Kontrollformen und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung

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**Formen der Kontrolle**

  • Zeitpunkt: Ex ante und Ex post (Gesetzesverbesserung)
  • Notwendigkeit:
    • Erforderlich (Nachweis der Rechtmäßigkeit als Voraussetzung für die Gültigkeit des Gesetzes)
    • Optional (freiwillige Kontrolle)
  • Beziehung zwischen Kontrollorgan und kontrollierter Stelle:
    • Intern
    • Extern
  • Gegenstand der Kontrolle:
    • Rechtmäßigkeit (Prüfung der Übereinstimmung mit dem Gesetz)
    • Angemessenheit (Prüfung der Aktualität und Relevanz)
  • Wirkung:
    • Hemmend
    • Vertretung
    • Beistand

Der Rechnungshof

Ein spezialisierter und unabhängiger Dienst, unabhängig von allen Ministerien, Behörden und Ämtern, ohne eigene Rechtspersönlichkeit und eigenes Vermögen. Er übt die rechtmäßige Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten aus, überwacht die Einnahmen und Investitionen der Staatskasse, der Gemeinden und anderer Behörden und führt die Konten des Staates.

Registrierung durch den Rechnungshof

Der Rechnungshof registriert die vorgeschriebenen Verwaltungsakte. Es handelt sich nicht um eine vorherige Überprüfung der Rechtmäßigkeit, sondern um eine nachgelagerte Überprüfung im Rahmen der Registrierung.

Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz

Dies beinhaltet das Recht, vor Gericht zu klagen, und das Recht auf Vollstreckung von Urteilen. Es umfasst außerdem:

  • Das Recht, gehört zu werden
  • Garantien und angemessene Fristen
  • Ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht
  • Ein durch Gesetz errichtetes Gericht

Aktives Transparenzprinzip

Die Pflicht der Organe der öffentlichen Verwaltung, bestimmte Informationen zu veröffentlichen. Die Informationen müssen vollständig und aktuell auf Websites integriert sein, die eine einfache Identifizierung und einen schnellen Zugriff ermöglichen.

Passives Transparenzprinzip

Informationen müssen der Öffentlichkeit auf Anfrage zugänglich gemacht werden, auch wenn sie nicht dauerhaft auf einer Website oder in einem Büro verfügbar sind.

Grundsatz der Relevanz

Es wird vermutet, dass alle relevanten Informationen im Besitz von Organen der öffentlichen Verwaltung sind, unabhängig von Format, Medium, Erstellungsdatum, Herkunft, Klassifizierung oder Verarbeitung.

Grundsatz der Informationsfreiheit

Jeder hat das Recht auf Zugang zu Informationen, die sich im Besitz von Organen der öffentlichen Verwaltung befinden, mit Ausnahme der gesetzlich festgelegten Ausnahmen oder Beschränkungen.

Grundsatz der Teilbarkeit der Informationen

Wenn ein Verwaltungsakt sowohl Informationen enthält, die veröffentlicht werden dürfen, als auch Informationen, die aus rechtlichen Gründen zurückgehalten werden müssen, muss der Zugang zu den erstgenannten Informationen gewährt werden.

Grundsatz der maximalen Offenlegung

Die Organe der öffentlichen Verwaltung sollten Ausnahmen von der Auskunftspflicht so weit wie möglich auslegen, ausgenommen sind nur die Informationen, die verfassungsrechtlich oder gesetzlich geschützt sind.

Grundsatz der Erleichterung

Die Mechanismen und Verfahren für den Zugang zu Informationen in den Organen der öffentlichen Verwaltung sollten die Ausübung dieses Rechts erleichtern und keine Anforderungen oder Hindernisse enthalten.

Grundsatz der Chancengleichheit

Die Organe der öffentlichen Verwaltung sollten innerhalb der gesetzlichen Fristen auf Anfragen antworten und dabei unnötige Formalitäten und Verzögerungen vermeiden.

Grundsatz der Unentgeltlichkeit

Der Zugang zu Informationen der Organe der öffentlichen Verwaltung ist kostenlos (es können jedoch die Kosten der Reproduktion in Rechnung gestellt werden).

Make ist ein Verfahrensschritt, der vor der vollständigen Entwicklung bestimmter Verordnungen und Beschlüsse vorgelegt werden muss und aus einer Studie besteht, die die Vor- und Nachteile aufzeigt.

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