Lärm am Arbeitsplatz: Auswirkungen, Messung und Schutz

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Artikel 15: Akustische Umwelt – Lärm am Arbeitsplatz

Konzepte

  • Lärm ist ein besonders störendes und unangenehmes Geräusch, das schädlich für die Gesundheit sein kann.
  • Schall kann als eine Reihe von mechanischen Wellen definiert werden, die durch ein Medium übertragen werden.
  • Die auditive Verarbeitung wandelt Schall in Nervensignale um, die vom Gehirn interpretiert werden.

Merkmale

  • Frequenz: Die Anzahl der Druckschwankungen der Schallwelle pro Sekunde. Sie kennzeichnet den Ton, den wir wahrnehmen (20 bis 20.000 Hz, am häufigsten 500 bis 3.000 Hz).
  • Intensität oder Schalldruckpegel: Der Schalldruck, der vom menschlichen Ohr wahrgenommen werden kann. Über 120 dB => starke Schmerzen, lange Einwirkung => chronische Schmerzen.
  • Art:
    • Stabil: Differenz zwischen maximalem und minimalem Wert von weniger als 5 dB.
    • Variabel: Wenn die Abweichung mehr als 5 dB beträgt und dies zufällig mit der Zeit variiert.
    • Impulsartig: Dauert weniger als eine Sekunde und nimmt exponentiell mit der Zeit ab.

Auswirkungen von Lärm

Gehör

  • Vorübergehender Hörverlust
  • Permanenter Hörverlust
  • Knalltrauma
  • Lärminduzierter Hörverlust

Nicht-Gehör

  • Risiko ab 80 dB
  • Nicht-auditive physiologische Effekte
    • Erhöhter Blutdruck
    • Erhöhte Atemfrequenz
    • Magengeschwüre
    • Schlafstörungen
  • Schwierigkeiten bei der gesprochenen Kommunikation
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Beeinträchtigungen durch Emissionen
  • Verminderte Leistung
  • Zunahme von Unfällen

Bewertung und Messung von Lärm

  • Messgeräte
    • Schallpegelmesser (bei stabilen Geräuschpegeln)
    • Akustisches Dosimeter (bei schwankenden Geräuschpegeln)
    • Frequenzanalysatoren
  • Bewertung der Pegel
    • > 45 dB (Schwelle von Beschwerden)
    • Äquivalenter Tagespegel (90 dB)
    • Spitzenpegel (140 dB)
  • Bewertung des Gehörs
    • Audiometer
    • Audiogramm

Schutz der Arbeitnehmer vor Lärm

  • Expositionsgrenzwerte
    • Äquivalenter Tagespegel (87 dB)
    • Spitzenpegel (140 dB)
  • Festlegung des Ausmaßes der Exposition
  • Pflichten der Arbeitgeber
    • Hygienische Beurteilung
    • Überwachung der Gesundheit
    • Bereitstellung von Gehörschutz
    • Abgrenzung von Bereichen und Beschilderung
    • Information und Unterweisung der Arbeitnehmer


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