Kontrolle der Tätigkeit autonomer Körperschaften

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**Kontrolle über die Tätigkeit autonomer Körperschaften**

Entspricht die Verfassung und die Satzung zur Gründung der Kontrolle über die Tätigkeit der Organe der Autonomen Gemeinschaften (CCAA), ohne dass es zu einer hierarchischen Unterordnung kommt, welche die Negation des Grundsatzes der Autonomie wäre? Um die Kontrollen durch die Europäische Gemeinschaft (EG) sicherzustellen, neigt die Satzung dazu, die CCAA dem Amtsblatt zu unterwerfen:

  • A) Rechtliche gerichtliche Kontrolle (EG 153) entspricht dem Verfassungsgericht (TC) und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • B) Wirtschafts- und Haushaltskontrolle durch den Rechnungshof.
  • C) Kontrolle der Ausübung der Delegation von Aufgaben für die Regierung nach Anhörung des Staatsrates (EG 150, 153).

Die EG sieht einen speziellen Fall der Regierungskontrolle über regionale Regierungen vor, um die Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen aus dem EG-Gesetz zu gewährleisten oder deren Aktionen, die den Interessen Spaniens schaden, durch die erforderlichen Maßnahmen zu verhindern. Zu diesem Zweck sollte die Regierung ein Mahnschreiben formulieren und die Bewilligung mit der absoluten Mehrheit im Senat einholen.

Der Prozess der verfassungsrechtlichen Definition der Autonomie

Der Rahmen, der die demokratische Vorherrschaft der zivilen Behörde sicherstellt, hatte die Trennung von Kirche und Staat, politischen und gewerkschaftlichen Pluralismus, Rechtsstaatlichkeit und die parlamentarische Monarchie, Modelle aus anderen Ländern, als allgemeine Kriterien und gemeinsame, in der Zeit variierende, Kontraste.

Die territoriale Organisation der Macht sollte an einzigartige Bedingungen und unterschiedliche Auffassungen darüber angepasst werden, wie die politische Integration der Nationalitäten und Regionen erfolgen sollte. Diese war zwischen den verschiedenen politischen Bereichen sehr unterschiedlich und musste eine Formel finden, mit der der maximale Konsens nicht zum Schaden des Wahlkreises führen würde. Die Demokratie hat ein Projekt zur Annahme des Autonomiestatuts.

Die verfassungsgebende Versammlung schreibt keine Struktur des Staates zusammen, um ein Modell und einen Rahmen für einen Prozess der Umgestaltung des Staates, den Zustand der Autonomie der EG-Organisation, zu initiieren, sondern sorgt dafür, dass dieser entstehen könnte, wenn die nationalen oder regionalen Akteure dies wollen.

Ziel: Sicherstellen, dass Katalonien, das Baskenland und Galicien nach politischer Autonomie streben und den Prozess nach der Billigung der Europäischen Kommission, die die Bestimmung der anderen Autonomen Gemeinschaften entwickelt, fortsetzen dürfen.

Ergebnisse: Ein Teil der Landesverfassung entsteht nicht durch die EG, sondern durch die Statuten der Autonomie, die eine einzigartige Position im Amtsblatt haben.

Um die tatsächliche Struktur des spanischen Staates zu kennen, sollte die EG + Autonomiestatuten erstellt werden, die bei der Definition der Regionen helfen.

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