Körperschaftsteuer: Vorauszahlungen und Erklärungen

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 4,11 KB

Die Körperschaftsteuer ist ein zentrales Thema für Unternehmen. Im Folgenden werden die verschiedenen Kategorien der Vorauszahlungen sowie wichtige Bilanzierungs- und Registrierungspflichten erläutert.

Kategorie A: Vorauszahlungen basierend auf Vorjahresbetrag

Diese Methode ist allgemein anwendbar für alle Personen, die nicht explizit einen anderen Ansatz gewählt haben. Dabei wird der zuletzt gezahlte Betrag (inklusive Umsatzsteuer) als Grundlage für die zu leistenden Zahlungen herangezogen. Auf die so ermittelte Basis wird ein Durchschnittssatz von 18 % angewendet, der jährlich im Staatshaushaltsgesetz festgelegt wird.

Kategorie B: Vorauszahlungen basierend auf dem laufenden Geschäftsjahr

Um diese Methode nutzen zu können, muss dies explizit bei der Abgabe der Erklärung im Februar angegeben werden. Diese Ratenzahlung ist für große Unternehmen verpflichtend, die aufgrund ihres Transaktionsvolumens monatlich eine Mehrwertsteuererklärung abgeben müssen.

Erste Zahlung (April)

Die Berechnungsgrundlage ist der Gewinn des Unternehmens für die ersten drei Monate des Jahres. Von dieser Basis werden Prämien, Abzüge und belastete Gewinnsteigerungen abgezogen. Auf die so erhaltene Basis wird ein bestimmter Anteil des Steuersatzes angewendet, der für das Unternehmen gilt. Dieser Anteil wird jährlich im Staatshaushaltsgesetz festgelegt und kann sich ändern.

Zweite Zahlung (Oktober)

Die Berechnung erfolgt analog, jedoch basierend auf den ersten neun Monaten und abzüglich der bereits im April geleisteten Ratenzahlung.

Dritte Zahlung (Dezember)

Die dritte Zahlung im Dezember wird nach dem gleichen Verfahren berechnet, basierend auf den ersten elf Monaten.

G. Steuersätze und Bemessungsgrundlage

  • Für die ersten 120.202,41 EUR der Bemessungsgrundlage wird ein Satz von 25 % angewendet.
  • Der Restbetrag unterliegt einem Satz von 30 %.

In unserem Land ist es üblich, dass das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, d.h. es reicht in der Regel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Der Steuerzeitraum fällt somit mit dem Kalenderjahr zusammen, und die Erklärung muss in den ersten 25 Tagen des Monats Juli eingereicht werden.

Die Körperschaftsteuererklärung, der die erforderlichen Unterlagen beizufügen sind, muss beim Finanzamt, der Steuerbehörde der autonomen Region oder einer anderen zugelassenen Organisation eingereicht werden.

Verwendung der Steuerformulare

Modell 201: Wer es verwenden kann

  • Ansässige Unternehmen in Spanien oder Nicht-Ansässige mit einer Betriebsstätte in Spanien.
  • Einrichtungen, die keine Kreditkarten ausgeben/verwenden.
  • Unternehmen, die nicht in eine Unternehmensgruppe integriert sind.
  • Nicht-Versicherungsunternehmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen.

Modell 200: Wer es verwenden muss

Dieses Modell müssen Unternehmen verwenden, die die Voraussetzungen für Modell 201 nicht erfüllen, sowie andere Unternehmen, die Modell 201 nutzen könnten, sich aber für Modell 200 entscheiden.

Modell 220: Für Konzerne

Konzerne, die einen konsolidierten Jahresabschluss vorlegen müssen.

Modell 225: Für Immobiliengesellschaften

Immobiliengesellschaften, bei denen mehr als die Hälfte ihres Vermögens aus Wertpapieren besteht oder die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben und bei denen mehr als 50 % des Kapitals 10 oder weniger Gesellschaftern oder einer Familie gehören.

B. Bilanzierungs- und Registrierungspflichten

Unternehmen sind verpflichtet, bestimmte Formalitäten zu erfüllen, darunter die Führung von Aufzeichnungen. Wenn ein Unternehmen Vermögenswerte besitzt, die auf seinen Namen registriert sind, aber nicht in den Büchern verbucht wurden, wird davon ausgegangen, dass diese mit nicht gemeldeten Einkünften erworben wurden.

G. Vorauszahlungen und Modell 202

Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer müssen in den ersten 20 Tagen der Monate April, Oktober und Dezember geleistet werden. Für die Zahlung der Vorauszahlungen wird das Modell 202 verwendet.

Verwandte Einträge: