Das künstlerische Erbe Spaniens: Geschichte und Schutz
Eingeordnet in Sozialwissenschaften
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 3,99 KB
Definitionen: Kulturgut und künstlerisches Erbe
Die Begriffe „Erbe“, „kulturelles Erbe“ und „Kulturgut“ werden oft als Synonyme verwendet, um dieselbe Realität zu beschreiben: die Erscheinungsformen und wichtigen Zeugnisse der menschlichen Zivilisation. Das künstlerische Erbe umfasst die künstlerischen Mittel und Vermögenswerte, die im Laufe der Zeit angesammelt wurden. Der Begriff „Kulturgut“ ist neueren Ursprungs und setzt sich gegenüber älteren Bezeichnungen wie „Kunstobjekt“ oder „Denkmal“ durch. Heute zählen dazu auch Dokumentar-, Archiv- und Literaturerbe sowie zeitgenössische Schöpfungen. Der Begriff „Kulturgut“ wurde erstmals 1954 in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten unter der Schirmherrschaft der UNESCO international verwendet.
Bedeutung und Kategorien des kulturellen Erbes
Die Erhaltung des kulturellen Erbes ist für alle Völker der Welt von großer Bedeutung, weshalb internationale Maßnahmen ergriffen wurden. Kulturelle Güter sind essenziell für die Identität eines Volkes (sowohl religiös als auch weltlich). Dazu gehören:
- Archäologische Stätten und wissenschaftliche Sammlungen
- Archive und Bibliotheken
- Bewegliche Kulturgüter wie Gemälde und Skulpturen
- Gebäude zur Aufbewahrung und zum Schutz (Museen, Archive, Berghütten im Kriegsfall)
- Monumentale Stadtzentren (z. B. San Francisco, die Kathedrale oder der Palast des Erzbischofs von Sevilla)
Internationale Abkommen und Schutzmaßnahmen
Auf der Pariser Konvention von 1970 wurde eine umfassende Liste von Kulturgütern erstellt und eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um den illegalen Export unmöglich zu machen.
Geschichte des Denkmalschutzes in Spanien
In Spanien wurden 1926 durch ein Gesetzesdekret Maßnahmen zum Schutz des spanischen Kunstschatzes definiert, um den Wert der Güter für die Nation aus künstlerischen und kulturellen Gründen zu erhalten. Die erste Initiative zum Schutz des Erbes war die Gründung der Real Academia de Artes Nobles im Jahr 1773 durch König Fernando VII. (später umbenannt in Akademie der Schönen Künste von San Fernando). Diese Institution kontrollierte Kunstprojekte, um sie an die ästhetischen Prinzipien der Einrichtung anzupassen.
Bereits 1779 gab es eine königliche Verordnung zur Konservierung historischer Werke, die den Export von Kunstwerken (Bilder, Bücher, Manuskripte, Skulpturen) ohne Erlaubnis verbot. Im 19. Jahrhundert gab König Karl IV. Anweisungen zur Sammlung und Erhaltung von Denkmälern heraus, die 1803 in die „Nueva Recopilación“ aufgenommen wurden. Diese enthielt eine präzise Liste antiker Objekte (Römer, Westgoten, Araber etc.). Zudem wurden Regeln erlassen, um die Zerstörung öffentlicher Gebäude von künstlerischem oder historischem Wert zu verhindern.
Moderne Gesetzgebung und das Weltkulturerbe
Die aktuelle Gesetzgebung zum Erbe stammt aus dem Jahr 1985. Seit diesem Zeitpunkt wurden viele Objekte zum Weltkulturerbe der Menschheit erklärt. Besonders relevant ist der Status der „Weltkulturerbestadt“. 1991 fand in Quebec ein internationales Symposium dieser Städte statt, woraus unter dem Schutz der UNESCO ein Netzwerk der Städte des Weltkulturerbes hervorging.
Netzwerk der spanischen Weltkulturerbestädte
1993 wurde in Spanien ein integriertes Netzwerk aus den Städten Ávila, Cáceres, Salamanca, Santiago de Compostela, Segovia und Toledo geschaffen. 1996 traten Córdoba und etwas später Granada bei. Um diesen Titel zu erhalten, muss das Ministerium für Bildung und Kultur in Zusammenarbeit mit den Kulturverwaltungen der Autonomen Gemeinschaften einen Vorschlag bei der UNESCO einreichen, die daraufhin Inspektoren für den erforderlichen Bericht entsendet.