Landwirtschaftsregelung: Steuerliche Sonderregelungen
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Landwirtschaftsschema
Landwirtschaftsschema: Diese Regelungen gelten für Eigentümer von landwirtschaftlichen Betrieben, Viehbestand, Forstwirtschaft und Fischerei; ein Verzicht auf die Anwendung wurde nicht erklärt.
Geltungsbereich und steuerliche Pflichten
Steuerpflichtige, für die die Regelung freigegeben wird, sind im Allgemeinen von bestimmten steuerlichen Pflichten befreit, sofern diese nicht mit Nachlasssteuerpflichten, Liquidations- oder formalen Verpflichtungen verbunden sind.
Entschädigungsregelung und Sätze
Die Gebühren bzw. Entschädigungen, die bei Tätigkeiten zur Unterstützung des Erwerbs von Waren und Dienstleistungen anfallen, sind geregelt. Steuerpflichtige, die Unternehmer sind und ihre Produkte verkaufen, können Anspruch auf eine Entschädigung haben. Die aktuellen Sätze sind:
- 9 % – Land- und Forstwirtschaft
- 7,5 % – Viehzucht und Fischerei
Diese Entschädigung ist als Selbstbehalt zu tragen. Zur Einziehung der Entschädigung muss eine quittierte Kopie ausgestellt und unterschrieben werden; eine Kopie ist dem Erwerber vorzulegen.
Ausnahmen beim Einzug
Der Steuerpflichtige, der von der Sonderregelung profitiert, darf diese Kompensation nicht erheben, wenn er an eine natürliche Person verkauft, wenn der Käufer einer gleichen Regelung unterliegt oder beim Verkauf eines Unternehmens bzw. einer beruflichen Tätigkeit, die von der Steuerbefreiung betroffen ist.
Freiwilligkeit und Ausschlüsse
Nicht alle Landwirtschafts- und Fischereibetriebe können sich freiwillig für dieses Regime entscheiden. Ausgenommen sind Handelsgesellschaften, Gesellschaften und Unternehmen der Landwirtschaft, deren Transaktionen bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten. Es werden in der Regel für Transaktionen die Schwellenwerte 300.000 und 450.000 genannt.
Aufbewahrungspflichten und Logbuch
Steuerpflichtige, für die diese Regelung gilt, müssen ein Logbuch führen, um die von der Regelung erfassten Transaktionen aufzuzeichnen. Sie müssen eine Kopie der Quittung über die Zahlung einer Entschädigung für vier Jahre aufbewahren.
Angaben auf der Rechnung
Die Daten, die auf der Rechnung erscheinen müssen, sind:
- Serie und Nummer
- Name und Vorname oder Firma
- Identifikationsnummer (ID-Nummer) und Anschrift des Versenders und des Empfängers
- Beschreibung der Waren und Dienstleistungen
- Preis der Waren oder Dienstleistungen
- Anteil der angewandten Entschädigung
- Höhe der Entschädigung
- Unterschrift des Betriebsinhabers
Hinweis: Bei Unklarheiten über Anwendbarkeit, Ausnahmen oder Aufbewahrungsfristen sollten die genauen gesetzlichen Bestimmungen geprüft oder eine steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden.