapitalgesellschaften vorbehalten.
  • Anzahl der Mitglieder: Kommanditgesellschaften eignen sich besser für kleine, familiäre oder berufliche Zusammenschlüsse; Kapitalgesellschaften sind offener.
  • Stammkapital: Unterschiede bei Mindestkapital und Einzahlungspflichten sind zu beachten (z. B. 3.006 € vs. 60.000 € mit 25 % Einzahlung).
  • Gründungsverfahren: Kapitalgesellschaften haben oft strengere Formalitäten; Sacheinlagen müssen geprüft werden.

Berücksichtigen Sie diese Kriterien bei der Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen und ziehen Sie bei Bedarf fachkundige Beratung (Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater) hinzu.

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