Kommunale Zusammenarbeit in Spanien: Formen und Strukturen

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Städtische Autonomie und interkommunale Zusammenarbeit

3.1. Die Bezirke (Comarcas)

Konzept und Natur

Die Verfassung sieht die Möglichkeit der Gründung assoziativer lokaler Organisationen vor, ohne diesen jedoch einen zwingenden Charakter zu verleihen.

Artikel 141

3. Es können verschiedene Gruppen von Gemeinden einer Provinz gebildet werden.

Unterschied zu kommunalen Zusammenschlüssen

Die Bezirke werden im Gegensatz zu anderen kommunalen Zusammenschlüssen gebildet, um eine Vielzahl gemeinsamer Dienstleistungen für die betroffenen Gemeinden auf kommunaler Ebene zu erbringen, die diese nachfragen.

Gründung

Die Initiative zur Gründung eines Bezirks kann von den betroffenen Gemeinden ausgehen.

§ 42 LBRL

Die Autonomen Gemeinschaften können gemäß den Bestimmungen ihrer jeweiligen Satzung in ihrem Hoheitsgebiet Bezirke oder andere Einrichtungen, die aus mehreren Gemeinden bestehen, gründen. Diese Einrichtungen dienen dazu, gemeinsame Interessen zu identifizieren oder die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich zu steuern.

Organisation

§ 42 LBRL

3. Die Gesetze der Autonomen Gemeinschaften legen das Gebiet der Regionen, die Zusammensetzung und die Funktionsweise ihrer Organe fest. Dies umfasst die Räte, die die Gruppierung repräsentieren, sowie die zugewiesenen Kompetenzen und wirtschaftlichen Ressourcen.

Zuständigkeiten

Auch die Gesetze der Autonomen Gemeinschaften bestimmen die Zuständigkeit der Bezirke.

3.2. Die großstädtischen Ballungsräume

Konzept und Natur

Großstädtische Ballungsräume werden von den lokalen Gemeinden in großen städtischen Bevölkerungszentren gebildet, deren bestehende wirtschaftliche und soziale Verbindungen eine gemeinsame Planung und Koordinierung spezifischer Dienstleistungen und Arbeiten erfordern. Es handelt sich um obligatorische Zusammenschlüsse von Gemeinden.

Merkmale

Nicht territorial (die Aktivität konzentriert sich auf bestimmte Dienstleistungen und Arbeiten).

Gründung

Artikel 43 LBRL

1. Die Autonomen Gemeinschaften können nach Anhörung der staatlichen Verwaltung sowie der betroffenen Gemeinderäte und Mitglieder Ballungsräume durch Gesetz schaffen, ändern und auflösen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen ihrer Satzung.

Organisation

Die Gesetzgebung der Autonomen Region legt die Regierungs- und Verwaltungsbehörden fest, die alle Gemeinden im Gebiet repräsentieren. Sie bestimmt auch die wirtschaftlichen und betrieblichen Regelungen, die die Beteiligung aller Gemeinden an der Entscheidungsfindung, die gerechte Kostenverteilung sowie die Erbringung von Dienstleistungen oder die Durchführung von Bauarbeiten und großstädtischen Verfahren sicherstellen.

Zuständigkeiten

Es wird kein fester Standard für den Metropolbereich festgelegt. Ziel ist es, kommunale Aufgaben zu erfüllen. Die Möglichkeiten für die Planung sind vielfältig.

3.3. Die Gemeindeverbände (Mancomunidades)

Begriff und Natur

Mancomunidades sind institutionelle Einrichtungen, die durch den freiwilligen Zusammenschluss von zwei oder mehr Gemeinden zur gemeinsamen Durchführung von Arbeiten oder Dienstleistungen innerhalb ihrer Kompetenzen gebildet werden.

Merkmale

Institutionell. Es ist daher nicht erforderlich, dass die Gemeinden derselben Provinz angehören oder eine territoriale Kontinuität aufweisen.

Gründung und Satzung

Die Genehmigung der Satzung der Verbände wird durch die Gesetze der Autonomen Gemeinschaften geregelt und muss in jedem Fall den folgenden Regeln entsprechen:

  • Die Ausarbeitung obliegt den Ratsherren aller Gemeinden, die den Gemeindeverband fördern und eine konstituierende Versammlung bilden.
  • Die Provinzialräte oder Deputationen erstellen einen Bericht über den Satzungsentwurf.
  • Alle beteiligten Gemeinden genehmigen die Satzung.

Organisation

Die Organisation erfolgt gemäß den Statuten. Einschränkung: Die Leitungsgremien müssen repräsentativ für die Gemeinderäte sein.

Zuständigkeiten

Spezifische Zuständigkeiten.

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