Kündigung und Entlassung: Rechte, Fristen und Arten der Vertragsbeendigung
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Beendigung des Arbeitsvertrages: Kündigung und Entlassung
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Die Kündigung ist der rechtliche Akt, der zur Beendigung führt. Sie kann vom Arbeitgeber (Entlassung) oder vom Arbeitnehmer ausgehen. Auch der Ablauf einer befristeten Vertragsdauer beendet das Arbeitsverhältnis.
Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
Wenn der Arbeitnehmer den Vertrag kündigt, ist er in der Regel nicht zum sofortigen Bezug von Arbeitslosengeld oder einer Abfindung berechtigt (es kann eine Sperrzeit verhängt werden).
Kündigungsfristen und Abzüge
Der Arbeitnehmer muss die vertraglich oder gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Oftmals beträgt diese 15 Tage vor dem Ausscheiden. Wird die Frist nicht eingehalten, kann der Arbeitgeber den proportionalen Anteil des Gehalts abziehen (z. B. für nicht eingehaltene Fristen oder nicht genommene Urlaubstage).
Arten der Kündigung durch den Arbeitgeber (Entlassung)
Die Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel begründet sein. Man unterscheidet folgende Arten:
Unbegründete Kündigung (Entschädigung)
Der Arbeitgeber entlässt den Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen oder die Gründe sind nicht haltbar. Der Arbeitgeber entscheidet über die Beendigung. Die Höhe der gezahlten Entschädigung oder Abfindung hängt von der Art des Vertrages ab. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Nichtig/Unwirksam (Verletzung von Grundrechten)
Der Arbeitgeber kündigt den Vertrag zu Unrecht, indem er ein Grundrecht des Arbeitnehmers verletzt (z. B. Diskriminierung). Eine solche Entlassung ist unwirksam. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entschädigungen und Arbeitslosengeld.
Kündigung aus disziplinarischen Gründen (Verhaltensbedingt)
Der Arbeitgeber kündigt den Vertrag aufgrund von schwerwiegendem Fehlverhalten des Arbeitnehmers. In diesem Fall besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld (ggf. nach Sperrzeit) und die Auszahlung des Restlohns (Saldo).
Kündigung aus objektiven Gründen (Betriebsbedingt)
Der Arbeitgeber kündigt den Vertrag aus objektiven Gründen, wie z. B. Produktions- oder betriebsbedingten Ursachen. Der Arbeitnehmer erhält in der Regel eine Abfindung (Settlement) und hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.