Kommunale Genehmigungsverfahren: Bau- und Gewerbelizenzen

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Rathaus: Genehmigungsverfahren und Vorschriften

Das Rathaus ist ermächtigt, zwei wichtige Regelungen zu erarbeiten:

  • Städtebaulicher Entwicklungsplan (PUC): Dieser Plan legt den Verlauf von Straßen und Grünflächen fest.
  • Kommunale Bau- und Gewerbesatzungen: Diese bestimmen Bauvorschriften und erlaubte Gewerbearten.

Jedes Projekt muss diesen beiden Standards entsprechen.

Vor der Umsetzung eines Projekts ist es notwendig, einen Antrag auf Genehmigung beim Rat einzureichen.

Antragsbearbeitung

Das Verfahren unterscheidet sich für:

  • Gewerbe, Einrichtungen oder Gebäude im Allgemeinen.
  • Gewerbe oder Einrichtungen, die besonderen Vorschriften unterliegen.

Verfahren für allgemeine Einrichtungen und Gebäude

Erforderliche Dokumente für Bau- oder Änderungsanträge

Für den Bau oder die Änderung sind dem Rat folgende Dokumente einzureichen:

  • Antrag an den Bürgermeister auf Genehmigung des Projekts.
  • Projektunterlagen in dreifacher Ausfertigung, validiert durch den zuständigen Berufsverband.
Bearbeitung durch den Technischen Dienst
  • Prüfung des Projekts.
  • Festlegung von Auflagen und Bedingungen.
  • Konsultation anderer Behörden.
  • Öffentliche Auslegung zur Information.
  • Anschließende Genehmigung oder Ablehnung, gegebenenfalls mit erforderlichen Änderungen.
  • Sobald die Genehmigung durch den Rat erfolgt ist, wird die Lizenz an den Antragsteller erteilt.
  • Der Erhalt der Lizenz berechtigt den Antragsteller, die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze der Gemeinde herzustellen.

Verfahren für Gewerbe mit besonderen Regelungen

Gewerbe, die als störend, ungesund, schädlich oder gefährlich eingestuft werden, unterliegen besonderen Vorschriften. Die Verordnung regelt hierfür die Zuständigkeiten der Gemeinden bei der Projektbearbeitung und Lizenzvergabe.

Zuständigkeiten

  • Der Bürgermeister

    • Erteilung von Lizenzen für reglementierte Tätigkeiten.
    • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften.
    • Befugnis zur Verhängung von Sanktionen.
  • Die Gemeinden

    • Erstellung kommunaler Bestimmungen.
  • Provinzielle Gesundheitskommission

    • Überprüfung kommunaler Bestimmungen.
    • Abhilfemaßnahmen: Vorschläge an den Bürgermeister.
    • Industriegebiete: Prüfung von Urbanisierungsplänen.
    • Berichte: Klassifizierung von Aktivitäten.
  • Leiter der Provinzial- und Lokalen Gesundheitsämter

    • Erstellung von Berichten auf Anforderung.

Lizenzierung und Genehmigungsverfahren

Antragstellung für die Lizenz

Für die Lizenzierung klassifizierter Aktivitäten sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Antrag an den Bürgermeister.
  • Drei Kopien der Entwürfe mit fachmännischer Bestätigung.
  • Bericht über die Merkmale der Tätigkeit, mögliche Umweltauswirkungen und vorgeschlagene Korrekturmaßnahmen zur Sicherheit.

Kommunale Bearbeitung

  • Möglichkeit der Verweigerung einer Lizenz aus Gründen der kommunalen Zuständigkeit.
Ablauf der Aktenbearbeitung
  • Öffentliche Auslegung der Informationen (10 Tage) mit Berichterstattung und Benachrichtigung der betroffenen Anwohner.
  • Ein Bericht wird an den örtlichen Gesundheitsamtsleiter und den zuständigen kommunalen Techniker weitergeleitet, wobei Beschwerden oder Anmerkungen zu den Akten berücksichtigt werden.
  • Es wird geprüft, ob das Projekt mit den kommunalen Satzungen und Verordnungen sowie dem vorgesehenen Standort und anderen Umständen übereinstimmt.
  • Weiterleitung an die Provinzielle Gesundheitskommission, bestehend aus Vertretern der Behörden, die von der Tätigkeit betroffen sind.
  • Die Projekte werden durch Präsentationen vorgestellt und in jedem Fall vom Gesundheitsamt und dem Arbeitsamt geprüft.

Prüfung durch die Provinzielle Gesundheitskommission

  • Erklärung, dass die Einstufung als störend, ungesund, schädlich oder gefährlich nicht angemessen ist; in diesem Fall wird die Akte zur zeitnahen Lösung an den Rat zurückgegeben.
  • Erklärung, dass die Tätigkeit als störend, ungesund, schädlich oder gefährlich für die Gesundheit eingestuft wird; der Fall wird an den Rat weitergeleitet.

Wird die Lizenz dem Antragsteller nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen erteilt, kann dieser Einspruch erheben, dessen Gründe von der Provinziellen Gesundheitskommission berücksichtigt werden.

Fristen für die Aktenbearbeitung

Für die Gemeinde und die Provinzielle Gesundheitskommission gelten folgende Fristen:

  • Innerhalb eines Monats nach Antragseinreichung leitet der Rat die Angelegenheit an die Provinzielle Gesundheitskommission weiter.
  • Innerhalb eines Monats nach Eingang bei der Provinziellen Gesundheitskommission legt diese ihren Bericht vor. Innerhalb von 15 Tagen gibt die Provinzielle Kommission eine Bewertung der Aktivität ab.
  • Die Gemeinde erklärt innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Akte die Erteilung oder Verweigerung einer Lizenz oder Genehmigung. Vorläufige Lizenzen werden für nicht klassifizierte Tätigkeiten nicht gewährt.

Wurde innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung keine Entscheidung getroffen oder mitgeteilt, gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfiktion).

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