Kompetenzen und Verfahren der Arbeitnehmervertretung

Classified in Ausbildung und Beschäftigung Beratung

Written at on Deutsch with a size of 2,99 KB.

Kompetenzen der Arbeitnehmervertretung

Kompetenz: Personalvertreter und die Mitglieder des Ausschusses haben folgende betriebswirtschaftliche Kenntnisse:

  1. *Informationen über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und des Sektors erhalten, zu dem es gehört.*
  2. Voraussichtliche Entwicklung der Beschäftigung.
  3. Die Lage des Unternehmens.
  4. Alle Strafen, die für sehr schwere Vergehen verhängt wurden.
  5. Index der Fehlzeiten der Mitarbeiter und deren Ursachen.
  6. Indizes von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und deren Folgen, Unfallhäufigkeit.
  7. Indizes der periodischen oder speziellen Studien in der Arbeitswelt und welche Präventionsmechanismen verwendet werden.

Verträge

Grundsätzlich:

  • Erhalt einer Kopie der Verträge und Bekanntgabe der Verlängerungen innerhalb von zehn Tagen.
  • Kenntnis der Vertragsmodelle, die im Unternehmen verwendet werden, sowie Dokumente über das Ende des Arbeitsverhältnisses.

Abgabe eines Berichts, bevor der Arbeitgeber seine Entscheidungen umsetzt, über:

  • Entlassungen,
  • Kurzarbeit,
  • vertragliche Suspensionen,
  • vollständige oder teilweise Übertragung der Einrichtungen.

Weitere Aufgaben:

  • Berufsausbildungspläne des Unternehmens.
  • Einführung oder Überarbeitung der Systeme zur Organisation und Kontrolle der Arbeit.
  • Zeitstudium, Bonussysteme und Anreize und Bewertung von Arbeitsplätzen.
  • Überwachung der Einhaltung der geltenden Vorschriften über Arbeit, Sozialversicherung und Beschäftigung.
  • Überwachung und Steuerung von Sicherheits- und Hygienevorschriften.

Politik der Arbeitnehmervertretung

Das Amt des Arbeitnehmervertreters wird durch freie, unmittelbare, geheime und persönliche Abstimmung gewählt und beträgt vier Jahre. Es wird davon ausgegangen, dass die Amtszeit verlängert wird, wenn keine Neuwahlen stattfinden. Nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz können mit der Mehrheit der Stimmen in einer Versammlung Neuwahlen einberufen.

Wer darf wählen?

Alle Personen über 16 Jahre, die mindestens einen Monat im Unternehmen tätig sind, dürfen wählen. Dies schließt auch Ausländer ein. Anforderungen gelten auch für spanische Landarbeiter, Festangestellte mit diskontinuierlicher Beschäftigung und Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag.

Verfahren

Für die Wahl der Delegierten

Jeder Wahlberechtigte kann für beide Kandidaten stimmen. Es gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen.

Für die Wahl der Mitglieder des Betriebsrats

Die Wahlberechtigten werden in zwei Gruppen eingeteilt:

  1. Technische und administrative Angestellte.
  2. Facharbeiter und ungelernte Arbeiter.

Jeder Wähler stimmt für eine Liste von Bewerbern, nicht aber für einzelne Kandidaten.

Entradas relacionadas: