Das Kompetenzportfolio: Definition, Anwendung und Validierung im Studium
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Definition und Zweck des Kompetenzportfolios
Das Portfolio ist ein persönliches Dokument, das durch den Europäischen Konsens gefördert wird. Es ermöglicht Nutzern oder Studierenden, ihre Lernerfahrungen zu dokumentieren, zu reflektieren und selbst zu beurteilen – basierend auf objektiven Rahmenbedingungen und den Parametern des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Dies gilt sowohl für schulische als auch außerschulische Lernkontexte.
Einführung und Planung im Studium
Die Anwendung des Portfolios auf universitärer Ebene erfolgt typischerweise wie folgt: Zu Beginn des ersten Studienjahres werden Studierende über die Bedeutung der Kompetenzausbildung, die spezifischen Fähigkeiten für ihre Zertifizierung und Akkreditierung sowie die Verpflichtung zur Vorlage eines Kompetenzportfolios bei Studienabschluss informiert. Es ist entscheidend, dass Studierende von Anfang an ihren Lernprozess autonom und verantwortungsvoll planen, indem sie einen Bezugsrahmen für die zu erwerbenden Kompetenzen festlegen.
Der Kompetenzplan ("Skill-Plan")
Angesichts der möglichen Defizite in der Kompetenzausbildung aus der Schulzeit und der Notwendigkeit, die Verantwortung der Studierenden für ihr eigenes Lernen zu fördern, sollte der gesamte Prozess ordnungsgemäß dokumentiert und in einem „Kompetenzplan“ (Skill-Plan) sequenziert werden. Dieser Plan sollte den Studierenden schriftlich zur Verfügung gestellt werden und idealerweise einen entsprechenden Lehrvertrag beinhalten.
Erwerb und Bewertung von Kompetenznachweisen
In jedem Fach haben Studierende die Möglichkeit, Kompetenzen durch spezifische, vom Lehrenden geplante Aktivitäten zu erwerben. Diese Aktivitäten werden von der Lehrkraft bewertet. Wenn eine kompetenzbezogene Aktivität positiv bewertet wird, kann der Studierende den vom Lehrenden unterzeichneten Nachweis in das Kompetenzportfolio aufnehmen. Die Logik gebietet, dass bei korrekter strategischer Planung durch die Lehrenden solche Nachweise im Laufe des Studiums systematisch generiert werden.
Umgang mit fehlenden oder externen Nachweisen
- Fehlende Nachweise: Sollte ein Studierender im Laufe des Studiums nicht genügend Nachweise für das Erreichen eines bestimmten Niveaus sammeln, muss er diese in einem anderen Fach nachholen, das dieselbe Kompetenz abdeckt (hier wird die Bedeutung des Kompetenzplans deutlich).
- Generische Kompetenzen: Das Portfolio kann auch Nachweise für den Erwerb bestimmter generischer Kompetenzen enthalten, die durch andere, von der Universität organisierte Aktivitäten erworben wurden.
- Externe Nachweise: Die erfolgreiche Einbeziehung von Nachweisen außerhalb der Universität ist ein Diskussionspunkt. Dies kann in bestimmten Fällen (z. B. bei Sprachkenntnissen) akzeptabel sein, hängt jedoch von der Glaubwürdigkeit des externen Anbieters ab, wofür strenge Kriterien festgelegt werden müssen.
Portfolio-Typen und Pädagogische Begleitung
Das Kompetenzportfolio muss am Ende des Studiums mindestens die vom Studiengangsverantwortlichen festgelegten Mindestnachweise enthalten. Neben der reinen Sammlung von Beweisen (summatives Portfolio) sollte das Portfolio auch einen reflektierenden Charakter haben. Studierende müssen den Lernprozess reflektieren, indem sie den Ausgangspunkt, die aufgetretenen Schwierigkeiten und die erzielten Ergebnisse erläutern.
Überwachung und Endgültige Validierung
Es wird vorgeschlagen, dass die Kompetenzportfolios am Ende des Studiums im Rahmen des Tutoriums-Aktionsplans von den Betreuern der Studierenden bewertet werden (wobei auch verbindliche Zwischenbewertungen festgelegt werden können). Der Tutor ist dafür verantwortlich, den Prozess zu überwachen, um zu vermeiden, dass Studierende einen Teil ihrer Ausbildung vernachlässigen. Dies beinhaltet:
- Die regelmäßige Überprüfung des Portfolios durch Einholung von Informationen von anderen Lehrenden.
- Die Diagnose des Lernstils mittels Fragebögen zur Vorhersage möglicher Schwierigkeiten.
- Die Bereitstellung spezieller Leitlinien.
- Die Bestimmung des Grades des vorherigen Kompetenzerwerbs.
Die endgültige Validierung erfolgt nur durch die Zertifizierung der Einhaltung der inhaltlichen Mindestanforderungen des Portfolios. Die eigentliche Bewertung der Kompetenz wird vom Lehrenden abgeschlossen, der die Einbeziehung aller Beweise in das Portfolio genehmigt. Obwohl der Lehrende die Verantwortung für die Bildungsmaßnahme trägt, ist die endgültige Akkreditierung des Kompetenzerwerbs ein kooperativer Prozess zwischen den Lehrenden.