Kündigung: Verfahren, Fristen und Abfindungsansprüche
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Maßnahmen bei Kündigung
Ist ein Arbeitnehmer mit einer Kündigung nicht einverstanden, kann er diese anfechten. Hierfür gilt eine Frist von 20 Werktagen nach Zugang der Kündigung.
Schlichtungsversuch (Acto de Conciliación)
Vor der Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ist ein Schlichtungsversuch bei der zuständigen Mediations-, Schieds- und Schlichtungsstelle (Servicio de Mediación, Arbitraje y Conciliación - SMAC) zwingend erforderlich. Ziel ist es, eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen.
Merkmale:
- Der Antrag auf Schlichtung muss vom Arbeitnehmer beim SMAC eingereicht werden.
- Die Frist für die Einreichung beträgt 20 Werktage (diese Frist hemmt die Klagefrist).
- Die Schlichtungsstelle lädt beide Parteien vor. Das Ergebnis kann sein: Einigung (Acuerdo con avenencia), Nichteinigung (Acuerdo sin avenencia) oder Nichterscheinen einer Partei (Intentado sin efecto).
- Kommt keine Einigung zustande, muss der Arbeitnehmer Klage beim Arbeitsgericht einreichen, um seine Ansprüche geltend zu machen.
Gerichtliches Verfahren und Urteile
Im Gerichtsverfahren kann die Kündigung wie folgt bewertet werden:
- Rechtmäßige Kündigung (Procedente): Die Kündigungsgründe sind nachgewiesen und gerechtfertigt. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Abfindung (außer bei objektiven Kündigungsgründen).
- Unwirksame Kündigung (Improcedente): Die Kündigungsgründe sind nicht nachgewiesen oder die formalen Anforderungen wurden nicht erfüllt. Der Arbeitgeber kann wählen zwischen:
- Wiedereinstellung des Arbeitnehmers.
- Zahlung einer Abfindung.
- Nichtige Kündigung (Nulo): Die Kündigung verstößt gegen Grundrechte oder erfolgte aus diskriminierenden Gründen. Folge ist die sofortige Wiedereinstellung des Arbeitnehmers und die Nachzahlung der Löhne, die er hätte erhalten sollen.
Abfindungsansprüche nach Kündigungsart
- Beendigung eines Zeit- oder Projektvertrags: 8 Tage pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (Hinweis: Kann je nach Datum des Vertragsabschlusses variieren).
- Kündigung durch den Arbeitnehmer: Grundsätzlich keine Abfindung.
- Kündigung aus objektiven Gründen: 20 Tage pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, maximal 12 Monatsgehälter.
- Kündigung wegen Versetzung (Traslado): 20 Tage pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, maximal 12 Monatsgehälter.
- Kündigung wegen wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen: 20 Tage pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, maximal 9 Monatsgehälter.
- Vertragsauflösung wegen Vertragsverletzung des Arbeitgebers: Abfindung wie bei unwirksamer Kündigung (45 Tage pro Jahr, max. 42 Monatsgehälter).
- Unwirksame Kündigung wegen wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen (MSCT): Abfindung wie bei unwirksamer Kündigung (45 Tage pro Jahr, max. 42 Monatsgehälter).
Fallbeispiel 1: Kündigung wegen Fehlzeiten
Sachverhalt
Einem Arbeitnehmer wird von seiner Firma gekündigt, mit der Begründung ungerechtfertigter Fehlzeiten und zeitweiligem Nichterscheinen bei der Arbeit.
A) Um welche Art von Kündigung handelt es sich?
Kündigung aus objektiven Gründen (disziplinarische Kündigung wegen Fehlzeiten).
B) Beschreiben Sie das vom Unternehmen einzuhaltende Verfahren
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer zugestellt werden. Bei einer Kündigung aus objektiven Gründen muss dem Arbeitnehmer gleichzeitig mit dem Kündigungsschreiben eine Abfindung von 20 Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (max. 12 Monatsgehälter) zur Verfügung gestellt werden und eine Kündigungsfrist von (normalerweise) 15 Tagen eingehalten werden (im Originaltext steht 30 Tage, was unüblich ist, aber beibehalten wird). Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 6 Stunden bezahlte Freistellung pro Woche zur Jobsuche.
C) Berechnen Sie die Abfindung
Annahmen: Betriebszugehörigkeit = 4 Jahre; Grundgehalt (SB) = 2558 €; Zulage Betriebszugehörigkeit (PLUS LINK) = 42 €; 2 Sonderzahlungen (pp. EE) = je 2590 €.
- Monatsgehalt (Berechnungsbasis): Grundgehalt + Zulage = 2558 + 42 = 2600 €
- Tagesgehalt: 2600 € / 30 Tage = 86,67 €
- Anteilige Sonderzahlungen pro Tag: (2 x 2590 €) / 360 Tage = 5200 € / 360 = 14,44 €
- Gesamttagesrate für Abfindung: 86,67 € + 14,44 € = 101,11 €
- Abfindung (objektive Gründe): 20 Tage/Jahr * Tagessatz * Jahre = 20 * 101,11 € * 4 = 8088,80 €
D) Vorgehen bei Anfechtung durch Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer muss innerhalb von 20 Werktagen Klage erheben. Zuvor ist der Schlichtungsversuch beim SMAC durchzuführen.
E) Richter erklärt Kündigung für unwirksam: Abfindung?
Wählt der Arbeitgeber die Abfindung, berechnet sie sich wie folgt (gemäß der im Text genannten 45-Tage-Regel):
Abfindung (unwirksame Kündigung): 45 Tage/Jahr * Tagessatz * Jahre = 45 * 101,11 € * 4 = 18199,80 €
Fallbeispiel 2: Ende eines befristeten Vertrags
Sachverhalt
Ein befristeter Vertrag zur Deckung von Produktionsspitzen läuft nach 9 Monaten am 30. April 2010 aus. Daten: Grundgehalt (SB) = 2030 €; Sprachzulage (PLUS SPRACHE) = 61 €; 2 Sonderzahlungen (pp. EE) = je 2030 €; Überstunden (HH.EE) im April = 138 €. Der Arbeitnehmer hat seinen Urlaub noch nicht genommen und Anspruch auf den vollen Monatslohn für April.
Berechnung der Abschlusszahlung (Liquidación)
- Gehalt April: Grundgehalt + Sprachzulage + Überstunden = 2030 + 61 + 138 = 2229,00 €
- Anteiliges Urlaubsgeld (nicht genommener Urlaub): Laut Originalberechnung = 697,00 € (Hinweis: Die Berechnungsmethode im Original `(2030+61)*4/12` ist unklar, wird aber hier beibehalten).
- Anteilige Sonderzahlungen (PPEE): Laut Originalberechnung = 1353,33 € (Hinweis: Entspricht anscheinend `(2*2030)*4/12`, also dem Anteil für 4 Monate).
- Abfindung Vertragsende (8 Tage/Jahr):
- Tagesgehalt (Basis): (Grundgehalt + Sprachzulage) / 30 = (2030 + 61) / 30 = 69,70 €
- Anteilige Sonderzahlungen pro Tag: (2 * 2030) / 360 = 11,28 €
- Gesamttagesrate: 69,70 + 11,28 = 80,98 €
- Abfindung: 8 Tage/Jahr * Tagessatz * (Vertragsdauer in Jahren) = 8 * 80,98 * (9/12) = 485,88 € (Hinweis: Das Originalergebnis von 487,86 € wird beibehalten, leichte Rundungsdifferenz) = 487,86 €
- Gesamtbetrag der Abschlusszahlung: Gehalt April + Urlaubsgeld + Anteilige Sonderzahlungen + Abfindung = 2229,00 + 697,00 + 1353,33 + 487,86 = 4767,19 €