Die königliche Finanzverwaltung in den spanischen Kolonien
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Königliche Finanzverwaltung in den Kolonien
Jährliche Finanzberichterstattung
Zu Beginn eines jeden Jahres wurde angeordnet, dass die Verwaltungsstellen für verschiedene Einkommens- und Einnahmearten sowie die Oberbuchhalter des Rechnungshofs, unter Bezugnahme auf den Umfang der Einnahmen, und die Beamten des Handelshauses in Sevilla, einen Bericht über die jeweiligen Einnahmen des Jahres erstellten und die Beträge erfassten. Dies geschah, um festzustellen, welche Mittel nach Abzug der ordentlichen Ausgaben dem General-Schatzmeister zur Verfügung standen.
Aufgaben des Finanzrats
Zu diesem Zweck konnte der Finanzrat seine Vertreter zu den verschiedenen Stellen der Einnahmeerhebung und -verwaltung entsenden, um einen Bericht über deren Situation zu erhalten.
Prüfung von Miet- und Pachtverträgen
Eine weitere Aufgabe war es, zu prüfen, ob die getätigten Miet- und Pachtverträge korrekt und im Interesse der Krone waren, wobei darauf zu achten war, dass die Unterzeichnung der Bedingungen auf die für den Dienst der Krone vorteilhafteste Weise erfolgte. Es wurde auch darauf geachtet, dass alle Personen, die solche Verträge unterzeichnet hatten, ihre Zahlungen gemäß den vereinbarten Fristen und Bedingungen leisteten.
Königliche Finanzbeamte
Ursprung und Bedeutung der königlichen Beamten
Die königlichen Beamten entstanden mit den ersten Entdeckungen des Kolumbus. Diese Beamten bildeten die Säulen der gesamten bürokratischen Organisation der indischen Besitzungen. Ihre Rolle wurde in der Anfangsphase der Kolonisation verstärkt, insbesondere angesichts der Dominanz privater Interessen bei Entdeckungs-, Eroberungs- und Stadtgründungsexpeditionen. Gerade durch die Präsenz dieser königlichen Beamten manifestierte sich der spanische Staat und setzte die Rechte der Krone durch.
Typische Finanzbeamte in den Kolonien
Die typischen Finanzbeamten in den Kolonien waren königliche Beamte. Darunter fielen: der Buchhalter (Contador), der Schatzmeister (Tesorero), der Faktor (Factor), der Versorger (Provedor), der Zahlmeister (Pagador) und der Aufseher (Veedor).
Die vier Hauptämter
Die vier wesentlichen königlichen Beamten waren jedoch der Buchhalter, der Schatzmeister, der Faktor und der Aufseher (Veedor).
Aufgaben des Buchhalters
Die Funktion des Buchhalters (Contador) umfasste die Kontrolle darüber, was in die Kasse hinein- und herausging. Er prüfte die Aufzeichnungen und erteilte Anweisungen für Gehaltszahlungen und andere Ausgaben.
Aufgaben des Schatzmeisters
Der Schatzmeister (Tesorero) war für den Empfang von Einnahmen und die Durchführung von Zahlungen zuständig.
Aufgaben des Faktors
Der Faktor (Factor) war ein echter Geschäftsführer und pflegte einen ständigen Austausch mit anderen Faktoren. Er war auch für die Beschaffung von Gütern aus dem Handelshaus in Sevilla zuständig.
Aufgaben des Aufsehers (Veedor)
Dem Aufseher (Veedor) wurden ähnliche Funktionen wie dem Faktor zugewiesen, insbesondere die Unterstützung und Sicherung von Stiftungen sowie die Überwachung aller Käufe, Verkäufe oder Zahlungen, die auf dem Markt mit Zustimmung des Gouverneurs und anderer Beamter getätigt wurden.
Stellvertretende Beamte
Innerhalb der Finanzverwaltung gab es auch stellvertretende königliche Beamte, deren Aufgabe es war, die Aufgaben der königlichen Beamten zu übernehmen, wenn diese aufgrund von Krankheit oder erzwungener Abwesenheit nicht in der Lage waren, sie auszuführen.
Gerichtsangestellte
Jeder königliche Beamte verfügte zudem über einen Gerichtsangestellten mit eigener Gerichtsbarkeit, der von ihm ernannt wurde.
Ernennung der königlichen Beamten
Verfahren der Ernennung
Die Ernennung der königlichen Beamten erfolgte stets durch die Krone, auf Vorschlag des Indienrates. Eine Ausnahme bildete die Zeit zwischen 1571 und 1591, als viele offizielle Ernennungen tatsächlich vom Indienrat vorgenommen wurden.
Vorübergehende und dauerhafte Ernennungen
Vorübergehende Ernennungen durch Vizekönige und Gouverneure in den Kolonien mussten vom Monarchen bestätigt werden, bis eine dauerhafte Ernennung durch die Krone erfolgte. Die endgültige Ernennung wurde durch vom König ausgestellte Urkunden belegt.
Anforderungen an die Kandidaten
Besonders in den Anfangszeiten wurden oft Personen von hohem sozialen Rang ernannt, die häufig dem Hof angehörten und stets das Vertrauen des Königs genossen. Später wurde es üblich, den Titel des königlichen Beamten an Personen zu vergeben, die zumindest die erforderlichen Qualifikationen besaßen.
Moralische und technische Anforderungen
Die wesentlichen Anforderungen waren moralischer und technischer Natur. Die Wahl sollte daher auf Personen fallen, deren früheres Verhalten eine Garantie für Ehrlichkeit in ihrer Amtsführung bot und die über das notwendige Fachwissen zur Erfüllung der Aufgabe verfügten.
Amtsausübung und Privilegien
Es ist zu erwähnen, dass in Ausnahmefällen sogar königliche Beamte die Absetzung von Personen beantragten, die sich als unwürdig erwiesen hatten, die Stelle zu besetzen. Der Amtsinhaber erhielt einen königlichen Amtstitel, der ihn zur Ausübung des Amtes berechtigte und auch eine Anweisung enthielt. Der Titel verlieh ihm im Allgemeinen das Recht auf das Amt mit allen damit verbundenen Ehren, Gnaden, Begünstigungen, Freiheiten, Befreiungen, Privilegien und Immunitäten, die auch seine finanzielle Vergütung festlegten.
Das Kollegialprinzip
Das Kollegialprinzip war für alle staatlichen Maßnahmen zwingend notwendig. Ein Verstoß dagegen wurde in der Regel mit Geldstrafen und sogar dem Verlust des Amtes geahndet.