Kuratel und Vormundschaft: Rechtliche Grundlagen (Art. 286–287 CC)
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Kuratel: Schutz und rechtliche Regelungen
Die Kuratel ist eine schützende Institution. Formen der Vormundschaft und der Schutz für schutzbedürftige Personen lassen sich bereits im römischen Recht nachweisen. In unserer Rechtsordnung wurde die Kuratel durch das Gesetz 13/1983 eingeführt. Heute ist sie eine eigenständige Regelung, deren Umfang häufig geringer ist als der der klassischen Vormundschaft: Die Kuratel beschränkt sich darauf, bei bestimmten Handlungen Minderjährige oder behinderte Personen zu unterstützen oder zu vertreten, wenn sie diese Handlungen nicht selbst durchführen können.
Geltungsbereich nach Art. 286 und 287 CC
Nach Art. 286 und 287 des Zivilgesetzbuchs (CC) findet die Kuratel grundsätzlich bei folgenden Personengruppen Anwendung:
- Emanzipierte Minderjährige, deren Eltern verstorben sind oder die eine Behinderung erlitten haben und die nach Gesetz Unterstützung benötigen.
- Minderjährige, bei denen dies im Interesse der Mehrheit bzw. des Gemeinwohls erforderlich erscheint.
- Personen, die als verloren erklärt wurden (soweit diese Einordnung gesetzlich vorgesehen ist).
- Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit, wenn eine entsprechende Feststellung einer Behinderung vorliegt.
Verschwendung als Grund für Kuratel
Traditionell galt die Verschwendung (das verschwenderische Verhalten) als ein häufiger Grund für die Anordnung von Schutzmaßnahmen. Nach der Reform des Zivilrechts durch das Gesetz 13/1983 kann Verschwendung eine Ursache für die Beschränkung der Handlungsfähigkeit sein; die Folge kann die Stellung unter Kuratel sein. Die einschlägigen Ausführungen finden sich auch in den Lehren aus der Zivilprozessordnung vom 7. Januar 2000.
Begriff der Verschwendung
Verschwendung bezeichnet ein persönliches Verhalten, durch das das wirtschaftliche Handeln unordentlich oder unregelmäßig wird und dadurch die Interessen der Familie oder die finanziellen Grundlagen für Unterhaltsberechtigte gefährdet werden. Ein derartiges Verhalten rechtfertigt rechtliche Sanktionen und kann Anlass für die Anordnung einer Kuratel sein.
Konsequenzen verschwendenden Verhaltens
Wer verschwenderisch handelt oder sein Vermögen fahrlässig vergeudet und dadurch das Erbe oder die Mittel von Ehegatten und anderen Unterhaltsberechtigten gefährdet, kann unter Kuratel gestellt werden. Die Kuratel dient insbesondere dazu, die finanziellen Interessen der Betroffenen und der von ihnen abhängigen Personen zu schützen.
Umfang und Aufhebung der Kuratel
Wird eine Person wegen Verschwendung oder aus anderen Gründen unter Kuratel gestellt, so ist die Anordnung in der Regel in einem Urteil auszusprechen, das den genauen Umfang der Beschränkung festlegt. Die Kuratel kann sich nur auf bestimmte finanzielle oder sonstige Handlungen erstrecken; das Urteil muss deutlich machen, welche Rechtsgeschäfte die betroffene Person ohne Unterstützung ihrer gesetzlichen Vertreter nicht selbst vornehmen darf.
Die Anordnung der Kuratel kann auf Antrag der betroffenen Person überprüft und angefochten werden. Die Kuratel endet, wenn das frühere Urteil durch ein neues Urteil ersetzt oder aufgehoben wird und die Person damit wieder die volle Handlungsfähigkeit erhält.