Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Spanien: Ein Leitfaden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Spanien

Arten der Kündigung

Durch den Arbeitgeber

  • Massenentlassung
  • Kündigung aus objektiven Gründen
  • Entlassung wegen Fehlverhaltens

Schritte bei einer Massenentlassung aus wirtschaftlichen Gründen

  1. Antrag auf Genehmigung der Arbeitszeitregelung bei der zuständigen Behörde
  2. Schreiben an die gesetzlichen Vertreter der Arbeitnehmer zur Eröffnung einer Beratungsphase
  3. Mitteilung der Ergebnisse der Konsultationen an die Arbeitsbehörde
  4. Lösung des Falls durch die Arbeitsbehörde

Kündigung aus objektiven Gründen

Beispiele:

  • Unfähigkeit des Arbeitnehmers
  • Mangelnde Anpassung an den Arbeitsplatz
  • Mangelnde Unterstützung

Erforderliche Schritte:

  • Kommunikation
  • Vergütung
  • Kündigung
  • Lizenz
  • Beschwerde

Kündigung wegen Fehlverhaltens

Ursachen:

  • Wiederholte Verstöße
  • Disziplinlosigkeit und Ungehorsam
  • Verbale und körperliche Angriffe
  • Verletzung von Treu und Glauben
  • Stetiger Rückgang der Arbeitsleistung
  • Trunksucht oder Drogenmissbrauch
  • Belästigung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Geschlecht

Nachweis des Empfangs der Kündigung durch den Arbeitnehmer

  • Lieferung in zweifacher Ausfertigung mit Unterschrift des Empfängers
  • Lieferung in zweifacher Ausfertigung vor zwei Zeugen
  • Einschreiben mit Rückschein
  • Telegramm
  • Notarielle Beglaubigung

Der Akt der Versöhnung

Die Arbeitsbehörde lädt die Parteien innerhalb von fünfzehn Tagen nach Einreichung der Wahl zu einem Versöhnungsversuch ein. Es kann zu einem Kompromiss oder keiner Einigung kommen.

Ungültige Kündigung

Eine Kündigung ist ungültig, wenn sie auf Diskriminierung oder Verletzung von Grundrechten basiert.

Ungerechtfertigte Entlassung

Eine Entlassung ist ungerechtfertigt, wenn die vom Arbeitgeber behaupteten Gründe nicht nachgewiesen werden können.

Frist und Maßnahmen des Arbeitgebers nach einer ungerechtfertigten Entlassung

Der Arbeitgeber hat eine Frist von 5 Tagen, um den Arbeitnehmer wieder einzustellen oder eine Entschädigung von fünfundvierzig Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zu zahlen.

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