Die Kreditlinie: Merkmale, Vorteile und Kosten
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Die Kreditlinie: Eine Einführung
Die Eröffnung einer Kreditlinie durch diese Vereinbarung verpflichtet die Bank, dem Kunden eine Geldsumme als partielle Obergrenze zur Verfügung zu stellen, die der Kunde in Anspruch nehmen und durch Rückzahlungen wieder auffüllen kann. Zinsen fallen dabei nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag an.
Es handelt sich um eine weiterentwickelte Form des Darlehens, die dessen Starrheit überwindet und eine flexiblere Gestaltung ermöglicht. Die Kreditlinie ist heute eine der häufigsten Operationen im aktiven Bankgeschäft. Ihr wirtschaftlicher Zweck unterscheidet sich von dem eines Darlehens, da bei einem Darlehen die Höhe der Mittel im Voraus vertraglich festgelegt ist. Die Kreditlinie hingegen dient als Instrument, das sich besser an die individuellen finanziellen Bedürfnisse des Kunden anpasst, da es nicht erforderlich ist, den gesamten Betrag auf einmal abzurufen. Zudem können Beträge abgerufen und zurückgezahlt werden, ohne die gewährte Kreditlinie zu überschreiten.
Die wirtschaftliche Funktion des Vertrages besteht daher nicht nur in der Bereitstellung von Mitteln, sondern auch in deren flexibler Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit eines bestimmten Betrags ist für den vereinbarten Zeitraum gewährleistet. Der Vertrag zeichnet sich durch eine flexiblere Kreditvergabe aus, was ihn besonders für Freiberufler und Unternehmer geeignet macht. Sie können solche Beträge nutzen, um bestehende oder entstehende Bedarfe zu decken.
Durch diese Vereinbarung kann der Unternehmer auf entstandene Bedarfe reagieren, ohne sofort ein Darlehen aufnehmen zu müssen. Auch wenn nicht immer der gesamte Betrag benötigt wird, zahlt der Unternehmer lediglich eine Bereitstellungsgebühr für die nicht in Anspruch genommenen Mittel.
Pflichten der Vertragsparteien
Der Kreditvertrag schafft Pflichten für beide Parteien. Zunächst verpflichtet sich die Bank oder das Kreditinstitut nach Abschluss des Vertrages, dem Kunden den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung des Instituts, bekannt als Bereitstellungspflicht, beinhaltet im Austausch für die Verfügbarkeit dieser Mittel, dass der Kunde eine Eröffnungs- oder Bereitstellungsprovision an das Unternehmen zahlt. Diese Provision ist ein Prozentsatz des maximal gewährten Kreditbetrags.
Die Laufzeit des Vertrages endet entweder nach Ablauf der vereinbarten Frist oder früher, wenn der Kunde die Beträge bereits vollständig in Anspruch genommen und der Kreditrahmen ausgeschöpft ist.
Die Flexibilität des Vertrages ermöglicht die Rückzahlung des Kapitals, ohne dass der Kunde einem strengen Rückzahlungsplan folgen muss. Auch eine vorzeitige Rückzahlung des Kapitals wird nicht bestraft.
Im Bereich der Zinsen ist das auffälligste Merkmal, dass diese nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag anfallen. Natürlich erhebt die Bank im Gegenzug eine Reihe von Gebühren, wie zum Beispiel eine Provision, die dazu dient, die Bank für die sinkende Rentabilität der nicht in Anspruch genommenen Mittel zu entschädigen. Diese Provision für die Nichtverfügbarkeit der Mittel berechnet sich durch Multiplikation der Differenz zwischen dem maximal gewährten und dem tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag.
Die Begründung dafür ist, dass das Kreditinstitut für die Bereithaltung von ungenutzten Mitteln für den Kunden entschädigt wird. Es fällt auch allgemein eine weitere Gebühr an, die als Kontoführungsgebühr bezeichnet wird, insbesondere wenn die Anzahl der Kontobewegungen ein bestimmtes Minimum überschreitet.