Kommunale Steuern: Plusvalía und Kfz-Steuer erklärt

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Die Wertzuwachssteuer (Plusvalía)

Wer ist steuerpflichtig? Die Person, die Übertragungen oder Gründungen zur Prüfung übermittelt. Bei kostenlosen Übertragungen oder Gründungen ist der Erwerber der Steuerzahler.

Bemessungsgrundlage

Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung müssen Sie drei Fakten kennen:

  • 1. Der Katasterwert des Bodens zum Zeitpunkt der Übertragung (der Wert der Konstruktion wird hierbei nicht berücksichtigt).
  • 2. Der nachgewiesene Zeitraum des Besitzes (vom Erwerb bis zur Übertragung), abgerundet auf maximal 20 Jahre.
  • 3. Die jährliche prozentuale Erhöhung, die von der Stadt (in der Steuerverordnung) innerhalb der staatlich festgelegten Obergrenze festgelegt wird.

Nießbrauch

Beim Nießbrauch unterscheiden wir zwischen zeitlich befristetem und lebenslangem Nutzungsrecht. Hierbei wird ein Prozentsatz des Grundstückswertes nach den Regeln der Grunderwerbsteuer angewendet.

Verfahren der kollektiven Bewertung

Bei Verfahren der kollektiven Bewertung allgemeiner Art in der Gemeinde kann eine Ermäßigung des Bodenwertes von maximal 60 % für einen Zeitraum von 5 Jahren festgelegt werden.

Steuerquote

Die Steuerquote entspricht der Festlegung durch den Rat innerhalb der Obergrenze von 30 %.

Beispielrechnung zur Kapitalertragssteuer

  • Bodenwert: 1.000
  • Gebäudewert: 400
  • Kaufdatum: 1. Januar 2000
  • Verkaufsdatum: 3. März 2010
  • Jährlicher Steigerungssatz: 2,5 %
  • Steuersatz: 30 %

Berechnung: 1.000 (Bodenwert) x 10 Jahre x 2,5 % = 250 (Bemessungsgrundlage).
Steuerbetrag: 30 % von 250 = 75.

Verwaltung und Fristen

In Bezug auf die Verwaltung oder Anwendung hat der Steuerpflichtige die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Die Frist beträgt 30 Tage bei Übertragungen unter Lebenden und 6 Monate im Todesfall. Der Rat kann beschließen, das Verfahren der Selbstveranlagung anzuwenden.

Kraftfahrzeugsteuer (IVTM)

Die Regelungen zur Kraftfahrzeugsteuer finden sich in den Art. 92 bis 99 des Gesetzes über lokale Finanzen.

Steuertatbestand

Der Steuertatbestand ist das Halten eines Kraftfahrzeugs, das für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Zuständig für die Besteuerung ist die Gemeinde des Wohnsitzes, der auf der Zulassungsbescheinigung erscheint.

Steuerzahler

Steuerzahler ist die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist. Dies kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit sein.

Gebührenordnung

In der Gebührenordnung sind Gebühren festgelegt, die je nach Art des Fahrzeugs (Auto, Bus, LKW, Traktor) sowie nach Leistung (Steuer-PS, Nutzlast, Hubraum) variieren. Der Rat kann einen Steigerungssatz auf den Festbetrag anwenden, der den Faktor 2 nicht überschreiten darf.

Besteuerungszeitraum und Entstehung

Der Besteuerungszeitraum entspricht dem Kalenderjahr. Die Entstehung der Steuerpflicht tritt in der Regel am ersten Tag des Zeitraums ein. Im Falle des Erwerbs und der Neuzulassung eines Fahrzeugs wird die Gebühr anteilig pro Quartal berechnet.

Verwaltung der Kfz-Steuer

Hinsichtlich der Verwaltung oder Anwendung kann die Stadt die Steuer durch Selbstveranlagung einfordern. Die Bewertung, Erhebung und Prüfung liegt in der Verantwortung der Stadtverwaltung. Es ist üblich, diese Steuer über ein Verzeichnis und entsprechende Bescheide zu verwalten.

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