Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Arten und Folgen
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Einvernehmliche Beendigung und Vertragsbedingungen:
- Gegenseitiges Einvernehmen: Keine Entschädigung, kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, finanzieller Ausgleich (Gleichgewicht).
- Einhaltung ausdrücklich vertraglich festgelegter Bedingungen: Keine Entschädigung, Anspruch auf Arbeitslosengeld, finanzieller Ausgleich.
- Ablauf eines befristeten Vertrages: Entschädigung, Anspruch auf Arbeitslosengeld, finanzieller Ausgleich.
Kündigung durch den Arbeitnehmer
- Verzicht (ohne Vorankündigung): Keine Entschädigung, kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Abrechnung (unter Einhaltung einer 15-tägigen Kündigungsfrist).
- Resignation (mit Kündigungsfrist): Keine Entschädigung, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Abrechnung.
- Verstöße des Arbeitgebers: Entschädigung, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Abwicklung (Siedlung).
Beendigung aus sonstigen Gründen
- Tod oder Rücktritt des Arbeitgebers: Entschädigung, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Verlust der Abwicklung (Siedlung).
- Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Unternehmens: Entschädigung, Anspruch auf Arbeitslosengeld, finanzieller Ausgleich.
Kündigung durch den Arbeitgeber
Disziplinarische Entlassung
Hierbei reagiert der Arbeitgeber auf Verstöße des Arbeitnehmers, die es ermöglichen, das Arbeitsverhältnis zu beenden, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers:
- Wiederholte und ungerechtfertigte Abwesenheit vom Arbeitsplatz oder mangelnde Pünktlichkeit.
- Disziplinlosigkeit oder Ungehorsam.
- Körperliche oder verbale Beschimpfungen gegenüber dem Arbeitgeber, Kollegen oder deren im Haushalt lebenden Verwandten.
- Verletzung von Treu und Glauben im Rahmen des Vertrages.
- Stetiger und freiwilliger Rückgang der vereinbarten oder standardmäßigen Arbeitsleistung.
- Trunksucht oder Drogenabhängigkeit, sofern diese die Arbeit negativ beeinflussen.
- Belästigung aufgrund der Herkunft oder sexuelle Belästigung gegenüber dem Arbeitgeber oder anderen im Unternehmen arbeitenden Personen.
Formale Anforderungen
- Mitteilung: Die Entlassung muss schriftlich mitgeteilt werden. Sie muss dem Arbeitnehmer den aktuellen Stand sowie die konkreten Sachverhalte darlegen, die diesen Schritt motivieren.
- Wirksamkeit der Gründe: Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers muss schwerwiegend und schuldhaft sein.
Gerichtliche Bewertung der disziplinarischen Entlassung
- Rechtmäßige Entlassung: Es lag eine tatsächliche und begründete Ursache für die Entlassung vor.
- Ungerechtfertigte Entlassung: Das Gericht stuft die Gründe als nicht hinreichend qualifiziert ein. Das Unternehmen hat die Wahl, den Arbeitnehmer wieder einzustellen oder eine Entschädigung zu zahlen (45 Tage Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, bis zu einem Maximum von 42 Monatsgehältern).
- Nichtige Entlassung (nil): Der wahre Grund der Kündigung ist eine gesetzlich verbotene Diskriminierung oder eine Verletzung der Grundrechte und Grundfreiheiten des Arbeitnehmers.