Kulturelle Grundfreiheiten: Pluralismus, Technik und Persönlichkeitsentfaltung
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Wissenschaftliche und technische Konzepte
c) Schöpfungswissenschaft (Creation Science)
Ein Prozess methodischen, rationalen und bewährten Diskurses, der den früheren Wert unbedingter außerwissenschaftlicher Annahmen, die nicht belegt sind, infrage stellt. Bei der Ermittlung der relevantesten wissenschaftlichen Schöpfung ist die Methode das Ergebnis.
d) Technische Leistungsfähigkeit
Ihr Ziel ist die praktische Anwendung der Wissenschaft, die für die Gesellschaft sinnvoll ist. Die Technik grenzt sich zunehmend klarer und definierter von der reinen Wissenschaft ab. Die herausragende Bedeutung der Technik in der westlichen Zivilisation und die fortschreitende Anerkennung der Kunst als autonome theoretische Ebene begründen ihre Verankerung in der spanischen Verfassung als freie kreative Praxis (wobei hier der Schutz des Urhebers relevanter ist) und den Hinweis auf „technische Forschung“ neben der wissenschaftlichen Forschung als eine Aufgabe, deren Förderung den Behörden obliegt.
2. Kulturelle Kommunikationsfreiheit
Dazu gehören:
- a) Recht auf allgemeine Verbreitung der Kultur: Dieses Recht manifestiert sich sehr unterschiedlich, je nach Medium, durch das es erfolgt.
- b) Freiheit der Bildung und akademische Freiheit: Dies sind einzigartige und paradigmatische Manifestationen der Freiheit der kulturellen Kommunikation.
3. Unternehmerische Freiheit und kulturelle Institutionalisierung
Ihre Aufgabe ist es, die Vielfalt der sozialen Initiativen von Einzelpersonen und Gruppen im kulturellen Bereich zu gewährleisten und ein Exklusivrecht oder Monopol staatlicher Behörden in jenen Bereichen des kulturellen Lebens zu verhindern, in denen diese – in Wahrnehmung ihrer Aufgabe, den Zugang zur Kultur zu erleichtern – als Förderer und Anbieter kultureller Dienstleistungen auftreten.
4. Prinzip der freien Entfaltung der Persönlichkeit
Dieser Grundsatz bildet die Basis des Systems der Beziehungen zwischen Staat und Individuen und verlangt die Achtung der menschlichen Würde als Menschsein an sich, unabhängig von der sozialen Stellung. Er bekräftigt die Idee, dass jeder Einzelne seine unterschiedliche und einzigartige menschliche Einzigartigkeit selbst entwickeln muss. Es ist ein Grundsatz, der nicht nur den Vorrang des Individuums vor dem Staat bekräftigt, sondern auch eine anthropozentrische Betonung liefert, die sich in seiner humanistischen Zweckinterpretation zeigt. Das Gesetz bekräftigt das Recht auf freie Persönlichkeit und deren Entwicklung. Die Verknüpfung zwischen der Entwicklung der Persönlichkeit und der Kultur ist in der Verfassung von 1978 in Bezug auf Bildung, Insassen und die Umwelt enthalten.
Das Prinzip des kulturellen Pluralismus
ALLGEMEINER KOMMENTAR: Das Prinzip des kulturellen Pluralismus beruht auf zwei Annahmen:
- Die kulturelle Vielfalt ist eine Naturtatsache, eine Tendenz menschlicher Gruppen und besitzt daher einen einzigartigen und unersetzbaren Wert.
- Die Persönlichkeit des Einzelnen entwickelt sich nicht isoliert, sondern im Kontext spezifischer Umgebungen und kultureller Kontexte.
Neben der Betrachtung der kulturellen Vielfalt als Wert erscheint auch die damit verbundene Idee der gleichen Würde aller Kulturen. Im Gegensatz zur hierarchischen Konzeption kultureller Vielfalt (getrennte evolutionäre Theorien) spiegelt diese Idee den Wunsch nach gleicher Anerkennung der unersetzlichen Einzigartigkeit aller Kulturen wider.