Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Mehrwertsteuer in Spanien

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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften. Sie wird auf das Einkommen von Unternehmen mit Sitz in Spanien erhoben, unabhängig von dessen Herkunft. Steuerpflichtig ist die juristische Person, also das Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit. Das zu versteuernde Einkommen wird aus bestimmten Teilen des Buchgewinns ermittelt.

Steuersätze

Der allgemeine Steuersatz beträgt 35%. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt ein Satz von 30%, für Genossenschaften 18%.

Abzüge

Es gibt verschiedene Abzüge (Steuersenkungen), z.B. für Umweltschutzmaßnahmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Zahlungsfristen

Die Steuer ist in Raten zu zahlen: im April, Oktober und November, mit einer jährlichen Endanpassung. Die Körperschaftsteuer wird innerhalb von 25 Kalendertagen nach Ablauf des Steuerzeitraums (in der Regel vom 1. bis 25. Juli) an die zuständigen Steuerbehörden oder Kreditinstitute gezahlt.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine persönliche Steuer, die direkt auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird, unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und familiären Situation. Sie betrifft Selbstständige, Unternehmer und Arbeitnehmer. Ein Teil der Einkommensteuer wird an die autonomen Gemeinschaften (CCAA) abgeführt.

Steuerliche Erfassung

Die Einkommensteuer wird auf verschiedene Einkommensquellen erhoben, z.B. aus Arbeit, Kapital und wirtschaftlicher Tätigkeit. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Einkünfte, z.B. Beihilfen für AIDS-Betroffene, Pflege von Behinderten und Personen über 65 Jahren.

Steuerpflichtige

Steuerpflichtig ist jede natürliche Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien.

Steuerbemessungsgrundlage

Die Steuerbemessungsgrundlage umfasst Einkommen aus Arbeitsleistung, Kapitalvermögen, wirtschaftlicher Tätigkeit sowie Gewinne und Verluste.

Steuersätze

Die Einkommensteuer ist progressiv, d.h. mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz. Es gibt verschiedene Tabellen zur Berechnung.

Abzüge

Es gibt Abzüge für Investitionen in Wohnraum und Familien.

Einbehalt

Der Arbeitgeber behält einen Teil des Lohns als Einkommensteuer ein.

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Konsum von Gütern und Dienstleistungen erhoben wird, die von Unternehmern oder Freiberuflern in Spanien erbracht werden.

Steuerbare Umsätze

Die Steuer wird auf die Lieferung von Gütern und Dienstleistungen durch Unternehmer und Freiberufler, innergemeinschaftliche Erwerbe (aus anderen EU-Ländern) und die Einfuhr von Waren erhoben. Einige Umsätze sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Steuerpflichtige

Unternehmer und Freiberufler, die der Mehrwertsteuer unterliegende Umsätze erzielen, sind verpflichtet, die Mehrwertsteuer an den Käufer in Rechnung zu stellen.

Steuerbemessungsgrundlage

Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Kaufpreis bzw. die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Transport und Verpackung.

Steuersätze

Der allgemeine Steuersatz beträgt 21%, der ermäßigte Satz 10% und der superermäßigte Satz 4%.

Abzüge

Der Unternehmer kann die Mehrwertsteuer, die er an seine Lieferanten gezahlt hat, von der Mehrwertsteuer abziehen, die er seinen Kunden in Rechnung stellt.

Pflichten des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige muss regelmäßig Mehrwertsteuererklärungen abgeben und Rechnungen ausstellen.

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